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Steuern (Fach) / 1. Teil (Lektion)

Das schweizerische Steuersystem

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  • In welche Gruppen werden die öffentlichen Abgaben unterteilt? - Steuern - Kausalabgaben -Gemengsteuern
  • In welche Teilgebiete werden die Steuern unterteilt? - Direkte Steuern - indirekte Steuern
  • In welche Teilgebiete werden die Kausalabgaben unterteilt? - Gebühren - Vorzugslasten - Ersatzabgaben
  • Was sind Gemengsteuern? - Mischung Kausalabgaben / Steuern (z.B. Abgabe für Gastwirtschaften (Kontrolle zwecks Einhaltung von Hygienevorschriften), oder Abgabe für die Durchführung von Lotterieveranstaltungen)
  • Definition von Steuern? Diese werden geschuldet, ohne dass das Gemeinwesen zu einer direkten, individuellen Gegenleistung verpflichtet ist, d.h. die Steuern werden voraussetzungslos geschuldet. Steuern sind Geldleistungen, die von einem öffentlichen Gemeinwesen ohne Gewährung einer besonderen Gegenleistung zur Deckung des Finanzbedarfs erhoben werden. - Fiskalsteuer / Allgemeine Steuer = Finanzierung allgemeiner Aufgaben - Fikalsteuer / Zwecksteuer = Finanzierung bestimmter öffentlicher Aufgaben - Lenkungssteuer = Mittel zur Verhaltenslenkung
  • Definition von Kausalabgaben? Hier erhalten die Zahlenden vom Gemeinwesen eine ihnen zurechenbare, individuelle Gegenleistung. Kausalabgaben werden für bestimmte Leistungen des Gemeinwesens an das einzelne Individuum erhoben. Es lassen sich drei Kategorien unterscheiden.
  • Definition von Gemengsteuern? Diese sind eine Kombination von Steuer und Kausalabgabe, indem die Abgabe nur zum Teil eine direkte Gegenleistung zur Folge hat.
  • In welche drei Kategorien werden Kausalabgaben unterteilt? - Gebühren (Entgelt für bestimmte Dienstleistung der öffentlichen Verwaltung) - Vorzugslasten (Abgaben, die zur Deckung der Kosten von jenen Personen erhoben werden, die besondere Vorteile erfahren) - Ersatzabgaben (Geldwerte Ersatz für die Nichterfüllung einer persönlichen Bürgerpflicht)
  • Aus welchen drei Gründen müssen Gebühren bezahlt werden? - weil das Gemeinwesen eine Amtshandlung für eine Person vornehmen muss, die eine besondere Leistung darstellt (Verwaltungsgebühr). - weil eine Person öffentliche Einrichtungen benutzen darf (Benutzungsgebühr; z.B. Park-, Spruch-, Gerichtsstempel- und Gerichtsgebühren) - weil jemdand eine dem Gemeinwesen vorbehaltene Tätigkeit ausüben darf (Monopolgebühr; z.B. Gebühren für Wasserkraftwerke, Lokalradios oder Kabelnetze)
  • Definition von Vorzugslasten? Im Falle von Vorzugslasten erbringt das Gemeinwesen in vorwiegend öffentlichem Interesse eine bestimmte Leistung. Wenn dadurch gewisse Personen besondere Vorteile erfahren, müssen diese Vorteile abgegolten werden.
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  • Definition Ersatzabgaben? Ersatzabgaben liegen vor, wenn eine an sich zu einer Naturalleistung verpflichtete Person von einer Leistung dispensiert wird und dies mit einer Geldleistung abgelten muss.
  • Unterschied zwischen direkte und indirekte Steuern? Direkte Steuern werden aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Person berechnet, somit bildet die Berechnungsgrundlage gleichzeitig auch das Steuerobjekt. Steuerprogression Indirekte Steuern hingegen werden über eine Hilfsgrösse berechnet, z.B. über den Umsatz oder den Verkaufspreis, womit die Berechnungsgrundlage über ein davon verschiedenes Steuerobjekt erfasst wird. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit spielt keine Rolle, Steuerbetrag wird über eine Hilfsgrösse ermittelt.
  • 5 Beispiele für direkte Steuern? - Einkommenssteuer natürlicher Personen - Vermögenssteuer natürlicher Personen - Gewinnsteuer juristischer Personen - Kapitalsteuer juristischer Personen - Grundstückgewinnsteuer (eigentlich nicht an wirtschaftlichkeit gebunden)
  • 5 Beispiele für indirekte Steuern? - Mehrwertsteuer - Verrechnungssteuer und Stempelabgaben (Ein Teil der Lehre ordnet die Verrechnungssteuer den direkten Steuern zu. Einzig ist man sich darüber einig, dass es sich um eine Sicherungssteuer handelt.) - Handänderungssteuer (gibt es bei gewissen Kantonen nicht mehr) - Erbschafts- und Schenkungssteuer (gibt es bei gewissen Kantonen nicht mehr) - Besondere Verbrauchssteuern (z.B. Tabaksteuer, Biersteuer, Abgabe auf gebrannte Wasser ("Schnappssteuer"), Motorfahrzeugsteuer sowie Treibstoffabgabe (Benzin), usw.)
  • Weshalb gibt es öffentliche Abgaben? Öffentliche Gemeinwesen benötigen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Geldmittel --> Steuern oder Kausalabgaben
  • Was ist das Legalitätsprinzip? Ohne verfassungsmässige Grundlage gibt es keine Steuer.
  • Die Verfassung ermächtigt den Bund welche Steuern zu erheben? - Art. 128 BV / direkte Bundessteuer (DBG = Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer) Regelt die Einkommenssteuer (natürliche Personen) und die Gewinnsteuer (juristische Personen). Es gibt keine Vermögenssteuer bei der direkten Bundessteuer. - Art. 129 BV / Steuerharmonisierung (StHG = Steuerharmonisierungsgesetz) Das StHG ist der kleinste gemeinsame Nenner, den alle kantonalen Steuergesetze übernehmen müssen. Gemäss StHG müssen für natürliche Personen eine Einkommens- und Vermögenssteuer, für juristische Personen eine Gewinn- und Kapitalsteuer und für alle eine Grundstückgewinnsteuer erhoben werden (Art. 2 StHG) Was nicht im StHG geregelt ist, liegt in der freien Gestaltung der Kantone (z.B. Erbschafts- und Schenkungssteuer, Handänderungssteuer, Steuertarife) Widerspricht ein kantonales Steuergesetz dem StHG, so gilt letzteres im betreffenden Kanton direkt (es übersteuert also die Regelung im Steuergesetz des Kantons) - Art. 130 BV / Mehrwertsteuer (MWSTG = Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer) - Art. 131 BV / Besondere Verbrauchsteuern (Alkohol, Tabak, Treibstoff, usw.) - Art. 132 BV / Stempelabgaben (StG = Bundesgesetz über die Stempelabgaben) - Art. 132 BV / Verrechnungssteuer (VStG = Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer)