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Medizin (Fach) / Behandlungsassistenz LF 6 (Lektion)
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- Kapitel I allgemeine Bestimmungen (Präambel)
- Kapitel II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnunsposition
- Kapitel III Arztgruppenspezifische Gebührenordnunsposition
- Kapitel IV Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnunsposition
- Kapitel V Kostenpauschalen
- Kapitel VI Anhänge
- Behandlungsfall 1 Betriebsstätte, 1 Patient, 1 Quartal, 1 Krankenkasse
- fakultativer Leistungsinhalt Leistungsinhalt kann im Zusammenhang mit Abrechnungsnummer erbracht worden sein (nicht zwingend erforderlich)
- obligater Leistungsinhalt obligater Teil muss vollständig erfüllt sein
- Grundpauschale Fachärzte beim 1. APK einmal im Behandlungsfall (vom Alter des Patienten abhängig)
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- Krankheitsfall 1 Krankheitsfall, 4 Quartale (alle abrechenbaren Leistungen)
- Versichertenpauschale Hausärzte beim 1. APK einmal im Behandlungsfall (alle weiteren APK und Beratungen sind damit abgegolten)