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Oberseminar Arbeitsrecht (Fach) / Gesetzliche Grundlagen (Lektion)
Funktion des Arbeitsrechts
Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts
Die Parteien des Arbeitsverhältnisses
Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsverhältnis und Arbeitsvertrag
Rechte und Pflichten von Arbeitsgeber und Arbeitsnehmer im Arbeitsverhältnis
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Diese Lektion wurde von margitheusch erstellt.
- Welche Rechtsbeziehungen regelt das Arbeitsrecht? Das Arbeitsrecht regelt: 1. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und den einzelnen Arbeitnehmern, bezeichnet als das Individualarbeitsrecht. 2. Die Rechtsbeziehungen der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) und Belegschaftsvertretungen (Betriebsräte, Personalräte) zu ihren Mitgliedern und den jeweils gegnerischen Parteien.
- Welche Gesetze gelten für alle Arbeitnehmer unabhängig von der Branche? Für alle Arbeitnehmer unabhängig von der Branche gelten z.B. folgende Gesetze: - Kündigungsschutzgesetz (KSchG) - Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) - Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) - Arbeitszeitgesetz - Mutterschutzgesetz (MuSchG) - Gesetz zur Elternzeit und Elterngeld (BEEG) - Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) - Regelungen für Schwerbehinderte (SGB IX) - Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) - Nachweisgesetz (NachwG) - ArbeitssicherheitsG (ASiG) - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) - Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung(BetrAVG) - Berufsausbildungsgesetz (BBiG) - Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Welche speziellen gesetzlichen Rechtsgrundlagen des Individualarbeitsrechts kannst du nennen? - Für gewerbliche Arbeitnehmer gelten die §§ 105 ff. GewO - für kaufmännische Angestellte §§ 59 ff. HGB - für Bergleute und Bergwerksangestellte §§ 1, 51 ff. Bundesberggesetz - für Schiffsbesatzungen das Seearbeitsgesetz.
- Nenne die wichtigsten Gesetze des kollektiven Arbeitsrechts Die wichtigtsen Gesetze des kollektiven Arbeitsrechts sind: - Art. 9 Abs. 3. GG - Tarifvertragsgesetz (TVG) - Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Sprecherausschussgesetz (SprAuG) - Personalvertretungsgesetz des Bundes und der Länder (BPersVG bzw. LPersVG) - Drittbeteiligungsgesetz (DrittbetG) - Mitbestimmungsgesetz (MitBestG) - Montanmitbestimmungsgesetz (Montan-MitBestG) - Mitbestimmungsergänzungsgesetz (MitBestErgG)
- Welche Gesetze stehen in Zusammenhang mit dem Individual- und Kollektivarbeitsrecht? In Zusammenhang mit der Individual und Kollektivarbeitsrecht stehen folgende Gesetze: - Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) - Insolvenzordnung (InsO) - Ladenschlussgesetz (LadSchlG) - Gesetz zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer (VermBiG) - Sozialversicherungsrechtliche Gesetze, die arbeitsrechtlich relevant sind: - - SGB I Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - - SGB II Sozialgesetzbuch - Grundsicherung des Arbeitssuchenden - - SGB III Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - - SGB IV Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften über die Sozialversicherung - - SGB V Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - - SGB VI Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - - SGB VII Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - - SGB IX Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - - SGB XI Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung
- Nenne die Rangfolge der verschiedenen Rechtsquellen im Arbeitsrecht 1. Europäisches Gemeinschaftsrecht (EG-Recht) -> hinsichtlich der Freizügigkeit (Wahl des Wohnortes und des Arbeitsplatzes 2. Grundgesetz -> z. B. Art. 1. Schutz der Menschenwürde Art. 2 Freie Entfaltung soweit er nicht die Rechte anderer verletzt -> Verhältnismäßigkeit und Weisungen des Arbeitgebers 3. zwingendes Gesetzesrecht 4. Tarifvertrag 5. Betriebsvereinbarung 6. Arbeitsvertrag einschließlich der allgemeinen Arbeitsbedingungen, der betrieblichen Übung und des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes 7. dispositives Gesetzesrecht und dispositive Kollektivvereinbarungen 8. Direktionsrecht des Arbeitgebers Die ranghöhere Regelung geht der rangniederen Regelung vor.
- Nenne die Prinzipien, nach denen die arbeitsrechtlichen Rechtsquellen anzuwenden sind. Bei Konkurrenz der arbeitsrechtlichen Rechtsquellen auf verschiedenen Rangstufen gilt das Rangprinzip, d. h. der ranghöhre Gestaltungsfaktor geht dem rangniedrigeren vor. Bei Konkurrenten auf derselben Rangstufe gelten das Spezialitäts- und das Ordnungsprinzip, wonach die speziellere der allgemeinen bzw die neuere der älteren Regelung vorgeht. Das Günstigerprinzip wird hier nicht angewandt.
- Wann kommt das Günstigerprinzip bei der Anwendung der arbeitsrechtlichen Rechtsquellen zur Anwendung? Das Günstigerprinzip der arbeitsrechtlichen Rechtsquellen kommt zur Anwendung wenn die rangniedrigere Regelung für den Arbeitnehmer zu einem günstigeren Ergebnis führt, als die Anwendung der ranghöheren Rechtsquelle (vgl. § 4 Abs. 3 TVG) Jedoch darf durch eine Betriebsvereinbarung ein Tarifvertrag nicht abgeändert werden § 77 Abs. 3 BetrVG (Sperrklausel).
- Übungsfall: Nach dem Arbeitsvertrag stehen dem Arbeitnehmer Alfons 27 Urlaubstage zu. Der Firmentarifvertrag sieht 26 Urlaubstage und der Verbandstarifvertrag 28 Urlaubstage, in der Betriebsvereinbarung sind 30 Urlaubstage vorgesehen. Wie viele Urlaubstage stehen Alfons zu? 1. Rang § 3 BUrlG 20 Arbeitstage Urlaub 2. Rang Verbandstarifvertrag 28 Urlaubstage Firmentarifvertrag 26 Urlaubstage 3. Rang Betriebsvereinbarung 30 Urlaubstage 4. Rang Arbeitsvertrag 27 Urlaubstage Der 1. Rang ist nicht anzuwenden, da hier das Günstigerprinzip zum 2. Rang gilt. Im 2. Rang ist der Verbandstarifvertrag nicht anzuwenden, da die Firma einen eigenen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft vereinbart hat. Hier gilt das Prinzip, dass der speziellere Vertrag gilt. Die Betriebsvereinbarung gilt nicht, da durch Betriebsvereinbarung der Firmentarifvertrag nicht geändert werden darf. § 77 Abs. 3 BetrVG. Es gilt der Arbeitsvertrag, da dieser für den Arbeitnehmer günstiger ist, als der Firmentarifvertrag. Hier gilt das Günstigerprinzip.
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