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Krankenversicherungsmanagement (Fach) / Kooperationsformen auf Kassenebene (Lektion)
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Diese Lektion wurde von Niiklas1997 erstellt.
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- Akquisitionen und Fusionen - deutliche Reduzierung der KK (1994: 1152 KK, 2020: 109 KK) - erhöhen der Verhandlungsmacht (v.a. ggü. AM-Herstellern) - ermöglichen innovative Versorgungsprogramme => binden im Übergang sehr viele Ressourcen bei den Partnern
- Joint Venture - kein vollständiger Autonomieverlust, aber auch keine rechtliche Einheit - Bündelung von Ressourcen => z.B. freie Auswahl der Versicherten zwischen den Angeboten beider Joint Venture-Partner
- Vertrags- und Verhandlungsbezogene Kooperationen - Bündelung der Verhandlungsmacht ohne Autonomieverlust => z.B. gemeinsame Vertragsverhandlungen für DMPs oder integrierte Versorgungsprogramme
- Kooptation - personelle Verbindung zwischen der eigenen wirtschaftlichen Einheit und anderen - Kooperationsform mit der geringsten Bindungsintensität => horizontal: KK schlägt nahe stehende Person einer anderen KK für Verwaltungsrat vor => vertikal: Integration einzelner Personen der Leistungserbringerseite
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