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Bilanzierung (Fach) / Funktionen des Jahresabschlusses (Lektion)
1. Grundlagen des Jahresabschlusses:
Bedeutung des Jahresabschlusses
Bestandteile des Jahresabschlusses
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- Informationsfunktion: Intern und extern, Grundlage für Kontrolle, Disposition und Planung, Bilanzanalyse und -vergleich Rechenschaftsfunktion: Intern und extern, gesetzlich und freiwillig, ggü. Eigentümern, Gläubigern, und öffentlich-rechtlichen Institutionen Dokumentationsfunktion: Nachweis inner- und zwischenbetrieblicher Wertbewegungen, Nachweis der in der Buchführung aufgezeigten Geschäftsvorfälle (GVF) Sicherungsfunktion: Nachweis der Erhaltung und der Möglichkeit der Rückzahlung von Fremdkapitalggü. den GläubigernErmittlungsfunktion: Erfolgsermittlung als Grundlage der Erfolgszurechnung und -verwendung sowie alsGrundlage der Besteuerung, Vermögens- und Kapitalermittlung als Grundlage fürAuseinandersetzungen, Fusionen, Vergleiche und Konkurse
- Vermögenslage: Auflistung des vorhandenen Anlage- und Umlaufvermögens Finanz- oder Kapitallage: Finanzierung der Unternehmung, Eigen- und Fremdkapital Erfolgslage: Gewinn und Verlust, Gegenüberstellung von Aufwendungen und ErträgenLiquiditätslage: Erfüllbarkeit von Zahlungsverpflichtungen
- Es müssen zwei von drei Merkmalen erfüllt sein, in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren! Aber: § 267 (4) HGB bei Neugründung oder Umwandlung schon am ersten Abschlussstichtag • Größenunabhängige Regel bei Kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, deren Papiere an organisierten Markt (Börse) gehandelt werden (stets als große KapG behandelt, vgl. § 264d HGB). Zudem müssen diese Gesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb von 4 Monaten offenlegen. • Für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften gibt es Erleichterung zur Aufstellung (z.B. §§ 266 (1) S. 3, 274a, 276 HGB) und Offenlegung (§§ 326, 327 HGB) des Jahresabschlusses. Definition der Größenklassen nach § 267 HGB Merkmal kleine KapG mittlere KapG große KapGBilanzsumme ≤ 6.000.000 € ≤ 20.000.000 € > 20.000.000 €Umsatzerlöse ≤ 12.000.000 € ≤ 40.000.000 € > 40.000.000 €Arbeitnehmer ≤ 50 ≤ 250 > 250
- Publizitätsgesetz • § 1 PublG (Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen - Publizitätsgesetz) • besondere Regelungen, wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei der folgenden drei Merkmale zutreffen : Merkmal Schwellenwert Bilanzsumme > 65 Mio. € Umsatzerlöse > 130 Mio. € Arbeitnehmer > 5.000 (innerhalb 12 Monate vor Abschlussstichtag) für nicht publizitätspflichtige Unternehmen existieren keine explizitenGliederungsvorschriften• für publizitätspflichtige Unternehmen Frist von drei Monaten zur Aufstellung (§ 5 (1)PublG); Pflicht zur Veröffentlichung der Bilanz sowie bestimmter Angaben aus GuV imBundesanzeiger innerhalb von 12 Monaten (§ 5 (5) PublG)
- MICROBILG • Seit 28.12.12 Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) • Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften, wenn zwei von drei Merkmalen nicht überschritten in aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen • Vor allem für Kleinstbetriebe, Holding- und Projektgesellschaften relevant Für wen gilt MicroBilG?Das MicroBilG ist gültig für Kleinstkapitalgesellschaften, deren Abschluss-Stichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt. Außerdem darf die Kleinstkapitalgesellschaft an zwei aufeinander folgenden Abschluss-Stichtagen nur einen der folgenden Schwellenwerte überschreiten: Bilanzsumme bis 350.000 EuroUmsatzerlöse bis 700.000 EuroDurchschnittliche Zahl beschäftigter Arbeitnehmer bis 10
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