Geldleistungen (Fach) / Teil 1 (Lektion)

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Sozialversicherungsbeiträge bei Bezug von Verletztengeld und Übergangsgeld

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  • Sozialversicherungsbeiträge bei Bezug von Verletztengeld und Übergangsgeld Allgemeines Es ist Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, Beiträge zur Sozialversicherung zu berechnen und abzuführen. UV-Träger muss diese nur prüfen, wenn die KK Erstattungsanspruch bzw. die Beitragsrechnung geltend macht.