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Recht (Fach) / Band 1 (Lektion)

Obligationenrecht: Allgemeiner Teil Rechtsgrundlagen, Rechtsgrundsätze Sachenrecht

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  • Welches ist der entscheidende Unterschied zwischen Recht und Sitte? Die Einhaltung von Rechtsvorschriften kann mit Hilfe staatlicher Zwangsmassnahmen erzwungen werden --> Recht ist erzwingbar. Die Verletzung sittlicher Vorschriften löst allenfalls gesellschaftliche, keinesfalls aber staatliche Sanktionen aus. --> Sittliche Vorschriften sind nicht erzwingbar.
  • Welche Verhaltensvorschriften verlangen ein äusseres Verhalten? Recht und Sitte verlangen ein äusseres Verhalten. Im Gegensatz dazu verlangt die Sittlichkeit (Moral, Ethik, Religion) eine innere Überzeugung.
  • Welche Zwangsmittel stehen im Zivilrecht zur Verfügung, um die Verletzung einer Rechtspflicht zu sanktionieren? Die Zwangsmittel im Zivilrecht sind Realerfüllung (=Erfüllung in natura) oder die Zahlung von Schadenersatz.
  • Welche Zwangsmittel hält das Strafrecht bereit, um strafbare Handlungen zu sanktionieren? Strafrechtliche Verfehlungen können durch Freiheitsstrafe, gemeinnützige Arbeit (--> Person) Geldstrafe oder Busse (--> Vermögen) geahndet werden, je nach Strafdrohung des Strafgesetzbuches.
  • Unter welchen zwei Voraussetzungen erwächst ein Gerichts- oder Verwaltungsentscheid in Rechtskraft? 1. Wenn innerhalb der Rechtsmittelfrist die nächste höhere Instanz nicht mit einem Rechtsmittel angerufen wird. D.h. wenn die Rechtsmittelfrist ungenutzt verstrichen ist. 2. Wenn die letzte Instanz (z.B. das Bundesgericht) entschieden hat und keine höhere Instanz mehr angerufen werden kann.
  • Was versteht man unter Rechtsordnung? Als Rechtsordnung bezeichnet man die Gesamtheit aller Rechtsnormen eines Landes. Sie umfasst zwei grosse Rechtsgebiete: das öffentliche Recht und das Zivil- oder Privatrecht.
  • Kann der Staat auch privatrechtlich handeln? Ja. Allgemein gilt: Wo der Staat nicht beteiligt ist, handelt es sich immer um Privatrecht.  Der Umkehrschluss gilt aber nicht. Der Staat kann auch privatrechtlich handeln.
  • In welche 2 Gruppen wird das subjektive Recht eingeteilt? In das absolute und relative Recht. Das absolute Recht richtet sich gegen jedermann. z.B. Eigentumsrecht, Immaterialgüterrecht (Patentrecht, Urheberrecht, etc.) Die relativen Rechte wirken nur gegenüber einer oder mehreren bestimmten Personen. Man spricht auch von obligatorischen oder persönlichen Rechten. z.B. Vertragsrecht oder ungerechtfertigte Bereicherung.
  • Wie heisst die Prüfung ob alle Tatsbestandsmerkmale erfüllt sind und somit die Rechtsfolge eintreten kann? Diesen Vorgang nennt man Subsumtion
  • Welche Entstehungsgründe von Obligationen gibt es? Durch Rechtsgeschäft oder von Gesetzes wegen
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  • Was für Obligationen entstehen durch Rechtsgeschäft und welche von Gesetzes wegen? Durch Rechtsgeschäft - Einseitiges Rechtsgeschäft (z.B. Testament) - Zweiseitiges Rechtsgeschäft --> Vertrag Von Gesetzes wegen - Unerlaubte Handlung - Ungerechtfertigte Bereicherung - Geschäftsführung ohne Auftrag