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Strafrecht (Fach) / Hausfriedensbruch §123 (Lektion)
Definitionen
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- Wohnung Umschlossener Raum mit Dach, der zur Unterkunft von Menschen dient.
- Geschäftsräume Umschlossener Raum mit Dach, der der gewerblichen Nutzung dient.
- befriedetes Besitztum Ein räumlicher Bereich (Grundstück), der eine äußerliche erkennbare Eingrenzung hat, die den Zugang Unbefugter zumindest erschwert.
- abgeschlossene Räume, für öffentlichen Dienst oder Verkehr Räume, die von öffentlich-rechtlichen Institutionen genutzt werden oder die für den Personen- oder Gütervekehr angeboten werden.
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