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Strategisches Finanzmanagement 1 (Fach) / Kapitel 3 - Fremdfinanzierung (Lektion)

Kapitel 3 - Fremdfinanzierung

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  • Fremdfinanzierung befristete Bereitstellung von Geld- oder Sachmitteln durch Dritte  Gläubiger haben das Recht auf Rückzahlung und regelmäßige Zinsen Bereitstellung durch: - Bankkredite - verzinsliche Wertpapiere (Anleihen)
  • Anleihe ist ein verbriefter Kredit mit mittel- bis langfristiger LZ Stellung von Sicherheiten durch den Emittenten sind nicht zwingend, aber möglich --> bei Pfandbriefen erfolgt die Besicherung durch Pfand an Grund und Boden, bei UN-Anleihen kann das UN-Vermögen als Sicherheit dienen --> Staatsanleihen werden nicht besichert, da der öffentliche Haushalt nicht insolvent gehen kann Die Begebung von Anleihen wird vom GF bzw. Vorstand beschlossen und benötigt keinen Beschluss der HV auch: Rentenpapier, Obligation, Bond
  • Anleihekonditionen die verbrieften Rechte werden durch Gesetze geregelt die Eigenschaften einer Emission werden im Emissionsprospekt festgehalten u.a. Emissionvolumen (gesamter Darlehensbetrag), Tilgungsmodalitäten, LZ, Stückelung (=Teilschuldverschreibungen), Ausgabekurs, Rückzahlungskurs, Besicherung, Kündigungsrechte, Zinssatz (=Kupon)
  • Emissionsvolumen gesamter Darlehensbetrag der Fremdfinanzierung wird in mehrere Teilvschuldverschreibungen zerstückelt
  • Effektivverzinsung stellt die Gesamtrendite einer Anleihe dar berücksichtigt u.a. den Ankauf- und Rückzahlungskurs und die Zinszahlungen der Restlaufzeit  kann auf täglicher Basis berechnet werden nur wenn der Kurswert der Anleihe genau dem Nennwert entspricht, ist die Normalverzinsung mit der Effektivverzinsung identisch der Kurswert hängt vom Verhältnis des Nominalzinses zum Marktzins ab
  • pari Ausgabe der Anleihe unter dem Nennwert --> unter pari --> Disagio Ausgabe der Anleihe über dem Nennwert --> über pari --> Agio Ausgabe der Anleihe zum Nennwert --> zu pari ein Disagio ist bei Aktien verboten
  • Stückzinsen fallen beim Kauf einer Anleihe zwischen zwei Zinsterminen an Kauf mit Stückzinsen = dirty price Kauf ohne Stückzinsen = clean price
  • Gläubigerschutzklauseln (Protective Covenants) auch: Kreditklauseln beinhalten Handlungs- und Unterlassungspflichten für die gesamte LZ Hauptzweck ist die Gewährung der Bonitätssicherheit und somit das Vermeiden eines Kreditausfallrisikos seitens des Emittenten Unterscheidung in Positiv- und Negativklauseln
  • Positivklauseln Positivklauseln beinhalten Handlungen, die der Emittent bereit ist einzugehen oder Bedinungen, die der Emittent einhalten sollte Bsp.:  - Einhalten von betriebsnotwendigen Genehmigungen und Vorschriften - Erhalt eines Mindestniveaus an Working Capital - Gläubiger erhalten regelmäßige Reportings - wichtige Versicherungen dürfen nicht gekündigt werden
  • Negativklauseln verbieten bestimmte Handlungen, grenzen diese ein oder verlangen Mitbestimmungsrechte Bsp.: - Aufnahme neuer Verbindlichkeiten - Ausschüttung von Gesellschaftsvermögen - Verkauf von Aktiva
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  • Tilgungsfonds (Sinking Fund) Kapitalfonds, der speziell gebildete Rücklagen beinhaltet, die eine geordnete Rückzahlung der Anleiheschulden gewährleisten  Rücklagen entstehen aus Abschreibungserträgen und Gewinnen aus den Investitionen der Anleihegelder während der Anleihelaufzeit wird meist von einem Treuhänder verwaltet 
  • Kündigungsklausel (Call Provisions) ermöglicht dem Emittenten Rückkauf zu einem fixen Kurs oder einem bestimmten Zeitpunkt vor der Fälligkeit der Anleihe Bestandteil der meisten Anleiheverträge der Kündigungskurs ist meist höher als der Nennwert der Anleihe (= Rückkaufprämie); in den ersten Jahren ist die Prämie meist gleich dem Zins und sinkt bis zur Fälligkeit kontinuierlich auf Null ein aufgeschobenes Kündigungsrecht (eine sogenannte Call Protection) kann die Kündigungder Anleihe in den ersten Jahren nach der Emission untersagen