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Bilanzierung (Fach) / Bilanz: Überblick und Grundsätze (Lektion)
- Wesen und Bedeutung der Bilanz § 242 (1) HGB – Pflicht zur Aufstellung Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen. .
- Wesen und Bedeutung der Bilanz Grundlage für die Aufstellung der Bilanz ist das Inventar Die Bilanz hat somit gleichen Inhalt wie das Inventar, unterscheidet sich aber in formeller Hinsicht: • gleichartige Inventarposten werden zur Übersichtlichkeit summarisch zusammengefasst • Beschränkung wertmäßige Vermögensdarstellung unter Verzicht auf Mengenangaben Merke: Die Bilanz ist die zusammengefasste, zeitpunktbezogene und zweifachekontenmäßige Gegenüberstellung der Vermögensanteile (Aktiva) und der Schulden(Passiva) eines Unternehmens, die durch das Reinvermögen (Eigenkapital) zumAusgleich gebracht wird
- Wesen und Bedeutung der Bilanz § 242 (4) HGB – Pflicht zur Aufstellung Die Absätze 1 bis 3 sind auf Einzelkaufleute im Sinn des § 241a HGB nicht anzuwenden. Im Fall der Neugründung treten die Rechtsfolgen nach Satz 1 schon ein, wenn die Werte des § 241a S.1 HGB am Abschlusssichttag nach der Neugründung nicht überschritten werden. § 241a HGB – Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung einesInventarsEinzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgendenGeschäftsjahren nicht mehr als 600.000 Euro Umsatzerlöse und 60.000 EuroJahresüberschuss aufweisen Steuerrecht: § 141 AO (überschreiten der 600.000 Euro Umsätze oder !!!!!!!!!!!60.000 Euro Gewinn aus Gewerbebetrieb => Buchführungspflicht), brauchen die §§ 238-241 nicht anzuwenden. Im Fall derNeugründung treten die Rechtsfolgen schon ein, wenn die Werte ddes Satzes 1 am erstenAbschlussstichtag nach Neugründung nicht überschritten werden.
- Handelsbilanz vs. Steuerbilanz Handelsbilanz Regelung von Informationsinteressen − Dokumentation − Rechenschaft − Dispositionshilfe Regelung von Finanzinteressen − Ausschüttungsbemessung − Gläubigerschutz Steuerbilanzperiodengerechte Gewinnermittlung− Unterstützung anderer Rechenwerke(bspw. Sonderbilanzen)− Verhaltenslenkung der Unternehmen− Dokumentation der Mitwirkungspflicht− Nachweis derSubventionsbedürftigkeit
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