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Einführung in die Soziale Arbeit (Fach) / klausur (Lektion)
- 1. Beschreiben Sie die Trägerlandschaft für die Soziale Arbeit in der BRD. Die BRD {Bundesrepublik Deutschland} ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, welcher auf Artikel 20 im Grundgesetz (GG) zurückzurufen ist. Dies bedeutet das Ziel des Staates ist die Sozialstaatlichkeit. Dieses Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat, für soziale Gerechtigkeit zu sorgen und wiederstreitende Interessen auszugleichen. Der Gesetzgeber konkretisiert diese anhand von gesetzlichen Normen in den BGB, KJHG (SGB VIII), JGG und in den Jugendgesetzen. Die öffentlichen/rechtlich stattlichen Träger arbeiten in Kooperation mit den freien/privaten Trägern basierend auf dem Subsidiaritätsprinzip, welches das Verhältnis zwischen den zwei Trägern beschreibt. Der Grundsatz beschreibt: „Hilfe zur Selbsthilfe“/ „So selbständig, so viel Eigenverantwortung und Freiraum wie möglich, deshalb so wenig Hilfe wie möglich, aber so viel Hilfe wie nötig“ (Trenczeck u.a. (2018): Grundzüge des Rechts. (5. Auflage), München: Ernst-Rheinhardt, 113). Eine staatliche Aufgabe soll soweit wie möglich von der unteren Ebene behandelt werden. Die obere Einheit soll nur dann tätig werden, wenn die Maßnahmen der unteren Ebene nicht ausreichen und nicht weiterkommen. Hierzu ist der Staat dann verpflichtet! Weiterhin besteht es aus dem Prinzip der Nachrangigkeit. So sollen freie Träger den Betätigungsvorrang vor den öffentlichen Trägern haben (KJHG §4 Abs. 2 und 3). Das heißt auch dass der Staat davon abhalten soll Einrichtungen zu öffnen, wenn es genügend freie Träger gibt, welche die Aufgaben übernehmen können.Wir haben nun behandelt, dass es öffentliche und freie Träger gibt, welche diese Sozialleistungen, zu welcher der Staat verpflichtet ist, anbieten. Was sind denn nun die öffentlichen und freien Träger?Öffentliche und private Träger gibt es auf Bundes-, Landes-, und Kommunaler Ebene.
- Öffentliche Träger: Der Staatliche Träger fördert die freien Träger mit Sachlicher finanzieller und planerischer Unterstützung. Der öffentliche Sektor besteht aus: Bund (Anstalten, Krankenkassen, Behörden: z.B. Arbeitsamt), Land (Hessen LWV, Verwaltung, Jugendhilfeausschuss), Kommune (Landkreise, Gemeinden). Hier wäre z.B. das Jugendamt, Gesundheitsamt, Sozialamt auf der Kommunalen Ebene zu sehen. Der öffentliche Träger ist zur Leistung verpflichtet, kann aber auch einen passenden Leistungsbringer zur Verfügung stellen. Die Leistungen sind an politischen und finanziellen Bedingungen geknüpft. Der öffentliche Träger besitzt zwei Rollen, zum einen ist er Finanzträger (Gewährleistungs- und Planungsträger) und zum zweiten ist er für das Erbringen von konkreten Dienstleistungen (z.B.: Kinder und Jugendhilfe, Strafvollzug) zuständig. Im folgendem abschnitt werden wir uns kurz den Aufbau des Jugendamtes veranschaulichen. Es ist und bleibt eine wichtige Aufgabe, welche den öffentlichen Trägern vorbehalten ist. Das Jugendamt ist in zwei Bereichen aufgeteilt. Die Verwaltung und der Jugendhilfeausschuss. Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit der Förderung der freien Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung, Erörterung aktueller Probleme, Anhörungsrecht und der Beschlussfassung. 3 von 5 stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind von der Vertretungskörperschafft (z.B. Stadtrat, Kreistag…) oder es sind Frauen und Männer, welche in der Jugendhilfe erfahren sind. 2 von den 5 sind freie Träger, welche von der Vertretungskörperschaft gewählt werden. Die Verwaltung handelt nach den Entscheidungen und den Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses, sowie auch nach den vorgeschriebenen Gesetzen. Auch die Verwaltung ist aufteilbar in verschiedenen Bereichen, darunter der ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) und BSD (Besonderen sozialen Dienste). Der ASD und BSD arbeiten auf Kommunaler Ebene und umfassen auch weiterhin viele Aufgabenstellungen. Der ASD ist fast immer dem Jugendamt eingeordnet. Der BSD beinhält meistens Schuldner- oder Drogenberatungen, die häufiger auch von freien Trägern angeboten werden. (Wikipedia Allgemeiner Sozialer Dienst, Online unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeiner_Sozialer_Dienst [Stand 05.06.2020]). Weitere Aufgaben, welche zur Verwaltung gehören sind: Wirtschaftliche Jugendhilfe, Aus- und Fortbildung, Jugendhilfeplanung, Jugendförderung, Jugendpflege, Tageseinrichtungen für Kinder, Rechtsangelegenheiten, Jugendgerichtshilfe, Hilfen zur Erziehung und der Allgemeine Sozialdienst. Der ASD ist eine Art „Basiseinheit“ (Trenczeck s.474) und stellt somit eine Organisationsform von Grundlegenden sozialen Beratungs- und Unterstützungsleistungen dar. Die Mitarbeiter beraten, suchen Menschen in ihrer Wohnung auf, helfen bei der Beantragung von Sozialleistungen oder leiten erzieherische Hilfen für Familien und ihre Kinder. Freie Träger / private TrägerAuch die freien Träger sind in den folgenden Ebenen auffindbar: Land (Berufsverbände und Fachverbände, Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände „LIGA“, Landesjugendwohlfahrtsausschuss). Landkreise (Kreisarbeitsgemeinschaften, Kreisjugendwohlfahrtsausschuss). Kommune (Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände). Die öffentlichen Träger müssen diesen Privaten Trägern den Vorrang lassen, besitzen aber keine hoheitsrechtlichen Aufgaben, wie die öffentlichen Träger. Zu den Wohlfahrtsverbänden gehören: Diakonisches Werk der evangelischen Kirche Deutschland (DW), Deutscher Caritasverband (DCV), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV), Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST). Durch diese Organisationen werden die meisten Leistungen und Angebote erbracht, welche einen Sozialstaat unterstützen. Jedoch sind sie nicht für die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verantwortlich, werden aber von den öffentlichen Trägern eingebunden und haben die Möglichkeiten in diesen Bereichen zu arbeiten (Trenczeck S. 175). Durch die freien und privaten Träger wird eine Vielfalt an Dienstleistungen möglich gemacht. Die ÖR Träger haben die Allzuständigkeit und Gesamtverantwortung für die gesetzlich garantierten Leistungen.
- 2. Welches sind die Vor-und Nachteile des so. "Sozialmix". Es gibt vier Träger, welche miteinander Interagieren und konkurrieren, auch die 4 Säulen genannt. Diese bestehen aus den öffentlichen/rechtlichen Träger, Kirchen (kirchliche Institutionen), Wohlfahrtsverbände und privatgewerblichen Träger. Gemeinsam ist dies der Sozialmix. Kurz lässt sich wiederholt sagen, dass der Staat als Sozialstaat verpflichtet ist, für soziale Gerechtigkeit und Ordnung zu sorgen. Dies geschehe allerdings nach dem Subsidiaritätsprinzip. Auch folgt es dem Prinzip der Nachrangigkeit, also haben die FREIEN Träger (Wohlfahrstverbände) den Vorrang. Man sieht, dass die Träger miteinander interagieren. Dennoch gibt es Aufgaben welche nur den öffentlichen Trägern vorbehaltet sind, nämlich die sogenannten hoheitsrechtlichen Aufgaben. Um solche muss der öffentliche Träger sich selbst kümmern. Aufgabenfelder sind: (Strafvollzug, Bewährungshilfe, Kindeswohlbewahrung, § 27 KJHG). Aus dem Sozialmix entstehen nun Vor- und Nachteile. Folgend werde ich die Vorteile und Nachteile des Sozialmixes erläutern: Durch die Möglichkeit, dass es viele verschiedene Träger gibt, entsteht auch eine Konkurrenz in diesem Feld und es kommt zu einer Pluralisierung der Leistungen. So entsteht ein großes Feld an unterschiedlichen Sozialleistungen und verschiedene Organisationen mit unterschiedlichen Weltanschauungen, Ideen, etc. Dies ist gut, da es viele Möglichkeiten gibt Menschen auf vielen unterschiedlichen Weisen zu helfen, wie Unterschiedliche Beratungen, zudem ist eine große Kulturvielfalt in Deutschland vorhanden und daher ist es gut, wenn andere Organisationen die gleichen Wertvorstellungen unterstützen. Ein weiterer Punkt ist die Kostenminimierung für den Staat, somit gibt es Möglichkeiten Menschen zu helfen ohne dass der Staat weiter belastet werden muss, da die öffentlichen Träger sich selbst finanzieren können, unter anderen durch spenden. Die Möglichkeit, dass der öffentliche Träger bestimmte Aufgaben abgeben kann, kann sowohl gut, aber auch schlecht sein. Es gibt viele Menschen welche Hilfe benötigen. Wenn es zu einem Überfluss an Menschen kommt, welche Hilfe brauchen und es nicht genug Soziale Arbeiter gibt, so kann dann die Person dennoch durch andere Träger aufgefangen werden. Und da müsse dann die Soziale Arbeit schauen, wer es nötig hat, von professionellen sozial Arbeitern behandelt zu werden. Dies ist allerdings schwer zu beurteilen. Dennoch kann der Punkt der Kostenminimierung auch ein Nachteil sein. Es kommt zu einer Konkurrenz, in der es nur um Geld geht und nicht um den Menschen selbst. Aber gerade diese Dienstleistungen sollten für den Menschen sein und nicht für die Kostenminimierung. Dies hat Auswirkungen auf die fachlichen Standards, welche nicht gleich definiert sind. So muss ein Sozialer Arbeiter nicht für jedes Problem herangezogen werden. Und der Patient bekommt nun vielleicht nicht mehr den fachlichen Standard, den er haben könnte, obwohl dieser jedem zustehen soll. Dies ist aber auch darauf zuführen, dass der öffentliche Träger bestimmte Aufgaben an die anderen Träger abgeben kann. Aber ist das wirklich ein Sozialstaat, wenn politische Sparmaßnahmen über den Menschen, welcher professionelle Hilfe benötigt, stehen? Vermutlich nicht.
- 3. Beschreiben Sie exemplarisch das Berufsfeld des "ASD". Die ASD (der allgemeine sozial Dienst) ist ein Teil des Jugendamtes und ist sozusagen die „Basiseinheit“ an Leistungen. Der ASD hat viele Aufgaben und Hilfen, welche aus den Grundgesetzen Deutschlands hervorgehen. Darunter gehört z.B. auch Artikel 6 im GG, in welcher der Staat verpflichtet ist die Familien und Ehen zu schützen. Auch lassen sich viele Aufgaben des ASD, aus dem SGB VIII herleiten. Zu den Hilfen und Angeboten gehören: Beratungen (Erziehung, Scheidung), Wohnformen, Betreuung, Planung und Steuerung eingeleiteter Hilfen, Durchführung einer Hilfebedarfsprüfung. Und unter Eingriffen gehört die Sicherstellung des Kindesschutzes im Falle einer Kindeswohlgefährdung. Durchführungen von Inobhutnahmen, etc. Wie man sehen kann ist das ein ordentliches Aufgabenfeld und so bedingt es sich auch verschiedener und möglicher Kooperationspartner, wie z.B. das Sozialamt, Kitas, Polizei, Frauenhaus, Schulen, Bürgerinnen, Gerichte, etc. Diese alle können in Fälle einbezogen werden. 1. Entwerfen Sie ein Kompetenzprofil für eine/n professionelle/n Sozialarbeiter*in. Hier möchte ich erläutern was die Kompetenzen eines Sozialarbeiters beinhalten sollten. Ich denke es fängt damit an, dass ein Sozialarbeiter sich seiner Pflicht, den Menschen zu helfen, bewusstwerden soll. Dies ist kein Beruf, welcher einem selbst dienen soll, schließlich ist es eine Menschenrechtsprofession. Dies setzt eine Lebensweltorientierung (LWO) voraus, d.h. dass man nach den Interessen und Bedürfnissen der Menschen schauen sollte und nicht aus ökonomischen Gründen handelt. Es ist wichtig eine Neutralität und Akzeptanz den Menschen zu gewährleisten, mit denen gearbeitet wird. Das soll heißen den Menschen in ihrer Sprache zu unterweisen, damit sie verstehen können was man von ihnen will.Weitere Kompetenzen, die ein Sozialer Arbeiter erlernen sollte, sind Empathie, Rollendistanz, Ambiguitätstoleranz und Politikbewusstsein. Man muss sich also in eine Person hineinversetzen können und die Ansichten versuchen nachzuvollziehen. Es heißt nicht, dass man alles, was die gegenübergestellte Person tut und sagt, gut findet, aber es geht darum das nachvollziehen zu können, wo seine Gedanken und Handlungen herkommen und sich für die Meinung der Anderen zu interessieren. Rollendistanz beschreibt die Fähigkeit sich selbst kritisch anzusehen und selbst sehr reflektiert zu sein, in Hinsicht auf seine Handlungen, Wertevorstellungen und auch Vorurteilen. Die Ambiguitätstoleranz ist die Fähigkeit zum Ausbalancieren und das Aushalten nicht deutiger Situationen. Man wird als Sozialer Arbeiter mit vielen verschiedenen Menschen und Situationen zu tun haben. Es ist wichtig das aushalten zu können und geduldig zu sein. Politikbewusst meint, dass man berufspolitisch entschieden ist.Allerdings gibt es auch noch weitere wichtige Kompetenzen, welche den Praxisanforderungen angehören. Diese beinhalten theoretisch informiert zu sein, methodisch qualifiziert und biografisch reflektiert sein. Ein Sozialarbeiter muss Theorien besitzen, welche er in den unterschiedlichsten Situationen anwenden können, muss. So muss Wissen aus allen Teildisziplinen (Aus den Rechtswissenschaften, Pädagogik, Psychologie und der Soziologie) abrufbar und anwendbar sein. Nur so können Klient*innen professionell geholfen werden. Auch dienen die erlernten wissenschaftlichen Methoden einem selbst, zum Reflektieren und zur Arbeitsoptimierung. Es ist ganz natürlich, dass der Mensch Fehler macht, aber als Professioneller in seinem Beruf gehört es auch dazu diese aufzudecken und zu verbessern. Etwas sehr Wichtiges ist der richtige Umgang mit den eigenen Emotionen und der Autorität. Man kann ganz klar eine liebevolle Person sein, aber dennoch autoritär. So kann man sich das Bild vor Augen setzen ein liebevoller Vater oder Mutter zu sein, welcher seine Kinder sehr beschützen möchte. Dieser würde versuchen für seine Kinder alles zu tun, er verwöhnt sie. Aber auch hat er hohe Anforderungen an seine Kinder. Er möchte, dass sie sich weiterentwickeln und ihr Potential ausschöpfen. Es geht darum den Menschen Eigenständigkeit beizubringen, sie zu fördern, aber auch zu lieben und akzeptieren für die Entscheidungen, die sie machen.
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