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Finanzwirtschaftliche Prozesse (Fach) / Externes Rewe (Lektion)
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- Jahresüberschuss Gewinn des laufenden Geschäftsjahres (nach Steuern)
- Jahresfehlbetrag Verlust des laufenden Geschäftsjahres (nach Steuern)
- Gewinnvortrag Nicht verwendeter Gewinn der Vorjahre
- Verlustvortrag Nicht ausgeglichener Verlust der Vorjahre
- Kapitalrücklage Beträge, die dem Unternehmen von außen über das gezeichnete (Nominal-)Haftungskapital hinaus zufließen (Agio)
- Gewinnrücklage Einbehaltene Gewinnbeträge aus den Vorjahren
- Gezeichnetes Kapital Kapital, auf das Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der KapG beschränkt ist
- Latente Steuern und Unterteilung entstehen wenn erfolgswirksame Sachverhalte in Handels- und Steuerbilanz unterschiedlich behandelt werden und sich dadurch der für die Steuerbemessung maßgebliche Gewinn und das in der Handelsbilanz ausgewiesene Jahresergebnis unterscheiden - Aktive latente Steuer - Passive latente Steuer
- Ermittlung GoB --> Deduktive Methode (Definition und Probleme) - Herleitung des Besonderen (GoB) aus dem Allgemeinen - Herleitung der GoB aus den Zwecken der Buchführung und des Jahresabschlusses => GoB ist, was dem Rechnungslegungszweck entspricht Probleme: Mehrdeutigkeit und Praxisferne
- Ermittlung GoB --> induktive Methode (Definition und Probleme) - Herleitung von allgemeinen Regeln aus Einzelfällen - Maßgebende Quelle der GoB sind die Ansichten der ordentlichen und ehrenwerten Kaufleute => GoB ist, was ordentliche Kaufleute bilanzieren Probleme: Uneinheitlichkeit, Parteilichkeit
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- Systematisierung der handelsrechtlichen GoB - Rahmengrundsätze - Systemgrundsätze - Abgrenzungsgrundsätze
- GoB --> Rahmengrundsätze (Definition und Unterpunkte) gewährleisten, Abbildung des wirtschaftlichen Geschehens den grundlegenden Anforderungen der Infovermittlung genügt - Richtigkeit und Willkürfreiheit - Vergleichbarkeit (Stetigkeit) - Klarheit und Übersichtlichkeit - Vollständigkeit und Stichtagsprinzip - Wirtschaftlich- und Wesentlichkeit
- GoB --> Systemgrundsätze (Def. und Unterpunkte) Gewährleistung der Einheitlichkeit, die Folgerichtigkeit und die einheitliche Bezugsbasis des GoB-Systems - Fortführung der Unternehmenstätigkeit - Pagatorik - Einzelbewertung - Vorsicht
- GoB --> Abgrenzungsgrundsätze in welcher Periode Wertänderungen zu erfassen sind - Abgrenzung der Sache nach - Abgrenzung der Zeit nach - Realisationsprinzip - Imparitätsprinzip
- GoB --> Systemgrundsätze --> Pagatorik in der Bilanz dürfen nur die Vermögensgegenstände und Schulden abgebildet werden, die letztendlich auf Zahlungsvorgänge zurückzuführen sind --> Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt im Jahresabschluss zu berücksichtigen --> kalk. Kosten können im handelsrechtlichen JA nicht angesetzt werden
- Aktive latente Steuer Handelsbuch-Wert < Steuerbilanz-Wert - planmäßige Abschreibung von Sachanlagen in bestimmten Fällen - Abschreibung des Firmenwertes über 10 Jahre - Außerplanmäßige Abschr. von Finanzanlagen bei nicht dauernder Wertminderung
- Passive latente Steuer Handelsbuch-Wert > Steuerbilanz-Wert - Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller VG des AV - Bewertung von Vorräten nach Fifo-Methode - Vornahme von Sonderabschreibungen in der Steuerbilanz
- Rückstellungen (Begriff und Arten) = Passivposten für bestimmte Verpflichtungen des Unternehmens, die am Bilanzstichtag dem Grund und/ oder ihrer Höhe nach ungewiss sind. --> Verpflichtung zur Bildung resultiert aus dem Passivierungsgrundsatz - Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften - Rückstellungen für Gewährleistungen ohen rechtliche Verpflichtung - Aufwandsrückstellungen
- Unterteilung der Rückstellungen - Verbindlichkeitsrückstellungen => Verpflichtung gegen Dritte oder dem Staat (Außenverpflichtung) - Aufwandsrückstellungen => Verpflichtung gegen sich selbst, nicht gegen Dritte (Innenverpflichtung)
- Rücklagen - bilanzielle Rücklagen sind variable Puffer zum Ausgleich von Verlusten, bevor das gez. Kapital vermindert wird - Erhöhung der Haftungsbasis des U. --> indirekte Liquiditätsverbesserung durch erhöhte Kreditwürdigkeit --> Aussschüttungssperrfunktion, da keine liquiden Mittel aus dem U. abfließen --> kein Konto vorhandener flüssiger Mittel
- Offene Rücklagen - Kapitalrücklagen = Zuführung nicht erwirtschafteter Beträge von außen - Gewinnrücklagen = Zuführung erwirtschafteter Beträge von innen
- Bilanzierung Geschäfts- oder Firmenwert - Originär erworben (Selbsterstellt) --> Ansatzverbot - Derivativ erworben (Entgeltlich erworben) --> Ansatzpflicht --> Unterschiedsbetrag aus der Gegenleistung für ein U. und dem Zeitwert --> Kaufpreis - Zeitwert des Eks = derivativer Firmenwert --> Zeitwert des Eks --> Buchwert Aktiva + stille Reserven - Schulden
- GoB --> Abgrenzungsgrundsätze --> Imparitätsprinzip (Definition und Zweck) = Aufwendungen sind zu berücksichtigen, sobald sie anfallen - Ertragsantizipationsverbot = Grundsätzliche Geltung des Realisationsprinzips - Aufwandsantizipationsgebot --> Niederstwertprinzip (bei VGs) --> Höchstwertprinzip (bei Schulden) Zweck: vorsichtige Erfolgsermittlung
- Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten transitorisch = Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. --> Ausweis als aktiver RAP (§250 Abs. 1 HGB) und passiver RAP (§250 Abs. 2 HGB) => Spezialfall: Disagio auf Anleihen oder Vbk.
- Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten Aufwendungen bzw. Erträge des Geschäftsjahres, die erst nach dem Bilanzsstichtag zu Einnahmen bzw. Ausgaben führen --> Stellen wirtschaftlich VG bzw. Vbk. dar --> Ausweis unter Ford. oder unter Vbk. --> Zusatzverpflichtung für Kapitalgesellschaften: Erläuterung größerer Beträge im Anhang
- Ermitteln Sie die Höhe der Anschaffungskosten für die Verpackungsmaschine. Die einschlägigen Paragraphen sind anzugeben. §§ 253 und §§255 HGB
- Bilanzierung --> Die im Lager befindlichen Erzeugnisse genügen den höchsten Kundenanforderungen. Allerdings ist das verarbeitete Material aus der Mode gekommen. Voraussichtlich können die Produkte nur noch mit hohen Abschlägen verkauft werden. - Umlaufvermögen - strenges Niederstwertprinzip - außerordentliche Abschreibung - § 253 Abs. 4 HGB
- Bilanzierung --> Für eine effizientere Steuerung der Produktionsabläufe entwickelte die IT-Abteilung des Unternehmens eine neue Software. Dafür entstandene Entwicklungskosten i. H. v. 0,4 Millionen Euro. Ein Verkauf der Software ist nicht vorgesehen. - Vermögensgegenstand (wirtschaftlicher Vorteil, einzeln bewertbar, einzeln verwertbar) - Anlagevermögen - Bilanzierungswahlrecht (§248 Abs. 2 HGB) für Entwicklungskosten (§255 Abs. 2 u. 2a HGB)
- Bilanzierung --> Als Reaktion auf die gesunkenen Umsätze, empfahl die Marketingabteilung wieder mehr Werbung auszustrahlen. Die Umsetzung des Vorschlags kostete 2,4 Millionen Euro - Kein Vermögensgegenstand --> Werbekosten = Aufwendungen
- Bilanzierung --> Ein international führendes Wirtschaftsmagazin ist auf das Unternehmen aufmerksam geworden. Bei der Analyse ist es zu dem Schluss gekommen, dass der Wert der Dachmarke 97 Millionen Euro beträgt. Unternehmer Brause möchte diesen Wert gern in die Bilanz ansetzen. selbstgeschaffene Marke, darf nicht aktiviert werden (§ 248 Abs. 2 HGB)
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- Zur Verbesserung der Lebensdauer der Produkte untersucht die Forschungs- und Entwicklungsabteilung neue Materialien auf ihre Tauglichkeit dieses Ziel zu erreichen. Die Aufwendungen dafür betragen jährlich 7,9 Millionen Euro. Aktivierung nicht zulässig, so lange Entwicklung und Forschung nicht verlässlich voneinander unterschieden werden können (§ 255 Abs. 2a HGB) - wenn Entwicklungsaufwand extra klassifiziert, kann angesetzt werden (§255 Abs 2 HGB) - Forschungsaufwand darf nicht berücksichtigt werden (§255 Abs. 2 u. 2a HGB)
- Auszahlung/ Einzahlung --> Verringerung oder Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes Auszahlung = Abgänge von liquiden Mitteln Einzahlung = Zugänge von liquiden Mitteln Kasse, Bank
- 1.) Auszahlung aber keine Ausgabe 2.) Auszahlung und Ausgabe 3.) Ausgabe, aber keine Auszahlung 1.) Ausgleich von Verbindlichkeiten bar 2.) Barkäufe 3.) Käufe auf Ziel
- 1.) Einzahlungen, aber keine Einnahme 2.) Einzahlungen und Einnahmen 3.) Einnahmen, aber keine Einzahlung 1.) Kunde begleicht seine Forderung bar 2.) Barverkäufe 3.) Verkäufe auf Ziel
- 1.) Ausgaben, keine Aufwendungen 2.) Ausgaben = Aufwendungen 3.) Aufwendungen, keine Ausgaben 1.) Einkauf von Rohstoffen, die in einer späteren Periode verbraucht werden; Privatentnahme von Bargeld 2.) Überweisung der Telefonrechnung; Einkauf von Rohstoffen bei Just-in-Time Produktion 2.) Abschreibungen; Rohstoffverbrauch im Lager
- 1.) Einnahmen, keine Erträge 2.) Einnahmen = Erträge 3.) Erträge, keine Einnahmen 1.) Erhaltene Anzahlungen; Privateinlagen 2.) Verkauf von fertigen Erzeugnissen die in gleicher Periode hergestellt wurden; Zinsgutschrift 3.) Bestandszunahmen von fertigen Erzeugnissen; Zuschreibungen
- Aufwand <--> Kosten; Ertrag <--> Leistung Aufwand = jede Wertminderung der Periode Kosten = betriebszweckbezogene Wertminderung der Periode Ertrag = jeder Wertzuwachs der Periode Leistung = betriebszweckbezogener Wertzuwachs
- 1.) Aufwendungen, keine Kosten 2.) Aufwendungen = Kosten 3.) Kosten, keine Aufwendungen 1.) betriebsfremde Aufwendungen (Spenden, Sanierungsmaßnahmen); außerordentliche Aufwendungen (Verkauf Maschine unter Buchwert); periodenfremde Aufw. (Steuernachzahlung) 2.) Verbrauch von Rohstoffen, Lohnzahlungen; Bezug von Fremdleistungen 3.) Anderskosten, denen ein Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht; Zusatzkosten, denen kein Aufwand gegenübersteht
- 1.) Erträge, keine Leistungen 2.) Erträge = Leistungen 3.) Leistungen, keine Erträge 1.) betriebsfremde Erträge (Mieterträge); außerordentliche Erträge (Verkauf von Sachanlagen über Buchwert); periodenfremde Erträge (Rückzahlung von Steuern) 2.) Verkauf von Gütern und Dienstleistungen, Bestandserhöhung an fertigen Erzeugnissen, aktivierte Eigenleistung 2.) Andersleistung, mit Erträgen in anderer Höhe; Zusatzleistungen, keine Erträge stehen gegenüber
- Vermögensgegenstand Wirtschaftlicher Vorteil = Sachen, Rechte, sonstige wirtschaftliche Werte Selbstständige Bewertbarkeit = Eindeutige Zuordnung von Aufwand zum Vorteil Selbstständige Verwertbarkeit = Alleinige Nutzbarkeit des Vorteils