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Rechtsvergleich (Fach) / 4. Zusatzfragen zum Gutglaubenserwerb (Lektion)

Der Gutglaubenserwerb

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  • 1. Welche Funktion kommt dem Usucapio zu? Durch welche Institute des geltenden österreichischen Rechts wird diese übernommen? Das fehlende Recht des Vormannes wird ersetzt, im ABGB erhält man dadurch sofort Eigentum.
  • 2. Vorraussetzungen des usucapio vs. Jene des ABGB. Guter Glaube, res habilis, iusta causa, tempus, possessio im usucapio vs. Öffentliche Versteigerung, Unternehmen, Vertrauensmann.
  • 3. In welcher Weise wirkt die lex atinia in den deutschen und französischen Vorschriften weiter? Im deutschen ist der Erwerb von Diebesgut unmöglich, im französischen nach drei Jahren.
  • 4. Gibt es nach österreichischem Recht einen Gutglaubenserwerb an gestohlenen Sachen? Ja, bei Versteigerung, vom Unternehmer. Aber der Dieb ist kein Vertrauensmann.
  • 5. Warum gestatten die modernen Privatrechte bisweilen, dass auch gestohlene Sachen Eigentum werden? Vertrauensschutz, damit gutgläubig erworben werden kann. Besitz und Eigentum sollen nicht ewig auseinanderfallen.
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