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Nienaß (Fach) / 3 Block Kurztest (Lektion)

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  • Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) Transporte zwischen und innerhalb (Kabotageverkehr) der EU-Staaten (plus Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz) 10 Jahre gültig Zu beantragen bei von Bundesländern beauftragten Stellen (z.B. Straßenverkehrsbehörde Kiel) Voraussetzung: Erlaubnis vorhanden
  • CEMT-Genehmigung Grenzüberschreitende Beförderungen zwischen CEMT-Mitgliedsstaaten (vor allem für multilaterale transporte gedacht, also in mehrere Mitgliedsländer) 1 Jahr oder 1 Monat gültig BAG (Bundesamt für Güterverkehr) EU Lizenz oder Erlaubnis vorhanden
  • Bilaterale Genehmigung Transporte zwwischen zwei Ländern (in ein Drittland), z.B. Deutschland-Ukraine bestimmter Zeitraum oder einzelne Fahrten Obere Verkehrsbehörde (Verkehrsministerium SH) EU Lizenz oder Erlaubnis vorhanden
  • CMR-Haftung: 1. Verlust Haftungsprinzip Verursachung durch den Frachtführer = Gefährdungshaftung Höchstgrenze Zu 1) Wert des Gutes am Versandort, max. 8,33 SZR/kg
  • CMR-Haftung: Beschädigung Zu 2) Ersatz bei Wertminderung höchstens wie bei 1)
  • CMR-Haftung: Lieferfristüberschreitung Zu 3) nachgewiesener Schaden bis zur Höhe der Fracht
  • CMR-Haftung: Nachnahmefehler Zu 4) bis zur Höhe der Nachnahme
  • CMR-Haftung: Ausschlüsse Verschulden des Verfügungsberechtigten Besondere Mängel des Gutes Unabwendbare Ereignisse
  • 100-kg-Preis Berechnung Abhängig von: Kilometersatz, Tagessatz, Ø Kilometerleistung, Ø transportierte Gütermenge Beispiele:1. Die Kilometerkosten betragen 5000kg bei 90km 22,50 (90km*0,25€). Für 100 kg = 0,45 € (22,50 € : 5000 kg * 100 kg). 2. Der Tagessatz beträgt für 5000 kg 150,00 €. Umgerechnet auf 100 kg = 3,00 €.
  • Versicherungsarten: Haftungsversicherung Versicherter: Spediteur Aufgaben der Versicherungs: Abdeckung der Haftungsansprüche gegenüber dem Spediteur nach Gesetz Prämie wird gezahlt vom Spediteur
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  • Versicherungsarten: Güterversicherung Versicherter: Versender Aufgaben der Versicherung: Versichern von Gütern die Gegenstand des Verkehrsvertrages mit dem Spediteur sind. Prämie wird vom Versender gezahlt
  • Vorsorgeversicherung Versicherung von Verkehrsbetrieben für neue Tätigkeiten, die nach Abschluss eines Versicherungsvertrags (DTV-Verkehrhaftungsversicherung) begonnen worden sind.
  • Güterschaden-Haftpflichtversicherung Pflicht des Frachtführers, sich gegen Haftungsansprüche nach dem HGB Transportrecht abzusichern
  • Nationaler Verkehr Rechtsgrundlage: HGB Güterschaden-Haftpflichtversicherung ist verpflichtend. Papiere: Führerschein, Perso, KFZ Schein, Nationale Erlaubnis (o. EU-Lizenz), Warenbegleitpapiere, Tachoscheibe/Fahrerkarte, Versicherungsnachweis Höchsthaftung: bei Güterschäden: 8,33 SZR pro kg brutto bei Lieferfristüberschreitung: 3-facher Frachtbetrag bei sonstigen Vermögensschäden: 3-facher Betrag, der bei Verlust des Gutes zu bezahlen wäre, also max. 3x8,33 SZR/kg
  • Internationaler Verkehr Rechtsgrundlage: CMR Güterschaden-Haftpflichtversicherung ist nicht verpflichtend Papiere: Führerschein, Perso o. Reisepass, KFZ-Schein, EU-Lizenz - CEMT-Genehmigung - bilaterale Genehmigung, CMR Frachtbrief!, Tachoscheibe, Fahrerkarte Höchsthaftung:  bei Güterschaden: 8,33 SZR pro kg brutto bei Lieferfristüberschreitung: 1-facher Frachtbetrag