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Steuerassistenz (Fach) / Körperschaftsteuer (Lektion)

Alles rund um die Körperschaftsteuer!

Diese Lektion wurde von eldinrashid erstellt.

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  • Was ist die Körperschaftsteuer? Eine spezielle Art der Einkommensteuer für juristische Personen.
  • Welche Körperschaften gibt es? 1. Öffentlich und privat rechtliche Körpeschaften 1. Juristische Personen des privaten Rechts  Juristische Personen des Privatrechts entstehen durch Vertrag und erlangen durch die Ein-tragung in ein Register Rechtsfähigkeit. Im Konkreten sind dies - Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)  -  Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften  - Vereine gem. Vereinsgesetz 2002  - Stiftungen gem. Privatstiftungsgesetz 1993 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts  Juristische Personen des öffentlichen Rechts entstehen durch einen Hoheitsakt und über-nehmen kraft staatlichen Auftrags Aufgaben der öffentlichen Verwaltung. Dabei handelt es sich um Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Im Speziellen fallen folgende Institutionen unter diesen Terminus: - Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden)  - kirchliche Körperschaften (gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften)  - Körperschaften öffentlichen Rechts gem. gesetzlicher Anordnung (z.B. Sozialversicherungsträger, Kammern, Universitäten,…)  - Körperschaften öffentlichen Rechts aufgrund von Landesgesetzen (z.B. freiwillige Feuerwehren, Wasser- und Abwassergenossenschaften,…)
  • Was bildet die Bemessungsgrundlage für die KöSt? Das Einkommen der juristischen Personen.
  • Welche Gesellschaften sind beschränkt körperschaftsteuerpflichtig? Entgegen dem Einkommensteuergesetz kennt das Körperschaftssteuergesetz zwei Arten der beschränkten Steuerpflicht: Beschränkte Steuerpflicht der "1.Art" Nur der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegen ausländische Körperschaften dann, wenn sie im Inland weder ihren Sitz, noch den Ort der Geschäftsleitung haben. In diesem Fall unterliegen nur die Inlandseinkünfte gem. § 98 EStG der Besteuerung. Wie bei den unbeschränkt steuerpflichtigen, ausländsichen Körperschaften (Sitz und/oder Ort der Geschäftsleitung im Inland) ist es auch bei diesen ausländischen Körperschaften ohne diese Tatbestandmerkmale so, dass sie nach österreichischem Gesellschaftsrecht als Körperschaften zu qualifizieren sein müssen. Beschränkte Steuerpflicht der "2.Art" Darunter fallen:               - Körperschaften öffentlichen Rechts (in ihrer Gesamtheit)               - von der unbeschränkten Steuerpflicht befreite Körperschaften (siehe §§ 55 KStG) mit bestimmten Einkünften               - Kapitaleinkünfte gem. §27 EStG (KESt im Abzugsweg, siehe § 21 KStG)               - private Grundstückstransaktionen (= Veräußerung von Grund Boden) gem. § 30 EStG
  • Welche Gesellschaften sind von der Körperschaftsteuer befreit? Das Körperschaftsteuergesetz sieht für bestimmte Körperschaften eine Befreiung von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht vor. Einige wichtige (persönliche) Befreiungstatbestände: - Körperschaften, die gem. ihrer Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich gemeinnützig, kirchlich oder mildtätigen Zwecken i.S. §§ 34 BAO nachgehen - Pensions- und Unterstützungskassen unter gewissen Voraussetzungen - gemeinnützig anerkannte Bauträger nach dem Wohnungsmeinnützigkeitsgesetz - Privatstiftungen nach Maßgabe des § 13 KStG (z. B. ausländische Beteiligungserträge) - kollektivvertragliche Berufsvereinigungen, wie beispielsweise ÖGB bzw, Industriellenvereinigung - Betrieb gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts in der Durchführung von geselligen Veranstaltungen (z. B. Zelt- oder Feuerwehrfest) unter gewissen Voraussetzungen
  • Was versteht man unter einer offenen Ausschüttung? Von einer offenen Ausschüttung spricht man dann, wenn aufgrund von Gewinnverteilungsbeschlüssen oder gesetzlichen Gewinnverteilungsregeln (Siehe GmbHG,AktG,...) das Einkommen der Körperschaft auf die Anteilshaber verteilt wird.
  • Was versteht man unter einer verdeckten Ausschüttung? Als verdeckte Ausschüttung ist die Vorteilsgewährung an den Anteilseigner (unmittelbar) oder eine ihm nahestehende Person (mittelbar an den Anteilseigner) zu verstehen, die einer fremden dritten Person in dieser Form nicht gewährt wird. Die folgenden 3 Voraussetzungen sind für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung essentiell: - Eigentums- oder Nahebeziehung zur Körperschaft (Anteilseigner) - objektives Tatbild: Es kommt zur Bereicherung des Anteilseigners zu Lasten der Körperschaft - subjektives Tatbild: Es liegt dieser Vorteilsgewährung eine tatsächliche Willensentscheidung zugrunde
  • Wie ist eine zulässige Teilwertabschreibung steuerlich zu behandeln? Die Teilwertabschreibung mindert den Buchwert der Beteiligungm ist aber dem Gewinn außerbilanzmäßig wieder hinzuzurechnen, wordurch es zur Neutralisierung des Aufwands kommt
  • Was ist ein Gruppenantrag? Liegen die finanzelle Verbindung während des gesamten Wirtschaftjahres und ein unterschriebener Gruppenantrag vor Ende des Wirtschaftsjahres vor, so kann die Gruppenbesteuerung beginnend ab diesem Wirtschaftsjahr beantragt werden. Die an der Spitze stehende Körperschaft oder Beteiligungsgemeinschaft hat die Summe der steuerlichen Ergebnisse der Gruppenmitglieder mit dem eigenen Ergebnis zusammenzurechnen Der Gruppenantrag muss innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung dem zuständigen Finanzamt des Gruppenträgers übermittelt werden.
  • Welche Unternehmensformen unterliegen der Körperschaftsteuer? Kapitalgesellschaften (GmbH, AG,...)
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  • Wie wird die Körperschaftsteuer erhoben? Die Erhebung orientiert sich am System der Einkommensteuer. Grundsätzliche stellt das Kalenderjahr den Veranlagungszeitraum dar. In bestimmten Fällen kann aber auch ein abweichendes Wirtschaftsjahr (um z. B. Konzernverbund einen einheitlichen Bilanzstichtag zu haben) beantragt werden. Es sind 4x/Jahr Vorauszahlungen zu leisten: 15.2., 15.5, 15.8. und 15.11.
  • Wie werden inländische Beteiligungserträge behandelt? Durch die Beteiligungsertragsbefreiung ist die Ausschüttug einer juristischen Person als Gesellschafter von der Körperschaftssteuer befreit. Zweck der Beteiligungsertragsbefreiung ist es, eine mehrfache Steuerbelastung zu vermeiden, solange kein Zufluss an eine natürliche Person erfolgt.
  • Welche Rechtsgebilde unterliegen der Körperschaftsteuer? Juristische Personen unterliegen der Körperschaftssteuer. Juristische Personen sind Rechtgebilde, denen von der Rechtsordnung dieselben Rechte und Pflichten wie den natürlichen Personen zuerkannt werden.
  • Voraussetzung für einen Betrieb gewerblicher Art? Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist jede Einrichtung, die - wirtschaftlich selbstständig ist und - ausschließlich oder überwiegend einer nachhaltigen privatwirtschaftlichen Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht und - zur Erzielung von Einnahmen oder im Falle des Fehlers der Beteiligung am allgm. wirtschaftlichen Verkehr von anderen wirtschaftlichen Vorteilen und - nicht der Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG) dient.
  • Welche Beteiligungserträge sind von der Körperschaftsteuer befreit?  Von der Körperschaftsteuer sind Beteiligungserträge befreit. Beteiligungserträge sind:  1. Gewinnanteile jeder Art auf Grund einer Beteiligung an inländischen Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in Form von Gesellschafts- und Genossenschaftsanteilen. 2. Rückvergütungen von inländischen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften nach § 8 Abs. 3 Z 2 und Bezüge aus Anteilen an körperschaftlich organisierten Personengemeinschaften (Agrargemeinschaften) im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Z 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes. 3. Gewinnanteile jeder Art auf Grund einer Beteiligung an inländischen Körperschaften in Form von Genussrechten (§ 8 Abs. 3 Z 1). 4. Gewinnanteile jeder Art auf Grund von Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes. 5. Gewinnanteile im Sinne der Z 1 bis 4 aus einer Beteiligung an einer ausländischen Körperschaft, die die in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 vorgesehenen Voraussetzungen des Art. 2 der Richtlinie Nr. 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 (ABl. EG Nr. L 255 S. 6) erfüllt und die nicht unter Z 7 fällt. 6. Gewinnanteile im Sinne der Z 1 bis 4 aus einer Beteiligung an einer Körperschaft eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes, die mit inländischen unter § 7 Abs. 3 fallenden Körperschaften vergleichbar ist und mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht, wenn sie nicht unter Z 7 fällt. 7. Gewinnanteile jeder Art auf Grund einer internationalen Schachtelbeteiligung im Sinne des Abs. 2.
  • Was unterliegt der Körperschaftsteuer? Das Einkommen von juristischen Personen iHv. 25 %.
  • Unter welchen Voraussetzungen ist eine Gruppenbesteuerung zulässig? Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Gruppenbesteuerung sind: - Kapitalbeteiligung (Grund-, Stamm- oder Genossenschaftskapital) von mehr als 50 % und Stimmrechtmehrheit des Gruppenträgers an Gruppenmitgliedern (finanzelle Verbindung) - Einbrinung eines Gruppenantrages beim Finanzamt - Abschluss eines Gruppenvertrages zwecks Steuerausgleich innerhalb der Gruppe - Finanzelle Verbindung während des gesamten Wirtschaftsjahres bzw. Verbleiben in der Gruppe für mindestens 3 Jahre
  • Wo sind die gesetzlichen Grundlagen der Körperschaftsteuer zu finden? Die gesetzliche Grundlage der Körperschaftsteuer ist das Körperschaftsteuergesetz - kurz KStG sowie die Körperschaftsteuer-Verordnung - kurz KStDV.
  • Welche Eigenschaften sind charakteristisch für juristische Personen? Geschaffen durch einen Rechtsakt.
  • Welche Personen bzw. Gesellschaften sind juristische Personen? - Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) - Vereine - Stiftungen
  • Welche Prinzipien gelten für die Körperschaftsteuer? Leistungsfähigkeitsprinzip: Nur ojektives Nettoprinzip Tarif: Liniearer Tarif gem. § 22 KStG Synthetische Steuer Individualbesteuerung: Einkommen einer juristischen P. wird indv. besteuert. Gesellschaftsverhältnisse: Trennungsprinzip - 2 Ebenen
  • Welche Personen bzw. Gesellschaften sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig? Jene, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben, sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig.
  • Was ist eine juristische Person? Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtfähig und somit Träger von Rechten und Pflichten sein.
  • Wann ist eine Körperschaft gemeinnützig? Gemeinnützigkeit oder gemeinnützig ist ein Verhalten von Körperschaften, das dem Gemeinwohl dient.
  • Sie sind Mitglied beim örtlichen Musikverein. Ist Ihr Mitgliedsbeitrag steuerpflichtig? Nicht, sofern die Zahlung nicht direkt an das Vereinsmitglied geht.
  • Wie ist der Tarif der Körperschaftsteuer gestaltet? Linearer Tarif von 25 % vom Einkommen der juristischen Person. Bei der Mikö 5 % der Einlage.