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Krankenversicherungsmanagement (Fach) / Vertragsmanagement (Lektion)
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Diese Lektion wurde von Niiklas1997 erstellt.
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- Definition Vertragsmanagement Vertragsmanagement determiniert ex-ante die Leistungs- bzw Austauschbeziehungen zwischen dem Leistungszahler (bspw. KK) und den Leistungserbringern. Wichtige Aspekte sind hierbei zum einen der Leistungsumfang, aber auch die Leistungsvergütung.
- Motive des Vertragsmanagements - KK-Sicht 1. Nutzen von Preisspielräumen (Senkung der Leistungsausgaben durch Preiswettbewerb) 2. Beeinflussung der Qualität (höhere Bedarfsentsprechung durch Qualitätswettbewerb) 3. Autonomie (Differenzierung von anderen Wettbewerbern)
- Motive des Vertragsmanagements - Leistungserbringer-Sicht 1. Erhöhung des Behandlungsvolumens, des Umsatzes und ggf. des Gewinns (Behandlung aller Versicherten einer Kasse) 2. Erhöhung der Planungssicherheit (Feste Vereinbarung der Anzahl zu behandelnder Fälle) 3. Qualität (Bessere Qualität durch Angebot aus einer Hand)
- Der Vertragsprozess 1. Ermittlung des Bedarfs (Nachfrage) 2. Selektion der Vertragspartner (Preis, Menge, Qualität) 3. Festlegung des Vertragsdesigns (Berücksichtigung von Rahmenverträgen oder Bundesmantelverträgen) 4. Vertragsverhandlungen (kollektiv oder individuell) 5. Vertragsabschluss 6. Nachverhandlungen
- Vertragsverhandlungen auf kollektiver und individueller Ebene kollektiv: - Verhandlungen der KK als Gesamtheit -> auf Landesebene durch Landesverbände der KK-> auf Bundesebene durch Spitzenverband-> im GBA durch Spitzenverband gemeinsam mit Vertretern der Leistungserbringer individuell: -> durch direkte Verhandlungen einzelner KK
- Ambulante Versorgung - KK handeln als Kollektiv, vertreten durch ihre Verbände, auf Bundesebene einen Versorgungsvertrag aus (Bundesmantelvertrag) - Gesamtvergütung: -> Vergütung nach Kopfpauschale, Einzelleistungen oder nach Fallpauschale-> Landesverbände der KK sind die Verhandlungspartner der kassenärztlichen Vereinigung-> Fusionen zwischen KK bieten die Möglichkeit, bestehende Vergütungssysteme neu zu verhandeln - Besonderheit bei der PKV: Schließen keine direkten Verträge, aber Pflicht zur Gewährleistung einer freien Arztwahl
- Stationäre Versorgung - KH-Bedarfsplanung geschieht auf Länderebene - KK sind verpflichtet, in Anspruch genommene Leistungen in einem KH zu vergüten - Einzelhausverhandlungen über Budget (basierend auf Leistungsmenge und -struktur des KH)-> Erlössumme für DRG-Leistungen, Erlössumme für sonstige Leistungen und Zu- und Abschläge, bspw. für Qualität und Ausbildung = Elemente des KH-Budgets - PKVen haben nur indirekt Einfluss, da sie nicht an Versorgungs- oder Vergütungsverhandlungen teilnehmen
- Auf welchen Ebenen gibt es Vertragsmanagement - Bundesebene - Landesebene - Ebene der KK (einzelne KK kann Vertrag schließen)
- Future Trends im Vertragsmanagement - Nutzung der Möglichkeit direkter vertraglicher Beziehungen - schließen überregionaler Verträge - Vereinbarung ergebnisorientierter Vergütungen - Integration von Zielvereinbarungen in die Verträge - Kooperationen mit anderen KK oder PKVen
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