Einkommensteuer (Fach) / Schema (Lektion)
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- Einkünfte aus Gewerbebetrieb - hat einen Betrieb § 15 (1) Satz 1 Nr 1
- unbeschränkt Einkommensteuerpflicht § 1 (1) Satz 1 EStG Welteinkommenprinzip : § 2 (1) EStG naatürliche Person Wohnsitz gewöhnAufenth. im Inland § 1 (1) S.2
- Einkünfte aus Angestelltentätigkeit X erzielt aus seiner Angestelltentätigkeit Einkünfte aus n.s.A. nach § 19 (1) S. 1 Nr. 1 EStG i.h.v. ....€. Ein Einkünfte ermitteln sich als Überschuss der Einnhamne (§ 8 EStG) über die Werbungskosten (§9 EStG), § 2 (2) Nr. 2 EStG. Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzp § 11 EStG
- Einnahmen aus Zinsen § 20 (1) Nr. 7 EStG
- Kapitalertragsteuer wurde einbehalten § 43 (1) Satz 1 Nr. 7 i.v.m. § 43a (1) S.1 Nr. 1 EStG
- gesonderter Steuertarif für KapErt § 32d (1)
- Divideneneinkünfte § 20 (1) Nr. 1
- Einkünfte stille Beteiligung § 20 (1) Nr. 4
- Erklärungspflicht für KapErtr., die noch nicht dem dt. Steuerabzg unterworfen waren § 32d (3) S. 1
- Einkünfte aus Vermietung § 21 (1) Satz 1 Nr. 1 EStG
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 17 § 17 (1) Satz 1 EStG
- TEV für Veräußerungsgewinn § 17 § 3 Nr. 40 Satz 1 BSt. c) § 3c (2)
- Sonderausgaben-PB § 10c Satz 1 ESTG: 36 € für Einzeveranlagung S.2 für ehegatten 72,0€
- Einkünfte aus Darlehenszinsen § 20 (1) Nr. 7
- WK-PB § 9a Satz 1 Nr. 1 Bst. a) EStG
- Katalogberuf § 18 (1) Nr. 1 S 2 EStG
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- Überschusseinkünfte § 2 (2) S. 1 Nr. 2
- Gewinneinkünfte § 2 (2) S. 1 Nr. 1
- Einkünfte als MU § 15 (1) Satz 1 Nr. 2
- Einkünfte Personengesellschaft sind gesondert und einheitlich festzustellen § 179 (2) Satz 2 und § 180 (1) S. 1 Nr. 2 Bst. a) AO
- Besteht während eines Kalenderjahres sowohl unbeschränkte als auch unbeschränkte ESt-Pfl. so sind während der beschr. ESt-Pfl. erzielten inländischen Einkünfte in die Veranlagung der unbeschr. ESt-pfl. einzubeziehen § 2 (7) S. 3
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 2 (1) S. 1 Nr. 2
- Kapitalerträge nach § 32d (1) und § 43 (5) sind nicht einzubeziehen § 2 (5b)
- Verluste aus Drittstaaten § 2a EStG
- Übersicht über Paragraph § 4 § 4 (1) S. 1 : gewinn ist ... S. 2 : Entnahmen sind ... S. 3 : einer Entnahme steht gleich Ausschluss BEsteuerungsrecht D S. 4 : Ausschluss ist Zuordnung inl. BS -> ausl BS S. 8 : Einlage Definition (3) : 4/3 Rechner (4) : Betriebsausgaben sind .. (4a): Schuldzinsenabzug (5) : nicht abzugsfähige BA (extra lernen) (5b) Gewerbesteuer = na Aufw. (6) : Spenden an Parteien sind keine BA (9): Aufwendungen für Berufsausbildung
- anschaffungsnahe Herstellungskosten § 6 ((1) Nr. 1 a
- Bewertung Anlagevermögen Aufabu Paragraph § 6 (1) Nr. 1 S. 1 : AK /HK S.2 : Teilwert dauernde WM niedriger: kann S.3 : Teilwert ist...
- Berechnung der HK Steuerrecht § 6 (1) Nr. 1b
- Bewertung nicht abnutzbare WG Steuerbilanz Paragraph § 6 (1) Nr. 2 S. 1 : AKH-Prinzip S.2: teilwert vorr. dauern. WM niedriger -> kann
- Lifo-VErfahren steuerrechtlich § 6 (2a) S. 1
- Verbindlichkiten Bewertung SB Aufbau § 6 (1) Nr. 3 S. 1 : unter sinngemäßer Anwendung der Vorschrft Nr. 2 (mitzitieren) u. abzuzinsen m. 5,5% S.2 : keine Abzinsung wenn Laufzeit weniger 12 Monate oder verzinst
- Bewertung Rückstellungen § 6 (1) Nr. 3a
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- Entnahmen Paragraphen und Aufbau Definition : § 4 (1) S. 2 Bewertung § 6 (1) Nr. 4 S.1 : Entnahemn mit Teilwert S.2: 1% Regelung S.3: fahrtenbuch
- Einlagen Paragraph Aufbau Definition Einlagen § 4 (1) S. 8 Bewertung : § 6 (1) Nr. 5 S. 1 1.HS: Teilwert 2.HS max. AK bei : a) innerhalb letzte drei Jahre vor Zuführung angeschafft b) Anteil § 17 c) Anteil §20 (2) , also Aktien S.2: wenn abnutzbar (s.1), dann AK/ HK durch AfA kürzen S.3: vor Zuführung aus BV entnommen (aktien aus BV raus und wieder rein), nicht AK sondern Entnahmewert ansetzen
- Einlagewert bei Einführung in Besteuerungsrecht Deutschland § 4 (1) S. 8 HS 2 § 6 (5a) (Sonderfall der Einlage) : Wert gemeiner Wert
- GWG § 6 (2) S. 1
- Vorschrift GWG § 6 (2) S. 1: was ist ein GWG S.2 : selbstständger Nutzung nicht fähig, wenn.. Rest Verzeichnis usw. nicht so wichtig
- Vorschrift Sammmelposten § 6 (2a) S.1 : generell S.2 Auflösung mit 1/5 S.3: auscheidenden WG mindert den Sapo nicht S.5 : einheitliche Anwendung
- § 6b, das veräußerte WG muss im Zeitpunkt der Veräußerung mind. 6 Jahre ununterbrochen zu einer inländ. BS gehört haben § 6b (4) S. 1 Nr. 2
- Afa Paragraph Aufbau § 7 (1) : allgemein S.1: Afa in gleichmäßigen Jahresberträgen S.2: bemisst sich nach ND S.3: ND GoF = 15 J.S.4 : p.r.t.S.5: Einlegung in BV nach Verwendung Überschuss Eink.S.6:LeistungsafaS.7: AfaA (2) : degressive afa(3): Übergang zw Afa-Arten (4) Gebäude-AfaS.1 pauschale Sätze a) 3% (BV, ungl. Wohnzw., Bauatrag nach 31.03.1985 b) 2,0 rest nach 31.12.1924 fertiggestellt c) 2,5 " vor 1925 S.2: tatsächliche ND kann angesetzt werden, wenn weniger als pauschale SätzeS.3: AfaA möglichS.4: .... (5) degressive Gebäude-Afa(5a) : Abs. 4 und 5 auch anzuwenden auf Gebäudeteile (WG) udn ETW(6): Substanzverringerung bei Bergbau usw.
- Werbungskosten bei V+V Paragraphen § 9 (1) S. 1 : allgemeiner Begriff S.2 Nr.1: Schuldzinsen, Renten, LastenNr.2:Steuern vom grundbesitz, öffentl. Abgaben, VersicherungNr.7: AfA
- Aufbau des § 9 § 9 (1) S.1: allgemein was sind WK S.2 sind insbesondere ... Nr. 1 ... (2) Entfernung pauschale hat Abgeltungswirkung (3) Verweis(4) 1.Tätigkeitsstätte(4a) Mehraufwendungen Verpflegung , auswärt.Tätigkeit(5) verweis(6) Berufsausbildung
- Pauschbeträge für WK § 9a S. 1 Nr. 1 laufend a) AN-PB b) Pensionen Nr. 2 Rente S.2 Einschränkungen wg. Versorgungs-FB
- Vorschrift § 9b Aufbau (1) : keine AHK (2): bei Korrektur von § 15a
- Aufbau § 15 § 15 (1) S. 1 gewerbliche Einkünfte sind Nr.1 : normales Gewerbe (i.v.m. (2)S.1) Nr.2 : MU-Schaft S.2 : .. sind auch (2) S.1 : Definition Gewerbebetrieb (3) Nr. 1 : Infektionstheorie Nr.2 : gewerblich geprägte PersG
- Aufbau § 19 § 19 (1) S. 1 Einkünfte aus nsa sind ... Nr. 1 Gehälter usw.Nr. 1a Betriebsveranstaltungen S. 2 egal ob laufend oder einmalig (2) Versorgungs-FB
- Aufbau § 21 § 21 (1) S 1 Einkünfte aus V+v sind Nr. 1 : normale VermietungNr.2: SachinbegriffeNr.3 :patente us. (2) S. 1 : weniger 66 % Regel : Aufteilung entgelt. / unentgeltl. S.2: > 66 % gilt als entgeltlich (3): anderen Einkunftsarten zurechnen, soweit sie zu diesen gehören