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Falck (Fach) / 2.Klausur (Lektion)
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- Prozente für Gehaltsabrechnung Sozialversicherungsbeiträge 50/50 mit Arbeitgeber an Versicherung Lohnsteuer (Nach Lohnsteuertabelle)Solidaritätszuschlag 5,5% von LohnsteuerKirchensteuer 9% von Lohnsteuer Krankenversicherung AN 7,3% / 7,3% AGRentenversicherung AN 9,3% / 9,3% AGArbeitslosenversicherung AN 1,2% / 1,2% AGPflegeversicherung AN 1,775 / 1,525% AG (+kinderlosenzuschlag 0,25% ab dem 23 LJ)
- Kaufmann kraft Handelsgewerbe (Istkaufmann) Jeder Gewerbetreibende dessen Betrieb eine kaufmännische Organisation erfordert, gilt von vornherein, d.h. mit Aufnahme der Geschäfte, als Kaufmann.
- Einzelunternehmen -Personen Firma -Haftet mit privatem Vermögen -Eingetragener Kaufmann (e.K.) -kein Mindestkapital erforderlich -Alle Gewinne
- offene Handelsgesellschaft (OHG) -2 oder mehr Personen (natürliche oder juristische Personen) -Kapitalgesellschaft -Gesellschafter haften mit Privateigentum (Privatvermögen) -Alle Gesellschafter haben Recht auf die Geschäftsführung -Gewinnverteilung: 4% des Eigenkapitals + Rest wird nach Köpfen verteilt
- Kommanditgesellschaft (KG) -Personengesellschaft mit mind. 2 Personen -Komplementär = haftet mit gesamten Privatvermögen (Vollhafter) führen Geschäfte und vertreten nach Außen -Kommandist = erbringen Einlagen und haften auch mit dieser (Teilhafter) Weder zur Geschäftsführung noch zur Vertretung berechtigt -Gewinnverteilung: 4% des Kapitalanteils + Rest nach Anteilen
- Aktiengesellschaft (AG) -Kapitalgesellschaft -Eintragung ins Handelsregister -Grundkapital von 50.000€ (Bar - oder Sachgründung) -Personen- , Sach- , Misch- , oder Fantasiefirma + AG - Gewinnverteilung nach Aktienanteilen (Dividende)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Grundkapital 25.000€ (Bar- oder Sachgründung) - mind. 1-Person - Haftung beschränkt sich auf das Geschäftsvermögen - Mindesteinlage 12.500€ Bar oder Bank (ander Hälfte Punkt 1) - Gewinnverteilung nach Geschäftsanteilen
- UG - mini GmbH - Grundkapital von mind. 1€ (Sachgründung Verboten) - Unternehmensgesellschaft - Haftung mit Geschäftsvermögen - Ab Grundkapital von 25.000€ unfirmierung möglich - 25% des Gewinns müssen zur Rücklagenbildung einbehalten werden. Der Rest nach Anteilen.
- Werbungskosten - Ausgaben für Weiterbildungs- u. Arbeitsmittel - Ausgaben müssen beruflich bedingt sein - Fahrt-, Reise-, Arbeitsausstattungskosten - 1000€ Pauschbetrag
- Sonderausgaben - Ausgaben die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind - Spenden, Versicherungen, Kirchensteuer, Fortbildung außerhalb des aktuellen Berufes
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- Außergewöhnliche Belastung - Medizinkosten, Wiederbeschaffungskosten
- Steuerklassen I : Ledige; verheiratete die dauerhaft getrennt leben; verwitwete II: Alleinerziehende; verwitwete mit mind. 1 Kind III: verheiratete die nicht dauerhaft getrennt leben IV: verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehepartner unbeschränkt einkommenstuerpflichtig sind und nicht dauerhaft getrennt sind V: Ehegatte in der Steuerklasse IIIVI: Lohnsteuerkarte für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis
- Indirekte Steuern Schaumweinsteuer, Mehrwertsteuer, Tabaksteuer
- Direkte Steuern Erbschaftssteuer, KFZ-Steuer, Grundsteuer
- Gemeinschaftliche Steuern - Körperschaft- /Eigentumssteuer - Lohn- und Einkommensteuer - Umsatzsteuer/MWSt.- Abgeltungssteuer
- Ländersteuern -Grunderwerbsteuer-Erbschaft- und Schenkungsteuer-Schenkungsteuer-Rennwett- und Lotteriesteuer-Biersteuer-Feuerschutzsteuer-Spielbankabgabe
- Gemeindesteuern -Gewerbesteuer (mit Umlage auf Länder und Bund)- Grundsteuer- Vergnügungssteuer- Schankerlaubnisteuer- Jagd- u. Fischereisteuer- Hundesteuer- Getränkesteuer
- Bundessteuern - Energie-, Stromsteuer- Tabak-, Kaffeesteuer- Versicherungssteuer- Brandweinsteuer- Schaumweinsteuer- Alkopopsteuer- Kraftfahrzeugsteuer- Luftverkehrssteuer- Kernbrennstoffsteuer- Solidaritätszuschlag- Zölle
- Verkehrsteuern Werden auf bestimmte Vorgänge im Wirschaftsleben begunden ( Grunderwerbssteuer)
- Besitzsteuer Beziehen isch auf das Vermögen bzw. das Einkommen (z.B. Einkommenssteuer)
- Verbrauchsteuer werden auf bestimmte Verbrauchsgüter erhoben (z.B. Biersteuer, Tabaksteuer)
- Kaufmann kraft Rechtsform (Formkaufmann) Formkaufmann ist ein Verien, der kraft Gesetzes ein Handegewerbe betreibt, § 6 Abs. 2 HGB. Hiermit sind die Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gemeint. Sie sind Kaifmann kraft Rechtform ohne Rücksicht darauf, ob sie tatsächlich ein Handelsgewerbe betreiben.
- Kaufmann kraft Handelsregistereintragung Land- und Forstwirte sowie Kleingewerbetreibende können sich ins Handelsregister eintragen lassen und werden durch den Eintrag zum Kaufmann.
- Firmengrundsätze Firmenwahrheit + Firmenklarheit: Keine irreführende Namen Firmenbeständigkeit: Firma kann, unter Einverständnis, bei Inhaberwechsel fortgeführt werden Firmenausschließlichkeit: Firmenname muss im Ort einzigartig seinFirmenöffentlichkeit: Jede Firma ist im Handelsregister einzutragen und bekanntzumachen, sowie auf Geschäftsbriefen anzugeben