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Steuerassistenz (Fach) / Einkommensteuer 1 (Lektion)

Alles über die Einkommensteuer

Diese Lektion wurde von volkioz38 erstellt.

Lektion lernen

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  • Charakterisieren Sie die Einkommensteuer. Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen.
  • Welche Arten von Steuerpflicht werden unterschieden? Beschränkt und Beschränkt Steuerpflichtig
  • Wer ist Steuersubjekt bei der Einkommensteuer? Natürliche Personen
  • Welcher Personenkreis unterliegt der Einkommenssteuer? Natürliche Personen
  • Wann beginnt und endet die Einkommensteuerpflicht einer natürlichen Person? Beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod
  • Wann ist eine Person unbeschränkt steuerpflichtig? Alle natürlichen Personen, die in Österreich einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  • Auf welche (s) Einkommen(steile) erstreckt sich die unbeschränkte Steuerpflicht? * Welteinkommen
  • Wann ist eine Person beschränkt steuerpflichtig? * Alle natürlichen Personen, die in Österreich keinen Wohnsitz oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  • Auf welche(s) Einkommen (steile) erstreckt sich die beschränkte Steuerpflicht gemäß? * Das Einkommen welches im Inland erzielt wurde
  • Welche Eigenschaften weisen alle betrieblichen Einkunftsarten gemeinsam auf? Ermittlung der Einkünfte erfolgt durch die Berechnung des Gewinns
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  • Welche Einkünfte werden als außerbetriebliche Einkünfte bezeichnet? Nicht selbstständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte
  • Wie werden bei den außerbetrieblichen Einkunftsarten die Einkünfte ermittelt? Durch die Berechnung, Überschuss über Werbungskosten oder umgekehrt
  • Was versteht das Einkommenssteuergesetz unter "Gewinn"? Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten
  • Was versteht das Einkommensteuergesetz unter dem Begriff Einkünfte? Summer d. (in einen bestimmten Zeitraum) eingetragenen Gelder
  • Welche Einkunftsarten gibt es? | E. a. L.&F. §21 | E. a. S. A. §22 | E. a. Gewerbebetrieb §23 | E. a. n. S. A. §25 | E. a. Kapitalvermögen §27 | E. a. Vermietung u. Verpachtung §28 | sonstige Einkünfte §19 |
  • Welche Einkünfte sind nicht steuerbar? Schenkungen, Lottogewinne
  • Unter welche Einkünfte fallen Ihre Einkünfte? n. S. A.
  • Unterliegen Einkünfte aus verbotenen Handlungen der Einkommensteuer? Ja
  • In welchen Fällen besteht für lohnsteuerpflichtige Einkünfte die Pflichtveranlagung? Unter bestimmten Voraussetzungen muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Diese Verpflichtung besteht dann, wenn Ihr Gesamteinkommen (pro Jahr) mehr als 12.000 Euro betragen hat und z.B. einer der unten angeführten Gründe vorliegt. Die Pflichtveranlagung ist bis 30. April bzw. 30. Juni (bei Online-Erklärungen) des Folgejahres durchzuführen.
  • Zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit gemäß § 22 EStG zählen? Freiberufliche Tätigkeiten: Künstler, Schriftsteller, Ärzte, Anwalt
  • Welche Zeiträume kommen als Veranlagungszeitraum in Betracht? Kalenderjahr, Teil eines Kalenderjahres = Wirtschaftsjahr (Bei Wechsel der Steuerpflicht)
  • Womit setzt das Finanzamt die Einkommensteuer fest? Einkommensteuerbescheid
  • Wann ist spätestens ein Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung zu stellen? ·         Freiwillige Arbeitnehmerveranlagung. Für den Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung haben Sie fünf Jahre Zeit (z.B. kann der Antrag für das Jahr 2019 bis Ende Dezember 2024 gestellt werden also 5 Jahre). ·         Verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung. Frist: 30. April bzw. Juni (bei Online-Erklärungen) des Folgejahres.
  • In welchen Fällen erfolgt eine Arbeitnehmerveranlagung auf Antrag? Diese antragslose Arbeitnehmerveranlagung erfolgt immer im Mai des Zweitfolgejahres: Also im Mai 2019 für Guthaben aus 2016, im Mai 2020 für Guthaben aus 2017 usw.
  • In welchen Fällen erfolgt eine Arbeitnehmerveranlagung von Amts wegen? Wenn ein Pflichtveranlagungstatbestand vorliegt ·         bis Ende Juni 2017 keine Arbeitnehmerveranlagung für 2016 eingereicht wurde, ·         aus der Aktenlage anzunehmen ist, dass nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind, die Veranlagung zu einer Steuergutschrift führt und ·         aufgrund der Aktenlage nicht anzunehmen ist, dass auch noch Werbungskosten, von der automatischen Datenübermittlung nicht erfasste Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder antragsgebundene Freibeträge (Kinderfreibetrag) oder Absetzbeträge (z.B. Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag) geltend gemacht werden.
  • In welchen Fällen kommt es zu einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung? Lohnsteuerpflichtige (Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Beamtinnen/Beamte, PensionistInnen/Pensionisten) werden vom Finanzamt im Rahmen der sogenannten "Arbeitnehmerveranlagung" (früher: Jahresausgleich) zur Einkommensteuer erfasst.   Eine Steuergutschrift ist normalerweise in folgenden Fällen zu erwarten:   ·         Wenn Sie während des Jahres unterschiedlich hohe Bezüge erhalten haben und die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber keine Lohnsteuer-Aufrollung durchgeführt hat