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Abgabenordnung (AO) (Fach) / Termin 1 AO Labsky (Lektion)
1.Termin 01.06.
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- Aufbau der AO Steuerermittlungsverfahren : Amtsermittlungsgrundsätze, Mitwirkungspflicht Steuerfestsetzung: BescheidFeststellungsverfahren § 179 ff. Bekanntgabeverfahren Rechtsbehelfsverfahren: Einspuch, Klage (nur für Stpfl.) Korrekturverfahren: für FA und Stpfl. Steuererhebungsverfahren § 218 ff. Geld, Zahlung Vollstreckungsverfahren Haftung: nur wenn Stpl. nicht zahlen kann oder will
- Unterschied materielles Recht und formelles Recht formell: wie wird ein Anspruch durchgesetzt ? materiell: ob ein Anspruch besteht (i.d.R. in Einzelsteuergesetz, aber auch AO z.B. Haftung)
- Paragraph steuerliche Nebenleistungen § 3(4) AO
- Entstehung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis Entstehung Festsetzung : Bescheid Fälligkeit : Leistungsgebot "zahlen bis ..."
- Steuerpflichtiger Paragraph § 33 (1) AO § 33 (2) : " Steuerpflichtiger ist nicht ..."
- Wofür ist die Entstehung der Steuer wichtig? -Berechnung der Festsetzungsfrist -Berechnung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen -Haftung des Betriebsübernehmers -Aufrechnung
- Wo kann man nachlesen, wann die verschiedenen Steuern entstehen? AEAO zu § 38 AO
- Welche Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gibt es? siehe § 37 AO
- Wann erlischt der Steueranspruch`? § 47 AO -regelmäßig durch Zahlung -Verjährung -Erlass -Aufrechnung
- Wie kann man sich gegen einen Bescheid wehren, für den die Festsetzungsfrist abgelaufen ist? Einspruch
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- Gesamtschuldner Paragraph, wie ergehen die Bescheide? § 44 AO Zusammengefasste Steuerbescheide nach § 155 (3) AO möglich
- Was kann man machen, wenn man keine Gesamtschuldnerschaft möchte? Aufteilungsbescheid § 268 AO i.d.R. § 280 Abs. 1 AO nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
- Gesamtrechtsnachfolge, Paragraph und Grunsätze für die Bekanntgabe § 45 AO wirksame Bekanntgabe: " an Herr/Frau .... als Gesamtrechtsnachfolger von ..." siehe AEAO vor § 122
- Was passiert, wenn ein Bescheid an einen Toten adressiert ist? der Bescheid ist nichtig § 125 AO
- Bevollmächtigung Paragraph § 80 AO
- Was passiert bzgl. der Bekanntgabe, wenn der Beschei bei Vorliegen einer Vollmacht trotzdem dem Steuerpflichtigen zugestellt wird? Bescheid gilt erst ab dem Zeitpunkt als wirksam bekannt gegegen, in dem der Mandant den Bescheid an den Steuerberater weiterleitet. Bekanntgabemangel > Heilung des Mangels
- Wann ist ein Steuerbescheid wirksam? Wenn er wirksam bekannt gegeben wurde § 124 AO
- Wie kann das FA Bescheide nach Bekanntgabe ändern? nur noch über Korrekturvorschriften
- Was passiert, wenn der Bescheid früher ankommt? es gilt die 3-Tagesfiktion
- Was passiert, wenn der Bescheid verspätet zugeht? Er gilt ab dem späteren Zeitpunkt als zugestellt, der Steuerpflichtige muss das jedoch glaubhaft machen § 122 (2) Nr. 1 HS. 2 AO
- Was passiert, wenn der Bescheid nicht ankommt? das Finanzamt muss den Zugang beweisen § 122 (2) Nr. 1 2.HS AO
- Wann gilt ein Bescheid als bekannt gegeben, der per PZU zugestellt wurde? am Tag der Zustellung § 122 (5) AO
- Wann isr ein Bescheid wirksam bekannt gegeben? -hinreichend bestimmt § 119 AO -richtige Bezeichnung des Empfängers -§ 183 AO bei gesonderten Feststellungen -§ 122 (7) Ehegatten
- Bekanntgabe an Bevollmächtigten Paragraph § 122 (1) S. 3 i.v.m. § 80 (1) AO
- Arten von Fristen -behördliche (verlängerbar) -gesetzliche ( bei Versäumnis § 110 AO)
- gegen was kann man Einspruch einlegen? Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten § 347 (1) S. 1 Nr. 1 AO Steuerbescheide und sonstige VwA
- Wo finde ich eine Liste von sonstigen Vwa? AEAO vor §§ 130, 131
- Formvorschriften für Steuerbescheide § 119 AO + § 157 AO
- Korrekturvorschriften Steuerbescheide: § 172 ff. NICHT § 130,131 AO sonstige VwA: §§ 130,131 AO gegen beide geht Einspruch
- formeller Fehler etwas fehlt schwerwiegend: nichtig nicht so schlimm: in der Regel heilbar
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- Was ist der Unterschied zw. Steuerpflichtiger und Steuerschuldner? Steuerschuldner schuldet eine Steuer ein Steuerpfichtiger kann auch andere Pflichten aus dem Steuergesetz haben z.B: die Abgabe einer Erklärung
- Was ist ein Vertreter? jemand, der einen vertritt, der nicht selbst handlungsfähig ist UNTERSCHEIDE: Bevollmächtigter
- wo liegt z.B. Gesamtrechtnachfolge vor ? Erbe Verschmelzung Umwandlung
- wofür ist der Wohnsitz wichtig ? persönliche Steuerpflicht Erbschaftsteuer
- Wo steht was zu Angehörigen? Wofür ist das wichtig? § 15 AO Auskunftsverwegerungsrecht § 101 AO
- wo steht was zum Steuergeheimnis ? 30AO
- wodurch wird das Steuergeheimnis verletzt ? unbefugtes Offenbaren oder Verwerten unbefugtes Abrufen von geschützten Daten
- In welchen Fällen gilt das Steuergeheimnis nicht ? -wenn der Steuerpflichtige zustimmt -zwingendes öffentliches Interesse (Mord, Geldfälschung, ..) -Straftaten -Kontrollmitteilungen
- Welche Grundsätze gelten für das Ermessen? Verhältnismäßigkeit Zumutbarkeit Willkürverbot
- Was passiert, wenn das falsche FA den Fall bearbeitet? keine Nichtigkeit § 125 (3) Nr. 1 Fehlerhaftigkeit die nach § 127 geheilt werden kann
- darf das FA einen Bescheid mit Wirkung für oder gegen andere nur einem bekanntgeben? nur, wenn die anderen zustimmen § 122 (6) , sonst Einzelbekanntgabe
- wie erfolgt die Bekanntgabe an Ehegatten? an die gemeinsame Adresse § 122 (7) S. 1 , außer bei Unstimmgkeiten siehe § 122 (7) S. 2
- Kann das FA im Einspruchsverfahren auch verbösern? ja, in dem Fall muss dem Steuerpflichtigen aber Bescheid gesagt werden. Er hat dann die Möglichkeit, den Einspruch zurück zu nehmen § 362 AO
- Welche besondere Vorschrit gilt für die Korrektur von Änderungsbescheiden ? § 351 Begrenzung der Anfechtbarkeit
- Was gilt dür die Anfechtbarkeit von Folgebescheiden ? § 351 (2) Folgebescheide können nicht mit der Begründung angefochten werden, dass der Grundlagenbescheid falsch sei
- Muss ein Steuerpflichtiger im Steuerermittlungsverfahren aus Aussagen tätigen, auch wenn er sich selbst belasten würde? -ja § 90 AO. Der strafrechtliche Grundsatz gilt nicht. sondern nur, wenn man im Straverfahren ist
- Hat der Steuerpflichtige ein Auskunftsverweigerungsrecht ? nein, dies ergibt sich aus § 90
- wer hat ein Auskunftsverweigerungsrecht? Angehörige des Beteiligten § 101 bestimmte Berufsgruppen § 102 wer sich oder einen Angehörigen einer Strafverfolgung aussetzen würde § 103