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Sozialmedizin (Fach) / 4. Reha Leistungsarten (Lektion)
Reha Leistungsarten
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- 4.0 Leistungsarten SGB IX (neu) • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, • unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, • Leistungen zur Teilhabe an Bildung, • Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
- 4.1.1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 1. Allgemeines Rehaverfahren 2. Anschlussheilbehandlung 3. Entwöhnungsbehandlung bei Suchtmittelgrbrauch 4. Rehabilitation psychischKranker 5 Reha Kinder/Jugendliche + Geriatrische Reha
- 4.2 (med) Reha Leistungsformen 4.2.1 Frührehabilitation im Akutkrankenhaus: Beginn bei noch zusätzlich benötigtem aktutstationärem Behandlungsbedarf 4.2.2 Stationäre Leistungen im Krankenhaus: bei komplexen Fähigkeitsstörung mit mit Bedarf eine interdiszoiplinären Teams bei of multimorbiden Pat im stationären Setting 4.2.3 Ganztägige ambulante und stationäre berufsbegleitende Leistungen zur medizinischen Reha: wenn stationär nicht möglich und stationär nicht indiziert 4.2.4 Berufsbegleitende ambulante Leistungen zu med. Reha: ambulante orthopädische Reha (AOTR) und Erweiterte ambulante ##Physiotherapie (EAP) 4.2.5 Nachsorgeleistungen: Rehasport, Funktionstraining, Nachsorge nach Entwöhnungsbehandlung 4.2.6 Bedeutung von Rehaleistungen in der Vertragsärztlichen Versorgung:
- 4.2.6 Bedeutung von Rehaleistungen in der Vertragsärztlichen Versorgung Klärt Indikation und Ziele eine Maßnahme Verordnet oder beantrag Leistungen über GKV oder DRV
- 4.2.5 Reha Nachsorgeleistungen Ziel: Festigung und nachhaltige Sicherung des Rehaerfolges -Hile zur Selbsthilfe Programme DRV-Nachsorge: IRENA – Intensivierte Rehabilitationsnachsorge wenn Sie nach der Reha noch Probleme in mehreren Bereichen haben. Das ganzheitliche Nachsorgeangebot zielt auf die Stabilisierung Ihrer Erwerbsfähigkeit ab. Je nach Bedarf werden Leistungen aus mindestens zwei der nachfolgenden Therapiefelder erbracht: Therapiefeld I: Sport- und Bewegungstherapie, PhysiotherapieTherapiefeld II: Klinische Psychologie, Arbeitstherapie, Klinische SozialarbeitTherapiefeld III: Information/Motivation/Schulung, Ernährungsmedizin Verbesserung fortbestehender funktionaler und/oder kognitiver EinschränkungenStabilisierung von Lebensstil- und Verhaltensweisenstrukturierte Unterstützung bei spezifischen Problemen am Arbeitsplatz oderUnterstützung bei beruflicher Wiedereingliederung
- 4.2.4 Berufsbegleitende amb. Reha Die ambulante Rehabilitation stellt in einer Reihe von Fällen eine gute Alternative zur stationären Rehabilitation dar. So ist sie vor allem bei chronischen Erkrankungen oder bei Nachbehandlungen von Operationen sinnvoll. Zu den Erkrankungen, die sich für eine ambulante Rehabilitation eignen, zählen z.B. rheumatische Störungen, Krankheiten des Bewegungsapparates, wie Knie-Schulter-Operationen und teilweise Hüft-Operationen, oder die Folgen neurologischer Erkrankungen.
- 4.2.3 Ambulante Reha Indikation: - anstelle einer stationären Reh - zur Verkürzung oder Ergänzung oder im Anschluss einer stat. Reha - Kontraindikation - Kurative Behandlung reicht aus - Akutklinische Behaldndlung erforderlich - mangelnde Belastbarkiet
- 4.2.2 Stationäre Reha Ziel: Komplexe Fähigkeitsstörung bei häufig multimorbiden Menschen durch ein interdisziplinäres Team im stationären Setting zu beseitigen/reduzieren
- 4.2.1 Frührehabilitation Ziel frühzeitiger Beginn der Rehabilitation bei noch erforderlichem akutstationären Behandlungsbedarf - Siehe auch neurologisch/neurochirurgische Frührehabiliation Phase A/B
- 4.3 Phasenmodelle in der allg. Reha (I-III) und A-F 4.3 Phasenmodelle in der Reha Phase I:Akutbehandlung Phase II: Medizinisch berufliche Rehabilitation Phase III:Berufliche Eingliederung/LTA Neurologische Reha Phase A: Akutphase: Wiederherstellung der Vitalfunktion Phase B: Frührehabilitation motorischer und kognitiver Funktionen Phase c: Frühmobilisierung: Förderung der Alltagskompetenz Phase D/E: medizinische Reha (D) und berufliche Reha (E) Phase F: Nachsorge
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- 4.3.1 Phasenmodel Neuroreha Phase A: Akutbehandlung Ziel: Häufig Vitale Funktionen Phase B: Frührehabilitation in spezialisierter Einrichtung Ziel: medizinische Stabilisierung, Rehafähigkeit herstellen Phase C: weiterführende Rehabilitation“ Ziel: Selbständigkeit in Alltagsleistungen Wiederherstellung grundlegender motorischer, kognitiver und psychischer Funktionen Phase D/E: AHB, Medizinische Reha Ziele: Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe am familiären und gesellschaftlichen Leben Phase F: Verweilzustand/Nachsorge
- 4.4.01 Anschlussheilbehandlung Die Anschlussheilbehandlung (auch Anschlussrehabilitation) ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird. Fristgebunder Beginn innerhalb einer Frist nach Krankenhausbehandlung
- 4.4.01 AHB Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss nach einem stationären Aufenthalt bei bestimmten Indikationen
- 4.4.01 AHB Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss nach einem stationären Aufenthalt bei bestimmten Indikationen. Mobilisiert, Belatsbar und Motiviert
- 4.4.02 Suchtrehabilitation - stoffgebundene Abhängigkeiten SuchtrehabilitationFORM: Im Rahmen einer Suchtrehabilitation (auch: Entwöhnungsbehandlung) stehen vielfältige Behandlungsformen in dafür speziell qualifizierten Einrichtungen zur Verfügung: stationär, ganztägig ambulant, berufsbegleitend ambulant, Kombinationsbehandlung, Adaption, Nachsorge. INDIKATION: Eine Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen kommt immer dann in Frage, wenn1. ein starker Wunsch oder eine Art Zwang vorhanden ist, Alkohol, Sedativa, Hypnotika oder Drogen zu konsumieren.2. die Kontrollfähigkeit vermindert ist.3. Betroffene zunehmend höhere Dosen psychotroper Substanzen zu sich nehmen, um die gewünschte Wirkung zu erzielen bzw. körperliche Entzugssyndrome entwickeln.4. im Rahmen der Abhängigkeitserkrankung die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. ZUGANG Eine Suchtrehabilitation kann auch im Anschluss an eine stationäre Entzugsbehandlung im Krankenhaus oder im Rahmen einer ambulanten Betreuung durch den Haus- oder Facharzt, Psychiater oder Psychotherapeuten veranlasst werden. Betriebsärzte oder betriebliche Suchtkrankenhelfer können ebenfalls Entwöhnungsbehandlungen empfehlen oder initiieren. Zur Vorbereitung einer Suchtrehabilitation wird ein Sozialbericht benötigt. Diesen erstellt (verpflichtend) eine Suchtberatungsstelle. Hilfreich für Betroffene ist auch der Besuch von Selbsthilfegruppen.
- 4.4.03 Rehabilitation spezielle Arbeitsgruppen 1. Rehabilitation jugendliche/Geriatrie
- 4.4.04 indikationsspezifische Rehaleistungen psychische Erkrankungen Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems
- 4.4.05 Reha psychisch kranker und behinderter Menschen Leitmotiv: störung drr Selbst- und Fremdwahrnehmun Ziel: 1. Verstehen und Akzeptanz der Erkrankung 2. Entwicklung Berufsperspektive 3. Entwicklung sozialer Kompetenzen
- 4.4.06 Brückenparagraphen zur Reha §51 SGB V: Wegfall des Krankengeldes - Bei längerer AU und drohender Gefährdung oder Mde => Antrag zur Reha § 145 SGB III - SGB VI: Voraussichtlich länger als 6 Monate AU
- 4.4.07. §145 - Nahtlosigkeitsverfahren Arbeitslose Versicherte, die voraussichtlich länger als 6 Monate leistungsgemindert sind, können aufgefordert werden einen Antrag medizinische Rehabilitation oder LTA bei der DRV zu stellen.
- 4.1. Rehabilitation - allg. Grundlage => Rehaleistungen (1.) die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, => Medizinische Rehabilitation (2.) Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern, => Berufliche Rehabilitation (3.) die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder => LTA (4.) die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern. => Soziale Rehabilitation
- 4.1.2 LTA 1. Erhaltung oder Erlangung Arbeitsplatz (Vermittlung, Training, Mobilitätshilfen) 2. Berufsvorbereitung (einschl. Grundausbildung, betriebliche Qualifizierung d. unterstützte Beschäftigung) 3. Anpassung und Weiterbildung 4. berufliche Ausbildung (BBW - BFW (Zweitqualifizierung) 5. Gründungszuschüsse 6. Sonstige Hilfen - Ausbildungs- und Eingliederungszuschüssezuschüsse - Zuschüsse zu Arbeitshilfen - Kostenerstattung Probebeschäftigung
- 4.5.4 Einrichtungen der schulisch-pädagogische Rehabilitation 1. Frühförderungsstellen: Hilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder. Zusammenarbeit der medizinischen, pädagogischen und psychologischen Bereich.2. Sonderkindergarten: Kinder, die aufgrund ihrer Einschränkungen in einem konventionellen Kindergarten nicht ausreichend gefördert werden. Die Aufgaben: Förderung der motorischen, manuellen, sprachlichen, geistigen, seelischen, musischen, sensorischen und sozialen Fähigkeiten der Kinder.2. Sonderschulen: meist auf eine ganz bestimmte Art der Behinderung ausgerichtet z.B: Körper-, Hör-, Sprach-, oder Lernbehinderung. * Köperbehinderte Schuler erhalten krankengymnastische, beschäftigungstheraputische und logopädische Behandlung* Blinde werden mit Hilsmitteln und Technik vertraut gemacht, um die Sinne wie Tastsinn besonders zu schulen.* Gehörlose Schüler lernen mit Gebärsprache zu verständigen und von Mund abzulesenBesteht die Möglichkeit weiterführende Fachschulabschluss erlangen.
- 4.1.4 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft • Leistungen für Wohnraum, • Assistenzleistungen • heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, • Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, • Leistungen zur Förderung der Verständigung, • Leistungen zur Mobilität sowie • Hilfsmittel • sowie in der Eingliederungshilfe auch Besuchsbeihilfen.
- 4.1.5 Ergänzende Leistungen Lohnersatzleistungen Unterhaltsbeihilfen Beiträge und Zuschüsse SV
- 4.4.13 Leistungen der Integrationsfachdienste Beraten, begleiten und unterstützen behinderte oder von behinderung Bedrohte Arbeitsuchende und Beschftigte Beraten Arbeitgeber Finanzierung u. a. Inteationsämter und AA.
- 4.4.12 Wiedereingliederung Stufenweises Heranführen an die Anforderungen des letzten Arbeitsplatzes i. d. R. Arbeitsunfähig Kostenträger GKV oder GRV (z. B. nach Reha)
- 4.4.11 DMP Ein Disease-Management-Programm (abgekürzt DMP) ist ein zentral organisiertes Behandlungsprogramm für chronisch kranke Menschen. Es stützt sich auf die Erkenntnisse der evidenzbasierten Medizin. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden diese Programme auch als strukturierte Behandlungsprogramme oder Chronikerprogramme bezeichnet. => Verbesserung der Versorgung chronisch Kranker durch möglichst strukturierte Behandlung nach standardisierten Vorgaben und unter effektivem Mitteleinsatz
- 4.4.10 Integrierte Versorgung und Rehabilitation Integrierte Versorgung ist die Idee einer neuen „sektorenübergreifenden“ Versorgungsform im Gesundheitswesen. Sie fördert eine stärkere Vernetzung der verschiedenen Fachdisziplinen und Sektoren (Hausärzte, Fachärzte, Krankenhäuser), um die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern und gleichzeitig die Gesundheitskosten zu senken. Zum 1. Januar 2011 wurde mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz die Liste der potentiellen Vertragspartner im SGB V erweitert. Indikationsspezifische IV-Verträge entsprechen dem klassischen Fallmanagement, Populationsgestützte Versorgung bedeutet im Gegensatz zur indikationsspezifischen Versorgung, dass die Leistungserbringer über Kopfpauschalen (engl. Capitation) bzw. Gesundheitsprämien pro eingeschriebenem Versicherten vergütet werden,
- 4.4.09 Phase II - medizinische berufliche Rehabilitation medizinische Reha mit berufsorientierten Angebote Belastungserprobung Arbeitserprobung
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- 4.4.08 Vorsorge dür Väter/Mütter und Kinder - z. B - auch das Kind ist rehabedürftig - psycischer Schaden -- Versorgung nicht sichergestellt
- 4.1. SGB IX §2 Rechtliche Grundlage Behinderung 1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist. (2) Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt (3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).
- 4.1 Leistungen nach Träger Med. Reha - nicht SGB II und SGB II LTA: Nicht SGB V Teilhabe an Bildung und soz. Teilhabe: Jugend, Eingliederungshile, SER, Unfall:
- 4.5.2 Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation 1 Berufsbildungswerke BBW: Erstausbildung für behinderte Jugendliche - meist internatsform mit ausbildungsbegleitenden Fachdiensten. 2. Berufsförderungswerke BFW: Neuorientierung für erwachsene Behinderte bei vorhandenem Erstabschluss 3. Berufstrainingszentren: V. a. Wiedereinstieg von Erwachsenen mit psychischen Behinderungen 4. WfBM: - Leistungen im Eingangsverfahren: Prüfung welche LTA - Berufsbildungs- und Arbeitsbereich (Mindestmaß an wirtschaftlicher verwertbarer Arbeitsleistung - keine Tätigkeit auf dem 1. AM
- 4.5.3 Einrichtungen Reha Phase II Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation (Phase-II-Einrichtungen) schließen die Lücke zwischen der medizinischen Erstversorgung (Phase I) und der beruflichen Rehabilitation (Phase III). In den Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation werden - angepasst an die jeweilige Krankheits- oder Behinderungsart - insbesondere folgende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht - Abklärung der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung- Belastungserprobung- Berufsvorbereitung- Berufliche Anpassung
- 4.5.5 Einrichtungen der sozialen Rehabilitation 1. Betreute Werkstätten, betreutes Wohnen 2. Kinder und Jugendpsychiatrische Zentren 3. Integrative Kindergärten, Förderzentren, Sozialpädriatische Zentren 4 ....
- 4.6 Zugang zur Reha 1. Einleitung von Leistungen: Antrag (freiwillig oder nach Aufforderung 2. Indikation: Versicherungsrechtliche voraussetzungen , Prüfunf Bedarf, fähigkeit, prognose und ziel