54

Städtebau und öffentliches Recht (Fach) / Öffentliches Recht (Lektion)

geodasie

Diese Lektion wurde von Biankolo erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

Anzeige
  • Bedeutung und Funktion von Grundrechten Die in der Verfassung der jeweiligen Staaten aufgelisteten staatliche garantierten Freheitsrechte des Individums gegenüber dem Staat. Die GG gehören zum Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Sie genießen daher besonderen Schutz.           - unter ausdrückliche Nennung des Artikels durch ein Gesetz eingeschränkt, jedoch                     nicht in ihrem Wesensgehalt angetastet werden ( Art. 19 GG)          - GG können von jedem vor dem Bundesverfassungsgericht eingeklagt werden (Art. 93               GG) ___________________________________________ Sie sind einerseits subjektive Rechte, die in ihrer Funktion als Abwehr-, Leistungs- und staatsbürgerliche Rechte alle Staatsgewalt binden. Sie sind andererseits objektive Rechte, die dem Schutz von Einrichtungsgarantien und der objektiven Wertordnung dienen. In dieser Hinsicht geben die Grundrechte Vorgaben für die Wirksamkeit, die Auslegung und die Anwendung jeden einfachen Rechts.
  • Sind Grundrechte einschränkbar und unter welchen Voraussetzungen In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. - Die Freiheit einer Person darf- etwa durch eine Gefängnisstrafe- nur dann beschränkt werden, wenn durch ein Gesetz- in diesem Fall das Strafgesetzbuch- klar gesagt wird, wann und warum
  • Unter welchen Voraussetzungen ist ein Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechtes zulässig Eingriffe in das Grundrecht sind zulässig darf aber nicht verletzt werden. Eine Grundrechtsverletzung liegt vor, wenn in den Schutzbereich eines Grundrechts eingegriffen wurde, ohne dass dieser Eingriff verfassungsrechtlich (durch eine Schranke) gerechtfertigt wäre. Ist damit die zweite Stufe einer Grundrechtsprüfung
  • Bsp für Grundrechte und wo sind die verankert. Grundrechte sind abschnitt I des Grundgesetzes (GG). Grundrechte in der Verfassung eines Staats verankert. Art 1 Schutz der Menschenwürde Die würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt Art 2 Persönliche Freiheitsrechte Jeder hat das Rwcht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Art 3 Gleichheitsrecht Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt Art 4 Glaubens- und Gewissensfreiheit  Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Art 8 Versammlungsfreiheit Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. Art 14 Eigntumsgarantie Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
  • 3 Voraussetzungen der Stellvertretung Voraussetzungen der Stellvertretung: 1.Abgabe einer eigenen Willenserklärung der Vertreters 2. Handeln des Vertreters im fremden Namen 3. Handeln des Vertreters mit Vertretungsmacht      - druch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht = Vollmacht § 166 Abs. 2 BGB      - oder gesetzliche Vertretungsmacht, zb Eltern für Kind
  • Rechtsfolge der Stellvertretung Die Rechtfolge einer wirksamen Stellvertretung ist, dass der Vertragspartner einen wirksamen Vertrag mit dem Vertretenen schließt. Fehlt hingegen die Vollmacht des Vertreters, handelt er also vollmachtslos, dann ist der Vertrag zunächst schwebend unwirksam und der Vertretene kann ihn noch nachträglich genehmigen. Falls der Vertretene den Vertrag nicht genehmigt, ergeben sich für den Vertreter dann abhängig von der Kenntnis der fehlenden Vertretungsmacht folgende Rechtfolgen: Hat er den Mangel der Vertretungsmacht gekannt, muss er dem Vertragspartner Erfüllung oder den Ersatz des Erfüllungsschadens leisten.
  • 2 Arten von Vertretungsmacht - druch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht = Vollmacht § 166 Abs. 2 BGB - oder gesetzliche Vertretungsmacht, zb Eltern für Kind, §§ 1626, 1629 BGB, Geschäftsführer für GmbH
  • Besondere Formvorschriften und Zwecke. Welche Form muss ein Grundstückskaufvertrag einhalten In bestimmten wichtigen Fälln ist eine Formgebundeneheit vorgeschrieben: - Eigenständige Unterschrift          - Kündigung eines Mietvertrags          - Aufstellung eines eigenhändigen Testaments         - Abgabe einer Bürgerschaftsrklärung - Öffentliche Beglaubigung vor dem Notar, § 129 BGB (bestätigt nur Unterschrift), insbesondere bei Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt - Notarielle Beurkundung  zb des Grundstückskaufvertages (§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB) odes des Schenkungsversprechens __________________________________________________ Zwecke der From:- Beweisbarkeit (Inhalt einfacher zu ermitteln als bei mündlichen Aussagen)- Schutz vor Übereilung (Bürgschaft, Grundstückskauf)- Belehrung (zb durch Notar)
  • Unterteilung eines Grunbuchblattes und Inhalte einzelnen Teile Jedes Grundbuchblatt enthält Informationen zu dem Grundstück bzw. den Grundstücken von jeweils einem Eigentümer. Inhalt vom Grundbuchblatt:- Bestandsverzeichnis: verzeichnis der gebuchten Flurstücke (ein oder mehrere)- Abteilung l: Eigentümer der Flurstücke und Rechte an anderen Grundstücken, die mit Flurstück verbunden sind (zb Wegerecht an anderem Grundstück)- Abteilung ll: Belastungen des Grundstücks durch Nutzungs- oder Verfügungsbeschränkungen (zb Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Wegerechte, Vormerkungen)- Abteilung lll: Belastungen des Grundstücks durch Hypotheken und Grundschulden (verwertungsrechte, Kreditsicherheiten)
  • Rechte aus einer Grunddienstbarkeit und welche aus einer Grundschuld. Wie enstehen die Rechte? Grunddienstbarkeit Belastunge eines Grundstücks (des dienenden Grundstücks) zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks (des herrschenden Grundstücks) in bestimmter Weise Erlaubt einzelne nutzungen des Grundstücks (bsp Wegerecht, Leitungsrecht, Stellplatzrecht) oder schließt bestimmte Nutzungen/Rechte aus (Baubeschränkungen, Duldung von Immissionen) Grunddienstbarkeit ensteht gemäß § 873 BGB         - Einigung         - Eintragung in Grundbuch (Abteilung ll)         - (Berechtigung) Grundschuld Recht, ein Grundstück wirtschaftlich zu verwerten. Hauptzweck: Kreditsicherheit Bei Sicherungsfall (Darlehen wird nicht mehr bedient), kann Grundschuldgläubigerr die Zwangsversteigerung betreiben. Erlös aus Zwangsversteigerung wird nach Rang der eingetragenen Rechte verteilt. Ensteht durch Einigung und Eintragung in das Grundbuch (Abteilung lll)  
  • Anzeige
  • Beitritt und Austritt aus EU Art. 49 Beitritt zur EU Jeder europäische Staat kann beantragen, Mitglied zu werden. Rat entscheidet (nach Anhörung der Kommission und nach Zustimmung der absoluten Mehrhiet der Mitglieder des Europäischen Parlaments). Mitgliedschaft in der EU bedeutet zugleich Mitgliedschaft in den Europäischen Gemeinschaften. Kandidat muss "Kopenhagener Kriterien" erfüllen.   Art. 50 Austritt aus der EU Aushandlung eines Austrittsabkommen. Abschluss durch Rat im Namen der EU. Beschluss durch Rat mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung durch Europäisches Parlament.
  • Zusammensetzung des EU-Parlaments und Mitglieder. Besteht aus Volksvertretern der Mitgliedstaaten. Werden in Wahlen gewählt 705 angehörige aus 27 EU-Ländern in 7 Fraktionen als Vertreter von 477 Millionen Menschen Jedes Land verschiedene Anzahl an Sitzen (D, Fran., It., Spa., Pol. +50 angehörige)
  • Zusammensetzung und Arbeitsweise des EU-Parlaments Zusammensetzung: Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten auf Ministerebene, Art 16 Abs. 2 EUV 1 Verteter po Mitgliedschafft Meist werden die jeweiligen Minister entsandt       - zb Agrar- oder Verkehrsministerrat       - Außenminister: "Allgemeiner Rat"       -Finanzminister: "ECOFIN-Rat"       -Vorsitz wechselt alle 6 Monate Aufgaben und Befugnisse, Art 14 Abs. 1 EUV - Haushaltsbefugnisse - Kontrolle der Exekutive - Beteiligun am Rechtsetzungsverfahren
  • 5 Tatbestandsmerkmale eines Verwaltungsaktes und erklären Legaldefinition in § 35 Satz 1 VwVfG: Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. 1. Hoheitliche Maßnahme = jede (auch konkludente) Willensäußerung hoheitlicher Charakter = einseitige Maßnahme der Verwaltung 2. Behörde = jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt 3. Regelung Maßnahme muss final darauf gerichtet sein, eine Rechtsfolge zu setzen, wenn Rechte oder Pflichten des Betroffenen zweckgerichtet begründet, geändert oder aufgehoben werden oder ihr (Nicht-)Bestehen festgestellt wird 4. Einzelfallbezug Der Verwaltungsakt ist als Einzelfallregelung grundsätzlich konkret (auf einem nach Ort, Zeit und sonstigen Umständen bestimmten Sachverhalt bezogen) und Individuell (n eine oder mehrere, bestimmte oder bestimmbare Personen gerichtet) 5. Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts Abgrenzung zu rein privatlichem Handeln der Behörde. Besonderheit: zweistufig ausgestaltete Rechtsverhätltnisse (1. Stufe "Ob" öffentlich- rechtlich und 2.Stufe "Wie" öffentlich-rechtlich / privatrechtlich) Abgrenzung zu bloß verwaltungsinternen Maßnahmen, durch die ein Rechtssubjekt als Träger eigener Rechte nicht unmittelbar betroffen ist
  • Unmittelbare und mittelbare Staatsverwaltung unmittelbar: Verwaltung durch vom Land / Bund selbst errichtete Behörden (bedient sich rechtlich unselbständiger Landesbehrden) mittelbar:  wenn Staat Verwaltungsaufgaben nicht durch eigene Behörden, sondern durch rechtlich selbständige Verwaltungseinheiten erfüllt (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen)
  • Bestandskraft eines Verwaltungsaktes Von der Bestandskraft eines Verwaltungsaktes wid gesprochen, wenn der Verwaltungsakt nicht mehr mit Rechtsbehelfen (Widerspruch, Anfechtungsklage) überprüfbar ist. Bestanskräftige Verwaltungsakte sind in diesem Sinne unanfechtbar. Auch rechtswidrige Verwltungsakte können bestandskräftig werden und sind dann zu befolgen
  • Unterschied rechtswidrigen Rechtsverordnung und rechtswidrigen Verwaltungsakt Die Rechtsverordnung  ist rechtswidrig, wenn sie:       - keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage besitzt       - formeller Fehler aufweist       - oder inhaltlich mit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen bzw. anderem                               höherrangigen Recht nicht in Einklang steht. Eine rechtswidrige RVO ist grundsätzlich nichtig. Ausnahme: Bestimmte Fehler werdendurch Gesetz für unbeachtlich erklärt. _________________-- Rechtswidrige Verwaltungsakt können wirksam sein. Rechtswidrigkeit ergibt sich durch falsche Rechtsanwendungen des materiellen oder formellen Rechts oder Subsumtion eines falschen oder unvollständigen Sachverhalts.
  • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und aus welcher Vorschrift abgeleitet? Die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung lässt sich von dem in Deutschland geltenden Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Absatz 2 und 3, Art. 28 Absatz 1 Satz 1 GG [Grundgesetz] ableiten und ist damit als Teil eines der Staatsprinzipien ebenso von Art. 79 Absatz 3 GG, also als eines der unantastbaren Grundsätze der verfassungsrechtlichen Ordnung, besonders geschützt. Aus der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung lassen sich wiederum zwei besondere Grundsätze des Rechtsstaatsprinzips ableiten: 1)  Vorbehalt des Gesetzes Unter einem Gesetzesvorbehalt versteht man, dass die Verwaltung zum Handeln grundsätzlich (irgend)einer formell-materiellen Gesetzesgrundlage bedarf. 2) Vorrang des Gesetzes Der Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes gilt hingegen ausnahmslos und verbietet jeden Verstoß gegen bestehende Gesetze (vgl. Art. 20 Absatz 3 GG).
  • Abgrenzung und Unterschied Verwaltungsakt und Rechtsnorm Abgrenzung zu Rechtsnormen: sachverhalt/adressat                    individuell                                  generell konkret                              VA/Allgemeinverfügung                 Allgemeinverfügung abstrakt                                         VA                                   materielle Rechtsnormen Unterschied: Nach § 35 S. 1 VWVfG ist ein Begriffsmerkmal des Verwaltungsakts, dass die hoheitliche Maßnahme der Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines „Einzelfalls“ ergeht. Mit diesem Merkmal wird der Verwaltungsakt abgegrenzt von untergesetzlichen Rechtsnormen (Gesetze im materiellen Sinn),
  • "Bestandskraft" und "Rechtskraft" abgrenzen Von der Bestandskraft ist die Rechtskraft zu unterscheiden, die dann relevant wird, wenn ein Verfahren bei Gericht betrieben wird. Gerichtsentscheidungen (z. B. Urteile und Beschlüsse) werden dann rechtskräftig, wenn gegen sie nicht mehr vorgegangen werden kann.  Die Verwendung des Begriffes der Rechtskraft für Verwaltungsakte ist aber nur dann rechtlich zutreffend, wenn das Verwaltungsverfahren bei Gericht anhängig war (z. B. Verpflichtungsklage, Anfechtungsklage), denn ohne ein Gerichtsverfahren ist für Rechtskraft kein Raum.  Die Begriffe „Bestandskraft“ und „Rechtskraft“ bezeichnen aber im Grunde dasselbe, nämlich, dass gegen die Entscheidung (Bescheid oder Urteil) nicht mehr vorgegangen werden kann und dass sie endgültig und unanfechtbar ist.
  • Aufhebung des Verwaltungsaktes Aufhebung des Verwaltungaktes durch: - Rücknahme (§ 48 VwVfG) von rechtswidrigen Verwaltungsakten begünstigende VA                                                                                                                 -> nur unter den Vorraussetzungen der Absätze 2 - 4 (Vetrauensschutz)                             ->Jahresfrist                                                                                                                         -> ggfs. Entschädigungspflicht (abs. 3) belastende VA-> auch außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens-> auch bei Unanfechtbarkeit-> von Amts wegen / auf Antrag-> Ermessensentscheidung - Widerruf (§ 49 VwVfG) von rechtsmäßigen Verwaltungsakten begünstigende VA                                                                                                                 -> nur unter den Vorraussetzungen der Absätze 2 bzw. 3 (Vetrauensschutz)                             ->Jahresfrist                                                                                                                         -> ggfs. Entschädigungspflicht (Abs. 6) belastende VA-> auch außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens-> auch bei Unanfechtbarkeit-> von Amts wegen / auf Antrag-> Ermessensentscheidung ____________________________________________________ Die Entscheidung über die Aufhebung eines Verwaltungsakts im Wege der Rücknahme (§ 48 VwVfG, Rn. 310 ff.), des Widerrufs (§ 49 VwVfG, Rn. 323 ff.) bzw. im Rahmen des Wiederaufgreifens des Verfahrens (§ 51 VwVfG, Rn. 302 ff.) erfolgt in einem eigenen Verwaltungsverfahren nach § 9 VwVfG.   Ob die Behörde ein solches Verfahren überhaupt einleitet, steht in den Fällen der §§ 48 Abs. 1 S. 1und 49 Abs. 1 VwVfG – jeweils i.V.m. § 51 Abs. 5 VwVfG – in ihrem Ermessen („kann“), wohingegen der Betroffene bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 4 VwVfG einen Anspruch darauf hat (gebundene Entscheidung), dass die Behörde über die Aufhebung oder Änderung eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes entscheidet. ___________________________________________-- Mithin sind bzgl. der Aufhebung eines Verwaltungsakts außerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens (Widerspruch, Anfechtungsklage) 2 Entscheidungsebenen zu unterscheiden, nämlich: 1. „Ob“ sich die Behörde überhaupt noch einmal mit der Sache beschäftigt – sei es, weil ein zwingender Wiederaufnahmegrund i.S.v. § 51 Abs. 1 VwVfG vorliegt (Rn. 300 und 302 ff.) oder aber die Behörde sich im Wege ihres Wiederaufgreifensermessens nach § 51 Abs. 5 VwVfG i.V.m. § 48 Abs. 1 S. 1bzw. § 49 Abs. 1 VwVfG (Rn. 301 und 305 f.) hierzu entscheidet – 2.„wie“ die Behörde in der Sache (materiell-rechtlich) entscheidet (Rn. 307 ff.). Auf dieser zweiten Stufe ist die Behörde nicht auf die in § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG und § 49 Abs. 1 VwVfG „normierten Möglichkeiten der Aufhebung des Verwaltungsakts ex tunc oder ex nunc beschränkt, sondern sie hat zu entscheiden, ob der Verwaltungsakt zurückgenommen, geändert oder im Wege eines Zweitbescheids bestätigt werden soll“. 
  • Förmliche Rechtsbehelfe - Widerspruch (sog. Vorverfahren) - Anfechtungsklage - Verpflichtungsklage - (Fortsetzung-) Feststellungsklage - Allgemeine Leistungsklage - Normenkontrollklage (- Einstweiliger Rechtsschutz)
  • Ordnungsverfügung Eine Ordnungsverfügung ist ein befehlender beziehungsweise ein belastender Verwaltungsakt, der von einer Ordnungsbehörde zur Abwehr von konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erlassen wird und von dem Adressaten ein Handeln, Dulden oder Unterlassen verlangt.
  • Bestandskraft Bestandskraft ist ein Rechtsbegriff des Verwaltungsrechts, unter dem die Rechtswirksamkeit von Verwaltungsakten verstanden wird.
  • Titelfunktion eines VA Die Behörde kann ein Gebot oder Verbot in Form eines VA selbstvollstrecken, ohne das verlangte Tun oder Unterlassen vorher gerichtlich einklagen zu müssen.<=> Der Bürger muss sich hingegen einen gerichtlichen Vollstreckungstitel beschaffen
  • Organe der EU Die Organe der EU, Art. 13 EU - Europäisches Parlament- Europäischer Rat- Rat- Europäische Kommission- Europäischer Gerichtshof- Europäischer Rechnungshof- Europäische Zentralbank (EZB) Neben-/Hilfsorgane: - Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik Art. 18 EU- Wirtschafts- und Sozialausschuss Art. 300 - Ausschuss der Regionen
  • Demokratiedefizit (im Zusammenhang mit dem EU-Palament erläutern) Der Begriff D. beschreibt die mangelnde Legitimation des politischen Systems der EU aufgrund zu geringer Partizipationsmöglichkeiten der Parlamente und Bürger.   Das EP besitzt (noch) nicht die gleichen demokratischen Rechte wie die meisten mitgliedstaatlichen Parlamente, und die Europawahlen sind oft mehr an nationalen und innenpolitischen als europ. Themen orientiert. 
  • Wanderzirkus (im zsmhang des eu parlament) "Wanderzirkus" nennen viele EU-Abgeordnete, was jeden Monat aufs Neue auf dem Programm steht - nämlich mitsamt Mitarbeitern, Aktenordnern und Dokumenten für vier Tage von Brüssel nach Straßburg umzuziehen Vor der Plenarwoche in Straßburg schon im gange Sitz des Ep : Straßburg Verwaltung: Luxenburg Zusätzliche Plenartagungen sowie Tagungen der Ausschüsse und Fraktionen: Brüssel
  • Unterschied zwischen einer Richtlinie und einer Verordnung  Richtlinien und Verordnungen sind zwei Formen von Gesetzen, die von der Europäischen Union erlassen werden können. Laut Europa, der offiziellen Website der Europäischen Union, ist eine "Richtlinie" ein Gesetzgebungsakt, der ein Ziel festlegt, das alle EU-Länder erreichen müssen. Es ist jedoch Sache der einzelnen Länder, zu entscheiden, wie. "In Bezug auf die Regulierung, so Europa "Eine Verordnung ist ein verbindlicher Gesetzgebungsakt. Sie muss in ihrer Gesamtheit EU-weit angewandt werden." ________________________________________________________________________ Gemäß Art. 288 UAbs. 2 AEUV hat die Verordnung allgemeine Geltung, ist in allenihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Gemäß Art. 288 UAbs. 3 AEUV ist die Richtlinie für die Mitgliedstaaten, an die siegerichtet ist, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überläßt es aber diesen, die Form und die Mittel auszuwählen, die sie für die Erreichung des Zieles alsgeeignet ansehen.
  • Unmittelbare Wirkung einer Richtlinie (unter welchen Voraussetzungen) Die unmittelbare Wirkung einer Richtlinie bedeutet die Verbindlichkeitder Richtlinie für den Bürger, obwohl die Richtlinie noch nicht (fehlerfrei) in nationales Recht umgesetzt worden ist.  Voraussetzungen der unmittelbaren Wirkung:  Fehlende oder unzureichende Umsetzung der Richtlinie  Ablauf der Umsetzungsfrist  Inhaltliche Unbedingtheit und hinreichende Genauigkeit der Bestimmungen derRichtlinie  Die Bestimmungen der Richtlinie müssen dem einzelnen Bürger Rechte verleihen. Unmittelbare Wirkung einer Richtlinie kommt daher nur in Betracht im Verhältnis Bürger gegen Mitgliedstaat. Die unmittelbare Wirkung kann nur zugunsten des Bürgers greifen.
  • Anzeige
  • rechtliche Erklärungen auszulegen Rechtliche Erklärungen abzugrenzen von unverbindlichen Erklärungen. "Recht" kann im Gegensatz zu unverbindlichen Absprachen zwangsweise durchgesetzt werden
  • Wann wird eine schriftliche rechtliche Erklärung unter Abwesenden rechtswirksam und wann mündliche rechliche Erkärung wirksam Willenserklärung wird mit Zugang beim Empfänger wirksam Schriftliche Erklärung unter Abwesenden (Brief, Telefax): Erklärung wird wirksam, wenn sie so in den Empfangsbereich des Empfängersgelangt, dass dieser unter normalen Umständen von ihr Kenntnis nehmen kann(§ 130 Abs. 1 BGB) z.B. Einwurf in Briefkasten, Übergabe durch Boten, Ausdruck eines Telefaxes Abschicken des Briefs reicht nicht! „Erklärung reist auf Risiko des Absenders.“ Mündliche Erklärung: Sofort wirksam (Brötchenkauf)
  • Vorraussetzung einer Übertragung von Eigentum an einem Grundstück  § 873 Abs. 1 BGB„Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücksmit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts ist dieEinigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung unddie Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich, soweit nicht das Gesetzein anderes vorschreibt.“ - Kurz: Einigung und Eintragung (+ Berechtigung)- Erst durch die Eintragung im Grundbuch kommt die Rechtsänderung zustande (gilt für alledinglichen Rechte)
  • Grundschulden, warum bestellt und welches recht verleiht eine Grundschuld  Recht, ein Grundstück wirtschaftlich zu verwerten Hauptzweck: Kreditsicherheit Bei Sicherungsfall (Darlehen wird nicht mehr bedient), kann Grundschuldgläubiger dieZwangsversteigerung betreiben Erlös aus Zwangsversteigerung wird nach Rang der eingetragenen Rechte verteilt Entsteht durch Einigung und Eintragung in das Grundbuch (Abteilung III) Betragsmäßig begrenzt (aus Grundbuch ersichtlich)
  • Wie werden üblicherweise Leitungen, die über ein fremdes Grundstück verlaufen, rechtlich gesichert? unter welcher Voraussetzungen kommt eine solche Belastung zustande? was ist der Vorteil gegenüber einem Vertrag? Die Grunddienstbarkeit beschreibt ein dingliches Recht eines Grundstückseigentümers zur beschränkten und unmittelbaren Nutzung eines anderen Grundstücks (§§ 1018 ff. BGB). Dieses Recht wird im Grundbuch festgehalten. Der reine Vertrag hat allerdings einen Nachteil: er gilt nur zwischen den Vertragsparteien. Wird das dienende Grundstück verkauft, ist der Käufer nicht daran gebunden. Es bedarf dann einer erneuten Vereinbarung, zu der der neue Eigentümer bereit sein muss. Mit einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch sieht das anders aus. Diese muss auch ein neuer Grundstückseigentümer als Rechtsnachfolger gegen sich gelten lassen. Vorteil- auch bei neuen Grundstücksbesitzer. ___________________________________________________________ Üblicherweise wird die Grunddienstbarkeit zwischen Nachbarn eingerichtet. Häufig werden dabei Wegerechte oder Leitungsrechte im Grundbuch vermerkt,
  • Europäische Gemeinschaft, Europäische Gemeinschaften, Europäische Union verträge: 3 Gemeinschaften: - EGKS Europäische Gemeinschaft für Kole und Stahl -Römische verträge: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EAG) --> Fusionsvertrag zusammenschluss der Organe (Versammlung, Rat, Kommission) der drei Gemeinschaften  Europäische Union Die Europäische Union ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Länder. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist der EU-Binnenmarkt der größte gemeinsame Wirtschaftsraum[7] der Erde. Das politische System der EU, das sich im Zuge der europäischen Integration herausgebildet hat, basiert auf dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.  Maastricher Vertrag auch gennatn: Gründungsvertrag o. Vertrag über die Europäische Union  Europäische Union als Dachorganisation über: - die 3 Gemeinschaften - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Inneres und Justiz Später geändert mit Vertrag von Amsterdam (99, Neunummerierung), Nizza (03, Änderung der zusammensetzung und funktionsweise der organe) und Lissabon (09, reformiert den Vertrag über EU und Arbeitsweise der EU (AEU) 
  • Primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht und von wem erlassen Der Begriff des primären Gemeinschaftsrechts umfasst die Gründungsverträge der drei Gemeinschaften (EGV, EGKSV, EAGV) sowie deren Anhänge und Protokolle.  Das primäre Gemeinschaftsrecht gilt als Verfassung der EU . Als sekundäres Gemeinschaftsrecht wird das von den Gemeinschaftsorganen geschaffene Recht bezeichnet, das auch Folgerecht genannt wird. Es erfolgt überwiegend in Form von Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Empfehlungen und Stellungnahmen, die vom Ministerrat erlassen werden.
  • Wann werden Willenserklärungen wirksam  Erklärung wird wirksam, wenn sie so in den Empfangsbereich des Empfängersgelangt, dass dieser unter normalen Umständen von ihr Kenntnis nehmen kann(§ 130 Abs. 1 BGB) z.B. Einwurf in Briefkasten, Übergabe durch Boten, Ausdruck eines Telefaxes Abschicken des Briefs reicht nicht! „Erklärung reist auf Risiko des Absenders.“
  • Prüfung von Grundrechten 1. Schutzbereich des Grundrechtsa) Persönlicher SchutzbereichFällt der Beschwerdeführer in den personalen Schutzbereich des jeweiligen Grundrechts?Zu problematisieren z.B. bei juristischen Personen (Art. 19 bs. 3 GG) und bei Ausländern (vgl. Art. 116 GG) b) Sachlicher SchutzbereichDefinition des jeweiligen SchutzbereichsGegebenenfalls Abgrenzung zu anderen GrundrechtenErgebnis: Schutzbereich ist eröffnet/einschlägig bzw. nicht eröffnet/nicht einschlägig 2. Eingriff in den SchutzbereichNicht jede belastende Maßnahme stellt einen Eingriff in den Schutzbereich datEin Eingriff liegt vor, wenn die staatliche Maßnahme final und unmittelbar in die Rechtssphäre der Bürgers eingreift (sogenannter unmittelbarer Eingriff)Faktisch mittelbare Maßnahme können ebenfalls einen Eingriff darstellen (Zurechenbarkeit und Intensität entscheidend)EinzelfallentscheidungErgebniss : Es liegt ein Eingriff in den Schutzbereich vor bzw. es liegt kein Eingriff in den Schutzbereich vor 3. Verfassungsrechtliche RechtfertigungEin Grundrecht ist verletzt, wenn der Eingriff verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist.a) Einschränkbarkeit des jeweiligen Grundrechts- Im Grundrecht selbst benennt oder kollidierendes verfassungsrechtb) Schrankec) Schranke-Schranke- Verhältnismäßigkeit (legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit/Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne)
  • Was besagt der Untersuchungs- bzw Amtsermittlungsgrundsatz Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen, § 24 Abs. 1 Satz 1 VwVfG. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlung; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebuden, § Abs 1 Satz 2 vwVfG. Die Behörde hat alle für den Einzefall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten güntigen Umstände zu berücksichtigen, § 24 Abs. 2 VwVfG.
  • Was ist ein Verwaltungsakt, wo ist dies geregelt + Beispiel für VA Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder anderehoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfallsauf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbareRechtswirkung nach außen gerichtet ist. Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.  Ein Verwaltungsakt ist zum Beispiel ein Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung einer Sozialleistung – dementsprechend beispielsweise ein Hartz-4-Bescheid.
  • Anfechtungs- und Verpflichtungsklage Anfechtungsklage § 42 Abs. 1, 1.Alt. VwGO Der Bürger begehrt die Aufhebung eines Verwaltungsaktes (Widerspruch sog. Vorverfahren, § 68 ff. VwGO) Verpflichtungsklage § 42 Abs 1, 2. Alt. VwGO Der Bürger begehrt die Vornahme (= den Erlass) eines Verwaltungsaktes (Widerspruch, wenn der Antrag auf Vornahme eines VA abgelehnt worden ist, § 68 Abs. 2 VwGO)
  • Grundfreiheiten des gemeinsamen Marktes (EU) Zentrale Aufgabe der Union ist die Errichtung eines Binnenmarktes. So sollen dieHindernisse für den freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrzwischen den Mitgliedstaaten beseitigt werden. Art. 26 Abs. 2 AEUV enthält eine Legaldefinition des Binnenmarktes; wesentlicheGrundlage bilden die im AEUV gewährleisteten Grundfreiheiten: Freier Warenverkehr Arbeitnehmerfreizügigkeit Niederlassungsfreiheit Dienstleistungsfreiheit Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit.
  • Juristische Personen des privaten und/oder öffentlichen Rechts Juristische Personen, vgl. §§ 21 ff. BGB Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die rechtlich als Träger von Rechten undPflichten anerkannt sind: - Juristische Personen des Zivilrechts       GmbH (GmbHG), AG (AktG), Genossenschaft (Genossenschaftgesetz),         eingetragener Vereine (e.V. gemäß § ) - Körperschaften des Öffentlichen Rechts        Bund, Länder, Gemeinden, Kirchen, Krankenkassen, Innungen - Anstalten des Öffentlichen Rechts (AöR)         Studierendenwerk Bonn, Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) - Stiftungen des Privatrechts
  • Art. 8 GG - Versammlungsfreiheit und Love Parade (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. _________________________________________ Love Parade Die Anmeldung der Veranstaltung als Versammlung durch die P GmbH wurde seitens des zuständigen Polizeipräsidenten in Berlin nicht entgegen genommen->Begründung :  weil reine Musikveranstaltung und keine versammlung verbindenden Zwecks der Meinungsbildung Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht Berlin: Zurückweisung-> Begründung: für qualifizierung als Versammlung fehlt das Element der Meinungskundgabe und weil es eine kommerzielle Veranstaltung ist Oberverwaltungsgericht: Antrag auf Zulassung der Beschwerde wird abgelehnt-> Verwaltungsgericht wird zugestimmt Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht : Antrag auf Erlass einstweiliger Anordnung hat keinen Erfolg-> Es sei nicht zu beanstanden, das Grundrecht auf Veranstaltungen zu begrenzen, die durch eine gemeinschaftliche, auf Kommunikation angelegte Entfaltung mehrerer Personen gekennzeichnet sei
  • Mit welcher grundbuchlichen Belastung eines Grundstücks werden Leitungs- und Wegerechte abgesichert und mit welcher Kreditforderungen? Grunddienstbarkeit Erlaubt einzelne Nutzungen des Grundstücks Bsp. Wegerecht, Leitungsrecht, Stellplatzrecht  Grundschuld Recht, ein Grundstück wirtschaftlich zu verwerten Hauptzweck: Kreditsicherheit 
  • Gewaltenteilung und bedeutung für das Verwaltungsrecht  Gewaltenteilungsprinzip, Art. 20 Abs. 2 GGAlle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlenund Abstimmung und durch besondere Organe der Gesetzgebung, dervollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.                                                                     Volk Legislative                      Exekutive                                  Judikative                          Regierung                Verwaltung                        (gubernative)       (Administrative)                                
  • Wie wird mangel im Gewährleistungsrecht definiert und nenne die 3 Gewährleistungsrecht aus dem Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht Gewährleistung, auch Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft, bedeutet im deutschen Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung, insbesondere die Haftung für Sach- und Rechtsmängel Beim Kaufvertrag muss der Verkäufer für eine mangelhafte Ware oder Sache Gewähr leisten. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Je eigene Gewährleistungsregelungen gibt es auch bei Miet-, Reise- und Schenkungsverträgen. _______________________________________ Kaufvertrag, § 433ff. Gewährleistungsrecht:  Sache weist bei Übergabe einen Mangel auf Mangel: Negatives Abweichen der Ist-Beschaffenheit von der Soll-BeschaffenheitSubjektiver Mangelbegriff: Mangel richtet sich nach Parteiabsprache (wenn keineAbsprache getroffen: Verkehrsanschauung),Beispiel: Bei Neubau ist feuchter Keller (im Regelfall) ein Mangel, bei Altbau nichtunbedingt  Käufer kann Verkäufer zur Nachbesserung auffordern:- Beseitigung des Mangels (z.B. defektes Kabel des PKW wird repariert) oder- Lieferung einer neuen Sache (z.B. Kunde erhält ein neues Handy), sofern nichtunverhältnismäßig Mietvertrag §§ 535 ff. BGB  Rechte bei Mangel der Mietsache- Mangel: Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit- Gebrauchstauglichkeit gemindert/aufgehoben- Bsp.: Wasserschäden, Schimmel, Baulärm  Mangel ist vom Vermieter zu beseitigen (z.B. Vermieter beauftragt Sanitärfirma, um Rohr zureparieren)  Mietminderung:- Mangel mindert Gebrauchstauglichkeit- Mangel Vermieter angezeigt, wenn er ihn nicht kennt- Rechtsfolge: Minderung der Miete § 536 BGB um angemessene Quote Werkvertrag §§ 631 ff. BGB Gewährleistungsrecht: Sache weist Mangel bei Abnahme aufMangel: Negatives Abweichen der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit  Besteller kann Unternehmer zur Nachbesserung auffordern Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Sache nach Wahl des Unternehmers  bei Nachbesserungsanspruch kann Besteller die fällige Werklohnzahlung in Höhe derdoppelten Mangelbeseitigungskosten verweigern
  • Wie prüfen sie, ob ein grundrech verletzt ist und wann ist es verletzt? In der Allgemeinen Grundrechtsprüfung unter punk 3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung: Ein Grundrecht ist verletzt, wenn der Eingriff verfassungsrechtlich nicht gerechtfertig ist. - Die Freiheit einer Person darf, etwa durch eine Gefängnisstrafe, nur dann beschränkt werden, wenn durch ein gesetz, in diesem Fall das Strafgesetzbuch, klar gesagt wird, wann und warum. - Dabei kann sich der Gesetzgeber nicht völlig willkürlich ausdenken, warum Menschen eingesperrt werden. Der Angeklagte muss sich gegen unberechtigte Maßnahmen wehren können, deshalb ist das Strafverfahrensrecht vielfach verfassungsrechtlich bestimmt. - Die Strafe muss außerdem zu dem, was der Verurteilte getan hat, im Verhältnis stehen
  • Was sollte in einem Grundstückskaufvertrag geregelt sein? Welche unterlagen sollten eingeholt werden - Notarielle Beurkundung - Eintragung der Vormerkung im Grundbuch Veräußerer/Ewerber müssen berechtigt sein