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Energie- und Wasserrecht (Fach) / allblatt 4 Grundlagen Energierecht (incl. Entflechtung) (Lektion)
allblatt 4 Grundlagen Energierecht (incl. Entflechtung)
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- Was sind die Ziele des EnWG? Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht Und zwar möglichst sicher preisgünstig verbraucherfreundlich effizient umweltverträgliche und alles leitungsgebunden Ergibt sich aus § 1 I EnWG
- Die Grid-GmbH (G) hat ein neues Kraftwerk in Emsdetten (NRW) gebaut. Damit die im Umkreis liegenden Unternehmen nun mit Energie versorgt werden können, errichtete die G-GmbH zahlreiche neue Stromnetze. Zum 01.01.2021 möchte die GGmbH ihre Netze unter Spannung setzen. Die G-GmbH verfügt über ausreichend Fachkräfte und technische Ausrüstung. Auch die Finanzlage stellt sich sehr gut dar. Die G-GmbH hat eine Eigenkapitalquote von 35 %. Trotz dieser Situation werden von der G-GmbH bewusst keine Sozialabgaben abgeführt. Auch mit den Arbeitserlaubnissen für ausländische Arbeitnehmer nimmt die G-GmbH es nicht so genau. Um Kosten zu sparen, beschäftigt die G-GmbH für die Reinigung ihrer Bürogebäude ausschließlich ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitserlaubnis. Muss die G-GmbH eine Genehmigung nach § 4 EnWG beantragen? Wenn ja, wo ist diese zu beantragen? Muss die G-GmbH eine Genehmigung nach § 4 EnWG beantragen? Wenn ja,wo ist diese zu beantragen?Es könnte eine Genehmigungspflicht nach § 4 EnWG bestehen.1. Energieversorgungsnetz iSd § 3 Nr. 16 EnWGEs gilt ein weiter Begriff des Energieversorgungsnetzes. Hierunter fallen Netzeüber verschiedene Spannungsebenen und damit auch die geplantenStromnetze der G-GmbH. 2. G-GmbH muss Betreiber sein, d.h. die rechtliche und tatsächliche Machtüber die Netze haben. Dies ist hier der Fall ist. 3. Der Netzbetrieb soll zum 01.01.2021 aufgenommen werden. 4. Es besteht keine Befreiung von der Genehmigungspflicht. Es handelt sichum eine erstmalige Neugenehmigung des Netzbetriebs.Zwischenergebnis: Alle Voraussetzungen des § 4 I EnWG sind erfüllt. Eine Genehmigung isterforderlich. Diese wird erteilt durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation,Digitalisierung und Energie (Prof. Dr. Andreas Pinkwart).
- Die Grid-GmbH (G) hat ein neues Kraftwerk in Emsdetten (NRW) gebaut. Damit die im Umkreis liegenden Unternehmen nun mit Energie versorgt werden können, errichtete die G-GmbH zahlreiche neue Stromnetze. Zum 01.01.2021 möchte die GGmbH ihre Netze unter Spannung setzen. Die G-GmbH verfügt über ausreichend Fachkräfte und technische Ausrüstung. Auch die Finanzlage stellt sich sehr gut dar. Die G-GmbH hat eine Eigenkapitalquote von 35 %. Trotz dieser Situation werden von der G-GmbH bewusst keine Sozialabgaben abgeführt. Auch mit den Arbeitserlaubnissen für ausländische Arbeitnehmer nimmt die G-GmbH es nicht so genau. Um Kosten zu sparen, beschäftigt die G-GmbH für die Reinigung ihrer Bürogebäude ausschließlich ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitserlaubnis. b) Hat die Antragstellung Aussicht auf Erfolg? Lösungshinweis zu b) Hat die Antragstellung Aussicht auf Erfolg?Die Antragstellung hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Voraussetzungen des § 4II EnWG erfüllt sind.1. Leistungsfähigkeita. personell(+) – Die G-GmbH verfügt über ausreichend Fachkräfte.b. technischTechnische Leistungsfähigkeit bedeutet, dass der Betrieb reibungsfrei,störungsfrei und sicher gewährleistet wird. G verfügt über eine ausreichendetechnische Ausrüstung.c. wirtschaftlichG verfügt über eine sehr gute Eigenkapitalquote von 35 %.
- Die Grid-GmbH (G) hat ein neues Kraftwerk in Emsdetten (NRW) gebaut. Damit die im Umkreis liegenden Unternehmen nun mit Energie versorgt werden können, errichtete die G-GmbH zahlreiche neue Stromnetze. Zum 01.01.2021 möchte die GGmbH ihre Netze unter Spannung setzen. Die G-GmbH verfügt über ausreichend Fachkräfte und technische Ausrüstung. Auch die Finanzlage stellt sich sehr gut dar. Die G-GmbH hat eine Eigenkapitalquote von 35 %. Trotz dieser Situation werden von der G-GmbH bewusst keine Sozialabgaben abgeführt. Auch mit den Arbeitserlaubnissen für ausländische Arbeitnehmer nimmt die G-GmbH es nicht so genau. Um Kosten zu sparen, beschäftigt die G-GmbH für die Reinigung ihrer Bürogebäude ausschließlich ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitserlaubnis. 2. Zuverlässigkeit Zuverlässig bedeutet ein positiver Gesamteindruck. Insbesondere müssengesetzliche Vorgaben eingehalten werden.Die G-GmbH ist nicht zuverlässig, weil sie keine Sozialabgaben zahlt undBeschäftige ohne Arbeitserlaubnis arbeiten lässt.Zwischenergebnis:An sich wäre daher die Genehmigung zu verweigern.Da aber ein Anspruch auf Erteilung besteht, wenn die Voraussetzungen erfülltsind, muss eine Verweigerung auch verhältnismäßig sein. Eine Verweigerung der ´Genehmigung könnte daher unverhältnismäßig sein. a. GeeignetheitDie Verweigerung wäre geeignet, um einen sicheren Netzbetrieb zugewährleisten. Unzuverlässige Personen sollen keine Netze betreiben. b. ErforderlichkeitEine Maßnahme ist nicht erforderlich, wenn es ein milderes Mittel gibt.Hier kommt als milderes Mittel in Betracht, die Genehmigung mit einerNebenbestimmung iSd § 36 VwVfG zu versehen. Es kann die Auflage erteiltwerden, dass die Sozialabgaben für die Vergangenheit nachgezahlt werdenund für die Zukunft deren Zahlung gesichert ist und nur Arbeitnehmer mitArbeitserlaubnis beschäftigt werden.
- Die Grid-GmbH (G) hat ein neues Kraftwerk in Emsdetten (NRW) gebaut. Damit die im Umkreis liegenden Unternehmen nun mit Energie versorgt werden können, errichtete die G-GmbH zahlreiche neue Stromnetze. Zum 01.01.2021 möchte die GGmbH ihre Netze unter Spannung setzen. Die G-GmbH verfügt über ausreichend Fachkräfte und technische Ausrüstung. Auch die Finanzlage stellt sich sehr gut dar. Die G-GmbH hat eine Eigenkapitalquote von 35 %. Trotz dieser Situation werden von der G-GmbH bewusst keine Sozialabgaben abgeführt. Auch mit den Arbeitserlaubnissen für ausländische Arbeitnehmer nimmt die G-GmbH es nicht so genau. Um Kosten zu sparen, beschäftigt die G-GmbH für die Reinigung ihrer Bürogebäude ausschließlich ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitserlaubnis. c. Angemessenheit Für Genehmigungserteilung Die Voraussetzung hinsichtlich Personal,Technik und Wirtschaftlichkeit sind erfüllt Arbeitsplätze werden geschaffen Investitionen wurden bereits getätigt Wettbewerb beim Netzbetrieb ist gewünscht Versorgung mit Energie wird gefördert Gegen GenehmigungserteilungVerstöße sind erheblich (gar keineSozialabgaben) – fraglich ob tatsächlich„Zuverlässigkeit“ überhaupt eintretenkann Schlechtes Vorbild Aushebelung des § 4 II EnWG, der ansich fordert, dass alle Voraussetzungenim Zeitpunkt der Antragsstellung erfülltsind und nicht nachträglich erst – durchErfüllung einer Auflage – gegeben sind Probleme, wenn das Netz seinen Betriebaufnimmt und dann die Zuverlässigkeitdoch nicht gewährleistet ist Fraglich, ob Auflage eingehalten werden würde
- Die Grid-GmbH (G) hat ein neues Kraftwerk in Emsdetten (NRW) gebaut. Damit die im Umkreis liegenden Unternehmen nun mit Energie versorgt werden können, errichtete die G-GmbH zahlreiche neue Stromnetze. Zum 01.01.2021 möchte die GGmbH ihre Netze unter Spannung setzen. Die G-GmbH verfügt über ausreichend Fachkräfte und technische Ausrüstung. Auch die Finanzlage stellt sich sehr gut dar. Die G-GmbH hat eine Eigenkapitalquote von 35 %. Trotz dieser Situation werden von der G-GmbH bewusst keine Sozialabgaben abgeführt. Auch mit den Arbeitserlaubnissen für ausländische Arbeitnehmer nimmt die G-GmbH es nicht so genau. Um Kosten zu sparen, beschäftigt die G-GmbH für die Reinigung ihrer Bürogebäude ausschließlich ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitserlaubnis. Die Genehmigung ist zu versagen. Die Antragstellung hat keine Aussicht aufErfolg.
- Erläutern Sie bitte den Begriff der „Entflechtung“! Berücksichtigen Sie dabei bitte, was das Ziel der Regelungen zur Entflechtung ist und geben 3 Formen der Ausgestaltung an! !!!!!!!!!!!!!!!!!!
- Dürfen Stromverteilerkästen als Werbeflächen für konzerneigene Vertriebsaktivitäten genutzt werden und wie verhält es sich mit Umspannanlagen? Die konzerneigene Werbung ist aus Gründen der Entflechtung unzulässig.Verteilerkästen und Umspannanlagen müssten allen Marktteilnehmern ingleicher Weise zu gleichen Konditionen als Werbefläche zur Verfügunggestellt werden, damit kein Wettbewerbsvorteil des Konzerns, der aufmehreren Stufen der Wertschöpfungskette tätig ist, entsteht.Dies ergibt sich aus § 7a VI EnWG und auch der Regelung des § 6 I 1 EnWG.
- Worin besteht der Sinn und Zweck der Entflechtung? □ Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien– falsch – Entflechtung gilt für alle Energiearten □ Förderung dezentraler und wettbewerbsorientierter Energieerzeugung –richtig
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