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Strafrecht (Fach) / Hausfriedensbruch §123 (Lektion)

Definitionen

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  • Wohnung Umschlossener Raum mit Dach, der zur Unterkunft von Menschen dient.
  • Geschäftsräume Umschlossener Raum mit Dach, der der gewerblichen Nutzung dient.
  • befriedetes Besitztum Ein räumlicher Bereich (Grundstück), der eine äußerliche erkennbare Eingrenzung hat, die den Zugang Unbefugter zumindest erschwert.
  • abgeschlossene Räume, für öffentlichen Dienst oder Verkehr Räume, die von öffentlich-rechtlichen Institutionen genutzt werden oder die für den Personen- oder Gütervekehr angeboten werden.
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