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Prüfungsvorbereitung (Fach) / Strafrecht (Lektion)
- Vorsätzliches Begehungsdelikt (Prüfschema) I. Tatbestandsmäßigkeit 1.Objektiver Tatbestand a. Taterfolg b. Tathandlung c. Kausalität d. Objektive Zurechnung 2. Subjektiver Tatbestand a. Vorsatz b. Sonstige subjektive Tatbestandsmerkmale II. Rechtswidrigkeit a. Rechtsfertigungsgründe III. Schuld a. Muss zum Zeitpunkt der Tat schuldfähig sein und es dürfen keine Entschuldigungsgründe vorliegen
- Berufung §312 StPO Fordert die Prüfung des Urteils in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Sie eröffnet die sogenannte zweite Tatsacheninstanz. Dabei gilt das Verschlechterungsverbot (§331 StPO), welches die Änderung des Urteils zum Nachteil des Angeklagten verbietet.
- Revision §§ 333. 335 StPO Die Revision prüft das Urteil auf Rechtsfehler. Die Überprüfung von Tatsachen ist nicht zulässig. Auch hier gilt das Verschlechterungsgebot (§331 StPO).
- Beschwerde §§ 304 ff. StPO Die Beschwerde greift Verfügungen und Beschlüsse des Gerichts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an. Sie hat keine aufschiebende Wirkung.
- U-Haft • Der Haftbefehl ist die schriftliche Anordnung der Untersuchungshaft • Der Haftbefehl und somit die U-Haft dient der Verfahrenssicherung • Voraussetzungen des Haftbefehles in §§112, 112a StPO • Dringender Tatverdacht, ein Haftgrund und die Verhältnismäßigkeit des Haftbefehls müssen vorliegen • Haftgründe § 112 StPO: - Flucht / Fluchtgefahr - Verdunkelungsgefahr - Wiederholungsgefahr - Tatschwere • Rechtsschutz gegen Anordnung der U-Haft über Beschwerde oder Haftprüfung • Beschränkungen der U-Haft geregelt in §119 StPO
- Vollzugsrelevante Delikte • Körperverletzung § 223 StGB • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte §113 StGB • Gefangenenbefreiung § 120 StGB • Gefangenenmeuterei §121 StGB • Verstöße gegen das BtMG §§ 29 BtMG ff. • Eheverletzungsdelikte §§ 185, 186, 187 StGB • Straftaten im Amt §§ 331, 332, 333, 334 StGB • Körperverletzung im Amt § 340 StGB
- Verfahrensgrundsätze - Offizialprinzip (Strafverfolgung von Amts wegen) - Legalitätsprinzip (Verpflichtung zur Ermittlung bei Verdacht) - Anklagegrundsatz (Anklageerhebung bei genügend Anlass) - Untersuchungsgrundsatz (Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären) - Öffentlichkeitsgrundsatz (Kontrolle der Hauptverhandlung durch die Öffentlichkeit) - Rechtsstaatsprinzip, z.B.: • Recht auf den gesetzlichen Richter • Unabhängigkeit des Richters • Grundsatz des rechtlichen Gehörs
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