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Fachwirt - SuF (Fach) / Rechnungslegung (Lektion)
GuV & Bilanz
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- Erklärung Rechnungslegung - geordnete Zusammenstellung von Einnahmen und Ausgaben inkl. Belege - Rechenschaftspflicht gem. § 259 BGB - Rechenschaft zur Bemessung von Ansprüchen und Verpflichtungen mithilfe eines Rechnungswesens
- Jahresabschluss Bilanz (stichtagsbezogen - statisch, sitchtagsbezogene Betrachtung) GuV (zeitraumbezogen - dynamisch, fortlaufende Betrachtung) Anhang Lagebericht -> vergangenheitsbezogene Abbildung der Versicherungsproduktion -> geprägt durch Kaptial zu- und abflüsse -> unterliegt zahlreichen gesetzlichen Einzelbestimmungen
- Grundlagen extern - intern - extern: HGB, VAG, AktG, RechVersV - intern: wendet sich an Bafin (Kontrollorgan) - BerVersV, Formblätter, Solvenzkontrolle
- Gründe Jahresabschluss - Offenlegungspflicht - Aufgabe einer Erfolgsrechnung - Selbstinformationspflicht - Rechenschaftsablegungspflicht - Schaffung von Transparenz - Ausschüttungsbemessungsfunktion - Vergleichbarkeit - Schutzfunktion
- Empfänger Jahresabschluss - Stakeholder / Anteilseigner - Öffentlichkeit - Unternehmensführung - Versicherungsaufsicht - Finanzverwaltung - Rückversicherer - Versicherungnehmer
- GoBil (Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung) -> Regeln über Form und Inhalt der Bilanz, formell & materiell, setzen die GoB voraus 1) Bilanzidentität (Schlussbilanz einer Periode = Eröffnungsbilanz der folgenden Rechnungsperiode) 2) Bilanzklarheit (übersichtlich & verständlich; Bilanzgliederung (übersichtlich, eindeutich & zutreffend bezeichnet; Bruttoprinzip (Saldierung & Zusammenfassen ist unzulässig; Besonderheit VU)) 3) Bilanzkontinuität (formell (Bilanzidentät & Kontinuität d. Gliederung) & materiell (Kontinuität d. Bewertung & Bewertung/Wertansätze) gleichmäßig) 4) Bilanzwahrheit (Richtigkeit & Vollständigkeit) 5) Vorsichtsprinzip (kaufmännische Vorsicht; Rücklagen & stille Reserven -> Realisations-m Imparitäts-, Niederstwertprinzip) 6) Imparitätsprinzip (Ausweis vorhersehbarer, aber noch nicht realisierter Verluste) 7) Realisationsprinzip (Ausweis tatsächlicher Gewinne)
- Aufbau Bilanz Aktivseite Passivseite Anlagevermögen Eigenkapital Umlaufvermögen Fremdkapital Bilanzsumme Bilanzsumme
- Niederstwertprinzip (streng - gemildert) -> Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip: Kapitalanlage darf max. mit ihrem Anschaffungswert ausgewiesen werden, aufgrund des Vorsichtsprinzip 1) gemildert (Anlagevermögen): Bilanzwert gleich dem Minimum aus Anschaffungswert & Kurswert zum Bilanzstichtag; kann Abschreiben (bei vorübergehende Wertminderung Wahlmöglichkeit, bei dauerhafter Wertminderung immer außerplanmäßige Abschreibung) 2) strenges (Umlaufvermögen): Bilanzwert gleich dem Minimum aus Anschaffungswert, Bilanzwert des Vorjahres und Kurswert zum Bilanzstichtag, muss abschreiben (immer der niedrigste Wert muss genommen werden, anschließend außerplanmäßige Abschreibung)
- stille Reserven/Lasten - Reserven: Unterbewertung von Vermögen oder Überbewertung von Schulden -> Bewertungsreserven; nicht ersichtliche Bestandteile des Eigenkapitals - Lasten: Überwertung von Aktive (Vermögen) Buchwert < Zeitwert, Unterbewertung von Passiva (Schulden) -> Buchwert > Zeitwert
- Folgen Rücklageauflösung -> wirkt ertragserhöhend!
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- gesetzliche Rücklagen -> selbstfianziert aus Jahresüberschuss - bei VVag: Verlustrücklage, Aufgabe als Gewährstock (nach der Gründungsphase für anstatt das Gründungsstocks) - bei öffentlich-rechtliche VU: Sicherheitsrücklage
- vt. Rückstellungen -> FK-Position -> zur dauerhaften Erfüllbarkeit der Verpflichtugen aus den VersVerträgen 1) für LV: Deckungsrückstellung, Rückstellung für BRE 2) für KV: Alterungsrückstellungen, Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige BRE 3) Schaden und Unfall: Schadenrückstellung, Schwankungsrückstellung - Beitragsüberträge, sonst. vt. Rückstellungen
- Beitragsüberträge - Realisationsprinzip - gebuchte Beiträge nach §36 RechVersV: fällig gewordene Beiträge, Nachverrechnungsbeiträge, Nachschüsse, Beiträge für Pool, Beiträge für Führungs- und Beiteiligungsgeschäft
- Deckungsrückstellung -> soll dem VN garantieren, dass bei Auszahlung seiner LV ausreichend Kapital vorhanden ist (bes. Schutzbedürftigkeit des VN)
- Barwert = Kapitalwert - Wert, den zukünftige Zahlungen in der Gegenwart besitzen - Ermittlung durch Abzinsung der zukünftigen Zahlungen und anschließendes Summieren -> prospektiv - retroprospektiv: aufzinsung von Einnahmen (Ansammlung von Sparanteilen) bis zum Betrachtungszeitpunkt - für Berechnung ist Dauer, Zinssatz und Kapital erforderlich (K0 oder Kn) -> versicherungsmathematischer Barwert wichtig für die Bildung der Deckungsrückstellungen (aufgrund Langfristigkeit der Verträge)
- Schadenrückstellung - Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle - für am Bilanzstichtag eingetretene, aber noch nicht vollständig abgewickelte Versicherungsfälle - dem Grund und/oder der Höhe und/oder der zeitlichen Fälligkeit nach ungewisse Verpflichtungen gegenüber Dritte oder VN
- Rückstellung für BRE bildet den handelsrechtlichen Wert der Ansprüche der VN auf BRE
- Schwankungsrückstellung - nur Schaden-, Unfall-, und RückVersicherer - dient dem Ausgleich der Schwankungen im Schadenverlauf künftiger Jahre
- GuV: Umsatzkostenverfahren, Gesamtkostenverfahren Umsatzkostenverfahren: nach Bereichen/Funktionen Gesamtkostenverfahren: nach Aufwandsart Praxis VU (ähnlich Umstzverfahren): vt. Rechnung & nicht-vt. Rechnung -> Formblätter
- f.e.R. abzgl. RückVers, gleichzusetzen mit netto in GuV
- Zurodnung Personalkosten kann Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb oder Aufwendungen für Versicherungsfälle zugeordnet werden - letzteres sieht besser aus (Schaden kann Zufall sein)
- Schadenakten: 3,6 Mio EUR Schäden GuV: 3,2 Mio EUR Schäden woher kommt Differenz im Jahr zuvor wurden zu hohe Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle gebildert -> Auflösung führt zu Rückstellungsgewinn -> Verminderung der Aufwendungen für Versicherungsfälle
- Anhang - Einblicke in die wirtschaftliche Lage VU - Funktionen: Entlastungsfunktion (Detailinfos aus Bilanz & GuV), Ergänzungsfunktion (Zusatzinfos, bspw. Zeitwerte, stille Reserven/Lasten), Erläuterungsfunktion (Begründung v. Näherungsverfahren), Korrekturfunktion (Zusatzsinfos, falls Bilanz & GuV kein entsprechendes Bild vermitteln)
- Lagebericht - kein Bestandteil des Jahresabschlusses, wird dem Geschäftsbericht aber vorangestellt - Darstellung des Geschäftsverlaufs vor Hintergrund der volkswirtschaftlichen Situation - Inhalte: §289 HGB
- Jahresabschlussanalyse - Einblicke in gegenwärtige & künftige Ertrags-, Finanz-, Vermögenslage eines VU - Liefern von Impulsen für Unternehmessteuerung - basiert auf Kennzahlen, können unterschiedlich interpretiert (Soll-Ist-Vergleich, vergangenheitsvergleich, Konkurrenzvergleich) & instrumentalisiert werden
- Kennzahlen aus Jahresabschlussanalyse 1) Sicherheitskennzahlen 2) Erfolgskennzahlen 3) Wachstumskennzahlen
- Sicherheitskennzahlen -> Lage, langfristig den Verbindlichkeiten nachzukommen - Maßnahmen: Rückversicherungsabkommen, Reservebildungen, konservative Kapitalanlagestrategien, Kostenreduktion, Vermindung von V-Schäden - Kennzahlen: Rückversicherungsquote, Eigenkapitalquote, RfB-Quote, Quote stiller Reserven, Aktienquote, Combined Ratio
- Erfolgskennzahlen - laufende Verzinsung, Reinverzinsung/Nettoverzinsung - Kostenquote (Anschlusskostenquote, Verwaltungskostenquote) - Schadenquote - Combined Ratio - Embedded Value / Appraisal Value
- Kennzahlen zum Versicherungsbestand - auf Basis der Beitragseinnahmen (eche Neuzugänge, Beitragserhöhungen, normal Abgänge, Anormale Abgänge (Anfechtung, Kündigung, Rücktritt), Beitragssenkung - Beitragseinnahmen oder versicherter Summen: Marktanteil, Bestandswachstumg, Stornoquote