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Versicherungsfälle (Fach) / Beweisfragen (Lektion)

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  • Beweisfragen Beweisgegenstand Bewiesen werden könnennur Tatsachen, nicht Rechtsansichten oder Wertungen. Anspruchsbegründende Tatsachen: 1. Vorliegen der Tatsachen, die Verletze zur der versicherten Person machen 2. Verrichtung der versicherten Tätigkeit zum Zeitpunkt des Unfallereignisses 3. Voliegen des Unfallereignisses und Gesundheitsschaden 4. Vorliegen der Tatsache im Sinne der Bedingungstheorie 5. Vorliegn der Ursächlichekeit einer Tatsache im Sinne der Bedingungstheorie.
  • Beweisfragen Beweisanforderungen - Für die Tatsachen, die keine Zusammenhänge sind, wird eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit gefordert, Vollbeweis. - Für den Nachweis der Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit.
  • Beweisfragen Beweiswürdigung und Beweislastverteilung Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Alle anspruchsbegründenden Tatsachen sind bewiesen - ein Anspruch besteht. Mind. eine anspruchsbegründende Tatsache ist nicht bewiesen - ein Anspruch besteht nicht. Nach der Beweislastregel darf erst verfahren werden, wenn nach Nutzung aller Ermittlungsmöglichkeiten und sorgfältiger Beweiswürdigung Beweislosigkeit verbleibt (Amtsermittlungsgrundsatz!).