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Städtebau und öffentliches Recht (Fach) / Städtebau (Lektion)

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  • Aktuelle Herausforderungen im Städtebau - Förderung der Nachhaltigkeit der Stadtetwicklung im Sinne des Klimawandels: Co2 Ausstoß reduzieren - Umweltschutz: Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Lebensräume - Flüchlingsaufkommen: Unterkünfte - E-Mobilität: Aufladestationen- Infrastruktur
  • Städtebauliche Infrastruktur und welche gibt es (mit Bsp) Dienstleistungen, an deren Angebot en öff. Interesse besteht. Technische Infrastruktur - Verkehrsanlagen: Straßen, Wege und Plätze, Tunnel, Brücken- Immissionsschutz: Lärmschutzwall- Stadtmedien: Ver- und Entsorgung, Energie, Kommunikation Soziale Infrastruktur - Gemeinbedarf: Öff. Zwecken dienende Einrichtungen aus den Bereichen : Bildung, Kirche, Gesundheitswesen, Kultur, Verwaltung,... grüne Infrastruktur - Städtebauliche Grün- und Freiflächen: Stadtplätze, Stadtparks, Spielplätze, Sportpätze- Ökologisches Grün: Kompensationsflächen, Gewässer,... erwerbswirtschaftliche Infrastruktur - Private Wohnfolgeeinrichtungen: Einzelhandel,Handwerk, Dienstleistungsbetriebe, Banken, Gaststätten, Ärtzte, Apotheken,...
  • Kerninhalte, Regelungen und Funktionen des BauGB, BauNVO und PlanZV und zusammenhan zueinander BauGB Baugesetzbuch  Wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts. Seine Bestimmungen haben großen Einfluss auf Gestalt, Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes und die „Bewohnbarkeit“ der Städte und Dörfer. Es definiert die wichtigsten stadtplanerischen Instrumente, die den Gemeinden zur Verfügung stehen. BauNVO Baunutzungsverordnung bestimmt in Deutschland die möglichen Festsetzungen bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks (Abschnitt 1 und 2), der Bauweise und der überbaubare Grundstücksfläche (Abschnitt 3) in Bauleitplänen.Aufgrund der Verordnungsermächtigung des § 9a des Baugesetzbuches sind die Gemeinden bei der Bauleitplanung an die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung gebunden, können also grundsätzlich nur die Festsetzungen treffen, die die Baunutzungsverordnung zulässt. PlanZV Planzeichenverordnung Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts. Die Verordnung regelt die in Bauleitplänen nach dem Baugesetzbuch (Bebauungs- und Flächennutzungspläne) zu verwendenden Planzeichen. Erlassen aufgrund § 9a BauGB
  • 4 grundsätzliche Möglichkeiten von Kommunen, um Einnahmen zur Finanzierung von städtebauichen Maßnahmen SteuernGewerbesteuer, Grundsteuer, Anteil an der Einkommensteuer Gebührenfür Kanalisation, Stände (z.B. auf Märkten), Friedhöfe, Müllabfuhr, Straßenreinigung Beiträge Erschließungsbeiträge für Straßenabu, Beuleuchtung, Bürgersteige, Kabelanschluss Zuschüsse Allgemeine und besondere Zuschüsse (von Bund und Ländern) für Sportanlagen, Schulbauten, kultur. Gebäude und (Nah-)Verkehrsprojekte
  • Unterschied B- Plan und F-Plan (Kriterien: geltungsbereich, Inhalte und rechtliche Wirkung) Geltungsbereich: F-Plan: gesamtes Gemeindegebiet: 1:10.000-20.000B- Plan: Teil des Gemeindegebiets: 1:500-1.000 Inhalte: F-Plan: Darstellungen der beabsichtigten Art der Bodennutzung in GrundzügenBauflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, die Ausstattung mit Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft B-Plan: Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und der VerkehrsflächenGröße, Breite und Tiefe der Baugrundstücke, etc. Rechtliche Wirkung: F-Plan: "hoheitliche Maßnahme eigener Art"grundsätzlich Verwaltungsinterne Wirkungkein Rechtsschutz Privater ggf.Rechtsschutz der Nachbargemeinden B-Plan: rechtsverbindlichSatzung mit Außenwirkung
  • Kommunale Planungshoheit, rechtliche Grundlagen und Grenzen der Planungshoheit Art. 28 GG - Kommunale Planungshoheit als Teil der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie § 1 BauGB - Planungspflicht: Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erfordert Keine Planungsautonomie!- Anpassungsverpflichtung an Regionalplanung- Planungsgrundsätze- Abstimmungsgebot mit Nachbargemeinden- Vorrang von privilegierten Fachplanungen
  • System der Raumplanung in Deutschand mit allen Planungsebenen In handy bild
  • Städtebau ist eine Gemeinschaftsaufgabe verschiedener Akteure und Fachdisziplinen. Welche Aufgaben und Rolle haben Politik / Verwaltung / Wissenschaft / Grundstückseigentümer - Investoren im Städtebau Investoren - Projektentwickler Politik:schaffen die RahmenbedingungenGrenzen & Einschränkungenkönnen den Verkaufsakt steuern Verwaltung:spezielle Baugenehmigungengehen mehr ins Detail Wissenschaft:mehr theoretischerstellen Umfragen und werten diese aus um die Stadt "anzupassen" --> demografischer Wandel Grundstückseigentümer:Beeinflussen den Marktdurch ihr Verhalten bestimmen sie beispielsweise die Bodenpreise
  • Der demographische Wandel stellt Kommunen im ländlichen Raum von immer größere Herausforderungen bei der Sicherung ihrer Daseinsvorsorge. Die Schließung von Schulen, Kirschen, Arztpraxen und Freizeiteinrichtungen sorgt für fortschreitenden Attraktivitätsverlust und für Bevölkerungsabwanderung. Im Rahmen einer Zukunftswerkstatt / eines Ideenworkshops sucht eine Gemeinde innovative und zukunftfähige Konzepte um diese Leistungen trozt abnehmender Bevölkerungszahlen weiterhin bereitstellen zu können. Was empfehlen sie? Verbesserung der Erreichbarkeit angepasste Fromen des ÖPNV, Bürgesbus Verkleinerung und Dezentralisierung - einzügige Grundschulen, jahrgangsübergreifender Unterricht, Grundschulverbund Mobilisierung  e-Learning, Mobile Arztpraxis, Telemedizin Temporäre Angebote Einrichtung von Zweitpraxen mit eingeschränkten Öffnungszeiten, Wochenmarkt Neustrukturierung Kooperationen von Kliniken und ambulanter Versorgung
  • Stabilisierungs- und Anpassungsstrategien Verbesserung der Erreichbarkeit angepasste Fromen des ÖPNV, Bürgesbus, differenziertes Bedienungsmodell Verkleinerung und Dezentralisierung - einzügige Grundschulen, jahrgangsübergreifender Unterricht, Grundschulverbund; Filialkonzepte, Multifunktionsladen Konzentration Multifunktionshaus (Dorfzentrum) mit Bündelung von Bildungs-, Gesundheits- und Sozialversorgung; Ärztehaus, Familienzentrum Mobilisierung  e-Learning, Mobile Arztpraxis, Telemedizin, mobile Nahversorgung Temporäre Angebote Einrichtung von Zweitpraxen mit eingeschränkten Öffnungszeiten, Wochenmarkt Neustrukturierung Kooperationen von Kliniken und ambulanter Versorgung, Telemedizin Selbsorganisation Bürgerbusse durch bürgerschaftliches Engagement Ganztagsangebot Grundschule
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  • Der Abwägungsprozess in 4 Phasen 1. Sammlung des Abwägungsmaterials 2. Einstellung der Belande 3. Gewichtung der relevanten Belange 4. Planungsentscheidungöffentliche und private Belande untereinander und gegeneinander abwägen, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  • Arbeitsschritte der Stadtplanung 1. Bestandserfassung und -analyse, Status-quo-Prognose, Szenatien (Was ist vorhanden?) 2. Leitbildentwicklung und Zielformulierung (Was ist wünschenswert?) 3. Abgrenzun der Handlungsspielräume (Was ist veränderbar?) 4. Konzeptentwicklung (Wie können die Planungsziele erreicht werden?) 5. Variantenauswahl (Welche Planungsvariante erfüllt die Ziele optimal, welche hat die größte Akzeptanz?) 6. Strategieentwicklung (Wie können die Planung verwirklicht und die Realisierung gesteuert werden?) 7. Erfolgskontrolle und Monitoring (Wie hat es sich tatsächlich verändert?)
  • Wandel des Planungsverständnisses 1860-1900 - Anpassungsplanung (Marktkorrektheit in Teilbereichen, Behebung von Missständen) 1900-1960 - Auffangsplanung ( Setzung eines Rahmens für koordinaten der Entwicklungskräfte) 1960-1980 - Entwicklungsplanung (präzise Zielsystem, Auswahl aus Handlungsalternativen) ab 1980 (Aufgreifen von Chancen unter Wahrung allgemeiner Ziele)
  • 4 zentralen Aufgaben der Bauleitplanung zur Regelung der baulichn und sonstigen Nutzung von Grund und Boden 1. Was darf gebaut werden (Funktion)? 2. Wie viel soll gebaut werden (Bedarf)? 3. Wo darf gebaut werden (Standort)? 4. Wie darf gebaut werden (Gestalt)?
  • 3 wesentliche Aufgabenfelder des Städtebaus 1. Stadtentwicklung und Stadterweiterung- Gestiegene Attraktivität urbaner Lebensstile und Re-Urbanisierung- Wohnugsangebote und Infrastruktur für Zuwanderer schaffen- Bezahlbarer Wohnraum- Funktions- und sozialgemischte Stadt- kompakte Stadt der kurzen Wege 2. Erneuerung und Erhaltung der Städte und Dörfer- Historische Altstädte und Innenstadtbereiche erhalten- Modernisierung und Instandsetung des Gebäudebestandes- Innerstädtische Wohnquartiere z.B. für Familien und Kindern attraktiver gestalten- Städtebauliche Missstände beseitigen (Funktions- und Substanzschwächen)- Klimaschutz und Anpassung der Städte an den Klimawandel 3. Umbau und Innenentwicklung der Städte und Dörfer- Anpassung der Stadt an den demografischen Wandel- Revitalisierung und Brachflächen und Konversion von militärstandorten- Aufwertung der Innenstädte und Ortskerne- Rückbau von Wohnungsüberhängen- Beseitigung sozialer Brennpunkte
  • Gegenstromprinzip und Anpassungsgebot in Raumplanung Gegenstromprinzip Die jeweilige untere Planungsebene (zb. Kommunalplanung) hat Mitsprache und Beteiligungsrecht bei der Erstellung überörtlicher pläne (zb Regionalplanung). Träger der Raumplanung soll Rücksicht auf die Bauleitpläne der Kommune nehmen. (Von unten nach oben) Anpassungsgebot Bedeutet, dass sich die Kommunalplanung der Regionalplanung und diese de Landesplanung und der Bundesraumordnung anpassen muss (von oben nach unten)
  • Europäische Stadt Merkmale einer europäische Stadt - Historisch geprägt- Politisch und ökonomisch emanzipiert- Urbane Lebensweise mit Differenzierung in privaten und öffentlichen Räume- Historisch entwickelt und Produkt von Planung- Sozialstaatlich reguliert, geprägt durch Wertvorstellungen und Leitbilder _________________________________________________________________ Die Europäische Stadt ist... ...Vielfalt an Größe, Gestalt, Funktionen (Arbeiten, Wohnen, Handel, Freizeit, Verekehr), Einwohnern (Arm und Reich, Jung und Alt, Eingesessenen und Fremden): kompakte, sozial und funktionsgemischte Stadt... Ort der Emanzipationsgeschichte der europäiscen Gesellschaft... Ort der urbanen Lebensweise, der Öffentlichkeit und der sizialen Beziehungen... Produkt von Planung und entwickelt ihre räumlichen Struktuen gezielt weiter... selbstverwaltetes Gemeinwesen, das für die Stadtgesellschaft kommunale Leistungen der Dseinsvorsorge erbringr
  • Kennzeichen der Stadt (4/6) 1. Größe Gewisse Einwohnerzahl als Voraussetzung städtischer Funktionen, Urbanität 2. Dichte Eine Stadt ist durch eine hohe bauliche, soziale und funktionale Dichte gekennzeichnet, Die klassische europäische Stadt zeichnet sich durch eine geschlossene Siedlungsform mit hoher baulicher Dichte im Stadtkern aus. Suburbanisierungsprozesse lösen kompakte Siedlungskörper auf und führen zur Regionalstadt 3. Zentralität Versorgungs- und Entwicklugnsfunktion auch für die Region durch Ausstattung mit hochwertiger Infrastruktu (Verwaltung, Bildung, Kultur, Gesundheit, Einzelhandel); hohe Verkehrswertigkeit (Knotenpunkte wichtiger Verkehrswege, hohe Verkehrsdichte) meist Einpendlerüberschuss ( Bedeutungsüberschuss) 4. Funktionsvielfalt Urbanität aufgrund starker innerer funktionaler Vielfalt und Mischung (z.B. in City, Wohnviertel, Industri-, Gewerbe-, Naherholungsgebiete), Dominanz tertiärwirtschaftlicher Tätigkeiten 5. Differenzierung 6. Umweltgestaltung
  • Aus welchen Gründen bei der Aufstellung eines B-Plans eine Umweltprüfunf stattfindet und bei welchem B- Plan entfällt diese? Für Belange des Umweltschutzes. Es werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet zum Schutz von: Naturhaushalt und Landschaftsbild, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Bei einem B-Plan der Innenentwicklung
  • Erläutere diese Begriffe Art der baulichen Nutzung Grundstücksflächenzahl GRZ - überbaute Fläche / Grundstücksfläche Baugrenze- bis zur Grenze darf gebaut werden- Geringfügiges Überschreiten durch Gebäudeteile zulässig- Ausnahme durchh Bebauungsplan Baulinie- Auf der Baulinie muss gebaut werden- Gerinfügiges Vor- und Zurücktreten von Gebäudeteilen zulässig- Ausnahme durch Bebauungsplan
  • Verfahrensablauf eines Bauleitplanverfahrens (Aufstellungsverfahren) 1. Aufstellungsbeschlussortsübliche Bekanntmachung 2. Erstellung des Planvorentwurfs & Beginn der Umweltprüfung 3.frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Öff. Unterrichtungen und Erörterung: Ziele und Zweck der Planung, Alternative, Auswirkungen3. frühzeitige Unterrichtung der Behörden, Aufforderung zur Äußerung zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, Information 4. Festlegung von Umfan u. Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping) 5.Überarbeitung des Planvorentwurfs Vorläufige Abwägung; Offenlegungsbeschluss ortsübliche Bekanntmachung
  • Was versteht man unter dem numerus clausus der planerischen Festsetzungsmöglichkeiten. Bsp und erkläutern sie, für welchen B-Plan Typ diese Bindung entfällt Bindung an den Katalog des § 9 i.V.m. der BauNO Kein "Festsetzungsfindungsrecht" Keine Bindung an numerus clausus bei vorhabenbezogenen Bebauungslplan nach § 12
  • Folgen der Umweltprüfung beim B-Plan Folgen: 1. Abwägung: Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. 2.Vermeidung und Ausgleich voraussichtlicher erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts(naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach dem BNatSchG) sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB einzubeziehen 3.Unterlassungspflicht bei Beeinträchtigung von Arten und Schutzgebiete gemäß FFH-Richtlinie
  • Mit welchen Maßen können in einem Bebauungsplan Art und Maß der baulichen Nutzung festgelegt werden? Geben Sie vier Beispiele. Art der baulichen Nutzung: Wohnbauflächen: WA: Allg. WohngebietWR: Reines WohngebietWB: Besonderes WohngebietWS: Kleinsiedlungsgebiet Sonderbauflächen: SOWoch : Sondergebiet für ErholungSOsonstige : Sonstiges Sondergebiet Gewerbliche Bauflächen: GE: GewerbegebietGI: Industriegebiet Gemischte Bauflächen: MK: KerngebietMI: MischgebietMD: Dorfgebiet  Maß der baulichen Nutzung: 1. Grundflächenanzahl (GRZ): Überbaute Fläche / Grundstücksfläche = GR/GS2. Geschossflächenzahl (GFZ): GFZ = (GR*Z)/GS mit Z = Anzahl der Vollgeschosse3. Baumassenzahl (BMZ): BMZ = (H * GR) / GS     mit H = Gebäudehöhe
  • Was muss beim Bauen im sogenannten unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB beachtet werden und was versteht man in diesem Zusammenhang unter dem Einfügungsgebot? Baulücken und kleinere Flächen können ohne B-Plan bebaut werdenDer Innenbereich nach § 34 BauGB gilt als PlanersatzDie tatsächliche Struktur ist einem Baugebietstyp der BauNVO zuzuordnen Ein Vorhaben ist zulässig, wenn 1. es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt2. die Erschließung gesichert ist3. die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sind4. das Ortsbild nicht beeinträchtigt ist sowie5. keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu erwarten sind Einfügungsgebot: - Das Vorhaben muss sich hinsichtlich: Art der Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen- das Orts- und Landschaftsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Welche Möglichkeiten hat eine Gemeinde zur Finanzierung ihrer planungsrechtlichen Erschließungsanalagen nach § 127 BauGB? Erläutern Sie diese! - Die Erschließung ist eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinde- Ein Anspruch auf Erschließung besteht nicht- Finanzierungsalternativen: 1. Die Gemeinde kann zur Deckung ihres Aufwandes für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag durch hoheitlichen Beitragsbescheid nach Fertigstellung erheben. Der Erschließungsbeitrag kann max. 90 % der Kosten umfassen, der Eigenanteil der Gemeinde beträgt mindestens 10 % der Kosten 2. Die Gemeinde kann die Erschließung auch einem privaten Unternehmer übertragen (Erschließungsvertrag mit Erschließungsträger § 124 BauGB), dabei können 100 % Kosten auf Private übertragen werden (verbreitete Praxis) 3. Die Gemeinde kann vor endgültiger Fertigstellung der Erschließung eine Ablösevereinbarung über den Erschließungsaufwand abschließen: 90 % der Kosten. Vorteile: frühere Refinanzierung, keine Rechtsmittel (Widerspruch, Klage)
  • Die Erschließungskosten machen vielfach einen erheblichen Anteil an den gesamten Grundstücks- und Baukosten aus. Welche Maßnahmen können Sie einer Gemeinde vorschlagen, um die Erschließungskosten zu verringern? Kosteneinsparpotenziale durch Modifizierung der Hausanschlüsse --> z.B. ein Sammelanschluss statt Einzelhausanschlüsse wahrscheinlich mehrere Möglichkeiten,... schmale Fahrbahnen in untergeordneten Straßeneinseitiger Geh- und Radwegverzicht auf Radwegezusammenfassung von Stellplätzenverringerung der Anzahl der notwendigen Stellplätzeneffektivere Lichttechniken
  • Definieren Sie den Begriff „großflächiger Einzelhandel“ und erläutern Sie die damit verbundenen Problemstellungen. Großflächiger Einzelhandel: - Geschossfläche von 1200 m² oder Verkaufsfläche von 800 m²- grenzt großflächige Einzelhandelsbetriebe gegen den sonstigen Handel ab Probleme: - zerstört umliegende Handel- Infrastruktur muss angepasst werden