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Inkl und Mehrspr Eikötter (Fach) / Fragen - 4 (Lektion)

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Diese Lektion wurde von Schnuppe erstellt.

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  • Was ist der rechtliche Hintergrund für die inklusive Beschulung in Deutschland? Haben Kinder mit einer Behinderung ein subjektives Recht auf inklusive Beschulung? --> umstritten (Teilfrage 2)- Art. 24 UN BRK- Menschen dürfen aufgrund allgemeiner Behinderung nicht vom Schulsystem ausgeschlossen werden- Bund und Länder müssen das berücksichtigen- bundesländerabhängig
  • Skizzieren Sie kurz, wie Bayern die inklusive Schule im Schulrecht geregelt hat! Welche Formen des gemeinsamen Unterrichts von Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gibt es in Bayern? - inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen- inklusiver Unterricht hat keinen Vorrang vor Förderunterricht- Ressourcen- und Organisationsvorbehalt verankert (z.B. kein Aufzug in der Schule)--> Schüler_innen können abgelehnt werden, wenn Geld für sowas nicht zur Verfügung steht Formen:- Inklusion einzelner Schüler_innen- Schulprofil Inklusion- Kooperations- und Partnerklassen- offene Förderschulklassen lassen Beschulung von Regelschulkindern zu
  • Was kennzeichnet Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“? - Regelschul-Lehrkräfte und Lehrkräfte für Sonderpädagogik + evtl. andere Fachkräfte?   gestalten Lernen und Unterricht gemeinsam- Lehrkräfte für Sonderpädagogik in Lehrerkollegium der allgemeinen Schule integriert, eingebunden--> feste Mitglieder im Lehrerkollegium - Lehrkräfte für Sonderpädagogik: Aufgabe Beratung (Lehrkräfte, Schüler_innen, Eltern),    Diagnose des sonderpädagogischen Förderbedarfs à förderdiagnostischer Bericht     --> Grundlagefür Einsatz der Lehrkräfte in einer Klasse; hilft den Unterricht zu planen            und umzusetzen, Grundlage für den Förderplan
  • Welche sonderpädagogischen Förderbedarfe gibt es? - sehen- hören- körperliche und motorische Entwicklung- geistige Entwicklung- Sprache- Lernen- soziale und emotionale Entwicklung
  • Definieren Sie die Begriffe Förderquote, Exklusionsquote und Inklusionsanteil! Förderquote: Anteil der Schüler_innen  mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemessen an allen Schüler_innen – unabhängig vom Förderort Exklusionsquote:Anteil der Schüler_innen  mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemessen an allen Schüler_innen, der separiert unterrichtet wird (Förderschule) Inklusionsanteil:Anteil der Schüler_innen  mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemessen an allen Schüler_innen mit einem Förderbedarf, der an einer gemeinbildenden Schule unterrichtet wird--> hoher Inklusionsanteil = Indikator für inklusives Bildungssystem
  • Ein Blick in die Statistik zeigt, dass der Inklusionsanteil in den einzelnen Bundesländern in den letzten Jahren zugenommen hat, während die Exklusionsquote weitgehend stagnierte. Was könnte eine Erklärung dafür sein? - eigentlich komisch, weil wenn Inklusionsanteil höher, müsse Exkl-Anteil niedriger sein -->- Kinder, die die Regelschule besucht haben, wurden vermehrt sonderpädagogisch diagnostiziert
  • Skizzieren Sie das Mehrebenenmodell der inklusiven Schulentwicklung nach Heimlich u.a.! 1. Ebene – Ki und Ju mit individuellen Förderbedürfnissen                - Schule und Unterricht sollen den individuellen Förderbedürfnissen gerecht werden                --> Erstellung förderdiagnostischer Berichte, Förderpläne für alle                --> Bereithaltung von Förderangeboten im Unterricht 2. Ebene – inklusiver Unterricht                - alle Schüler sollen profitieren                - vernetztes Lernen soll stattfinden                --> zieldifferenter Unterricht                --> Zusammenarbeit mit der Sonderpädagogik mit den Lehrkräften der Regelschule                --> Nachteilsausgleiche 3. Ebene – interdisziplinäre Teamkooperation                - z.B. zwischen SozPäds, Schulbegleitungen, sonderpädagogischen Fachkräften 4.  Ebene – inklusives Schulkonzept und Schulleben                - an Erstellung des Konzepts alle beteiligen 5. Ebene – Unterstützungssysteme                - Unterstützungsangebote sollen Lehrern helfen, ihren Unterricht                    inklusiv zu gestalten                - Schulbegleitung, -beratung; Therapeuten, Kliniken, Ärzte
  • Nennen Sie fünf interne/externe Kooperationspartner der inklusiven Schule! - Regelschulehrkräfte- Lehrkräfte für Sonderpädagogik- mobiler sonderpädagogischer Dienst- Eltern- SozPäds- Jugendamt- Therapeuten- Kliniken und Ärzte, …
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