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Völkerrecht (Fach) / VöR Verantwortlichkeit (Lektion)

aus VöR verstehen

Diese Lektion wurde von askartei erstellt.

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  • völkerrechtliche Verantwortlichkeit Einstehenmüssen von Staaten und IO für von ihnen begangene VöR Verletzungen
  • Völkerrechtliche VA Sekundär? Sekundäre Rechtsbeziehung, die aufgrund eines Verstoßes gegen eine Primärnorm entsteht.  relative Rechtsbeziehung! rechtsverletzer <---> verletzter
  • Unterschied zwischen Verantwortlichkeit und Haftung responsibility = Einstehenmüssen für vörw Handlung liability = Einstehenmüssen für negative Folgen einer vör erlaubten, aber gefährlich eingestuften Handlung
  • Bestimmungen zum Recht der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit Völkergewohnheitsrecht ILC Artikel = ASR = Vertragsentwurf, nicht formell verbindlich ARIO = Articles on the Responsibility of IO for Internationally Wrongful Acts
  • self-contained regimes besondere Regime stellen uU Regeln zur  Verantwortlichkeit bereit, die so umfassend und detailliert sind, dass sie die Anwendung des Rechts vör VA komplett ausschließen.   Diplomatenrecht
  • VS völkerrechtliche Verantwortlichkeit? Liegt eine VöR Verletzung vor?- ist der Staat an Norm gebunden?- ist die Norm im konkreten Fall verletzt?  Ist die vörv Handlung zurechenbar? Liegt ein Grund vor die RW auszuschließen? Es braucht keinen Schaden oder Verschulden.
  • Wie werden vör Verpflichtungen verletzt? Tun oder Unterlassen Verletzung von Verhinderungspflichten (Art 22 WDK)--> Nichteinhaltung eines bestimmten Sorgfaltsmaßstabs; due diligence
  • Verletzung vör Verpflichtungen Fälle Spanische Zone von Marokko-FallSchiedsspruch 1924  VA Spaniens für Unruhen in der marokkanischen Protektoratszone und daraus resultierende Schäden von britischen Staatsangehörigen.  obj Maßstab --> unzumutbar; daher Sorgfalt wie in den eigenen Angelegenheiten; nationaler Mindeststandard kommt heute kaum noch zur Anwendung Korfu Kanal-Fall 1949 britische Schiffe liefen in albanischen Territorialgewässern auf Minen und wurden zerstörtVerantwortlichkeit Albaniens das Vereinigte Königkreich entsprechend zu warnenVölkermord-FallSerbien missachtete die Verpflichtung, den Völkermord zu verhindern
  • Zurechnung von Vör VA I Handlungen von Personen, die vom Staat ermächtig wurden* Personen, nach nat. Recht Organ* Organleihe* Privatpersonen mit Ermächtigung hoheitliche Befugnisse auszuüben II "faktisches Naheverhältnis" * Handlung, die Staat kontrolliert* die als eigenen angenommen und anerkannt werden* im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls staatlicher Stellen gesetztvon Aufständischen unter best. Umständen gesetzt
  • Fall Organleihe Al-Jedda Fall All-Jedda gegen VK  unrechtmäßige Inhaftierung eiener Person im Rahmen der nach der Invasion des Irak im Jahr 2003 etablierten Multi-National Force Autorisierung und Berichtspflcihten der VN führte nicht zur Verantwortlichkeit Wirksame Kontrolle lagt bei UK
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  • Urteile im Mütter von Srebrenica fall 1995 8000 Männer und Jungen getötet Versäumnis, Personen in den Schutzzonen dem massakter von Srebrenica zu schützen Verahren gegen die VN2012 OGH Niederlande entschied, dass die nl Gerichte aufgrund der Immunität der VN keine Gerichtsbarkeit ausüben können2013 EGMR entschied, dass die gGwährung von Immunität an die VN durch die nl Gerichte keine Verletzugn von Art 6 EMRK darstelltVerfahren gegen die NL2014 ErstGericht Niederlande rechnete die Menschenrechtsverletzungen auf GL Art 7 ARIO den NL zu2017 zweitinstantzliche Gericht rechnet zwar nur mehr wenige Handlungen zu stellt aber dennoch teilweise VA fest2020 OGH Niederlande  --> niederländischen Blauhelmsoldaten eine geringe Teilschuld am Tod der Zivilisten trügen. WS, dass die Muslime in Sicherheit gewesen wären, hätten die niederländischen UN-Soldaten den bosnisch-serbischen Milizen nicht ihre Erlaubnis erteilt = 10%
  • Maßstab für die Zurechnung von prima facie-Privathandeln Personen, weder instituionell integriert noch zur Erfüllung rechtlicher Aufgabe ermächtig * "wirksame Kontrolle" 8 ILC-Art => Staat kontrolliert faktisch das Verhalten; Nicaragua Fall: genaue Kontrolle des Verlaufs der einzlenen Einsätze (war nicht gegeben); Tadic-Fall: Ausrüstung und Fianzierung alleine ist nicht zurechnungsbegründend, maßstab hier war "overall controll" ist für 8 nicht erforderliches reiche die finanzielle oder logische Unterstützung ohne jede Einzelaktion - vom IGH abgelehnt es braucht mehr als generelle Abhängikgeit, allg Kontrolle oder reine Unterstützung * Ankerkennung und Annahme => rückwirkend zugerechnet, wenn Staat als eigenes erkennt und annimmt; Teheraner Geisel-Fall: Festhaltung der Geiseln & Besetzung der Botschaft - öffentliche Stellungnahme Khomeini * Geschäftsführung ohne Auftrag => faktische hoheitliche Befugnisse (normal von Staatsorganen) + handlungsunfähigkeit der Exekutivgewalt + tatsächliche Erforderlichkeit der Handlung * Aufständische Bewegungen => die zu Regierung wird sind diese Handlungen rückwirkend zurechenbar; Handlungen der vormaligen Regierung bleiben dem Staat nach den üblichen Regeln zurechenbar  
  • derivative Verantwortlichkeit wenn Beitrag eines Staates/IO nicht die notwendige Intensität errreicht, soll dieser trotzdem rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen * Behilfe & Unterstützung * Leitung & Kontrolle * Nötigung
  • Zurechnung trotz VöRVerletzung ausgeschlossen? Rechtswidrigkeitsausschließungsgründe; x ius cogens (außer Selbstverteidigung Gewaltverbot) * Einwilligung * Selbstverteidigung * Gegenmaßnahmen * höhere Gewalt * Notlage * Notstand
  • Unterschied Notlage und Notstand Notlage: Abwendung von Gefahr für Person, die Staat zurechenbar ist oder, die in der Obhut der handelnden Person stehenden Personen Notstand: Abwendung von Gefahr für Staat selbst
  • Notlage Fall Rainbow Warrior Fall zwei Agenten des französichen Geheimdienstes, Kameraman kam ums Leben Verurteilung -> Verfrüht zurückgebracht; lag notlage vor? * außerordentliche Dringlichkeit* Einhaltung der Verpflichtung sobald Gefahrensitutation nicht mehr vorliegt* gutgläubige Bemühungen Neuseelands Zustimmung einzuholen
  • Notstand Fall Gabcikovo-Nagymaros-Fall keine schwere und unmb drohende Gefahr Vertragsbruch war nicht die einzige Möglichkeit zur Abwendung
  • Rechtsfolgen vörVA Pflichten des verantwortlichen Staats (hier sind Schaden und Kausalität erforderlich) * Beendigung (Teheraner Geisel), Leistung angemessener Zusagen, Garantien der Nichtwiederholung (LaGrand .Fortbildung für Polizei und Justiz)* Verpflichtung zur Leistung voller Wiedergutmachung (Chorzow Fall - Grundsatz)   - kompensatorische Funktion Rechte des verletzten Staats --> volle Wiedergutmachung * Geltendmachung und Durchsetzung* kein Wahlrecht; Restitution vor Schadenersatz (finanziell messbarer Schaden) und Genugtuung
  • Restitution Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand Faktische Resitution => Tempel von Preah Vihear-Fall Religiöse Gegenstände von Tahiland nach Kambotscha zurückgeben; Mauerbau-Gutachten Verpflichtung Israel, das unrechtmäßigbeschlagnahmte Land zu restitutieren; Abgrenzung zu Beendigung schwierig Rechtliche Resitution => Änderung der Rechtslage durch va Staat; Haftbefehl-Fall Belgien Haftbefehl gegen den Außenminister der Demokratischen Republik Kongo außer Kraft setzt; Avena-Fall nochmalige Überprüfung ds Verfahrens
  • Schadenersatz finanziell messbarer Schaden des Staates oder seiner Staatsbürger einschließlich entgangenen Gewinn; materiell sowie immateriell Resititution unmöglich/unverhältnismäßig Diallo-Fall: willkürliche Festnahme von Staatsbürger aus Guinea vom Kongo; emotional gelitten; allgemeine Gerechtigkeitserwägungen ; Unter immateriellen Schäden fasst der IGH unter  anderem seelische Leiden, Erniedrigungen und Verlust des Ansehens oder des sozialen Status. Dabei könne ein immaterieller Schaden auch ohne einen besonderen Nachweis angenommen werden.
  • Globalabkommen Schäden einer großen Anzahl von Personen; schwierig jeden Anspruch einzelnd zu prüfen Einmalige Zahlung; Verletzte Staat teilt Beträge an Personen auf
  • Genugtuung Rainbow-Warrior Fall immaterieller Schäden moralisch, rechtlicher Schaden durch den Staat formelle und uneingschränkte Entschuldigung, gerichtliche Feststellung der Verantwortlichkeit
  • Verletzung von ius-cogens Verletzung schwerwiegender Natur = große und systematische Nichterfüllung der Verpflichtung 1) Kooperationspflicht: alle Staaten arbeiten zusammen um Verletzung zu beenden; rm Mittel 2) Anerkennungsverbot: Verbot Situation als rechtmäßig anzuerkennen 3) keine Beihilfe oder Unterstützung: zur Aufrechterhaltung des Zustandes
  • Wer ist verletzter Staat? gemäß VöR "Rechtsinteresse" an der Geltendmachung und Durchsetzung der Va Art 42 * die verletzte Verpflichtung besteht diesem Staat gegenüber  --> aus bilateraler Verpflichtung * ggü eienr Gruppe von Staaten, dieser Staat besonders betroffen --> aus multilateraler/kollektiver Verpflichtung * ggü einer Gruppe von Staaten, Verletzung betrifft jedoch per se jeden Staat demgegenüber die Verpflichtung geschuldet ist (bsp. Abrüstungsvertrag, kernwaffenfreie Zone)
  • Geltendmachung Def. formelle Erhebung eines Anspruchs gegen ein anderes VöR Subjekt NOTIFIZIEREN
  • diplomatisches Schutzrecht Recht (xPflicht) eines Staats zugunsten eigenener Staatsangehöriger die vör VA fremder Staaten geltend zu machen Mediatisierung des Individuums Person zugusnsten --> Staatsbürgeschaft (auch continuity of claims, genuine link bei Mehrfachstaatsangehörigkeit -> NottebomFall), innerstaatliche RM ausgeschöpft Barcelona Traction-Fall: jur P, die nach dem 2. Weltkrieg enteignet wurde; IGH vertrat Sitz und die Gründungstheorie (Toronto), nicht Kontrolltheorie; Belgien konnte diplomatisches Schutzrecht nicht ausüben
  • Calvo Klausel Vertragsklausel, in der ein Privater ggü einem fremden Staat bereits im Vorfeld für zukünftige Rechtsverletzungen dieses Staats auf die Ausübunge des diplomatischen Schutzrechts verzichtet. x unwirksam
  • Durchsetzung keine zentrale Rechtsdurchsetzungsinstanz --> auf Selbsthilfe angewiesen. Gegenmaßnahmen und Retorsionen (x Schutzmaßnahme = Instrument der WTO um drohende Schäden für einheimische Produzenten abzuwenden)  VS Retorsion:  * x Rechte Dritte eingreifen* Rechtssicherungscharakter* nicht in "gegenmaßnahmesichere" Rechte eingreifen* vhm* Primate der friedlichen Streitbeilegung* prozessuale VS
  • Rechte nicht-verletzter Staaten Barcelona Traction-Fall --> erga omnes-Verpflichtungen für alle Staaten von Bedeutung Art 48 eingeschränkte Möglichkeit* Beendigung sowie Zusagen und Garantien der Nichtwiederholung *volle Wiedergutmachung zugunsten des verletzten Saats oder der Begünstigung der Verpflichtung verlangen 2012 erga omnes partes Auslieferungs Fall: Belgien/Senegal; UNFolterkonvention; gemeinsames Interessse aller Vertragsparteien, Folter zu verhindern und sicherzustellen, dass die Täter nicht straffrei bleiben.  Gegenmaßnahme unstritten