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GewSt (Fach) / GewSt (Lektion)

mündliche Prüfung Steuerfachwirt

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  • Steuergegenstand jeder stehende Gewerbebetrieb im Inland Gewerbebetrieb -kraft gewerblicher Tätigkeit - kraft Rechtsform (KapG) - kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (vereine)
  • Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht Rolladenprinzip Beginn mit der Aufnahme der aktiven gewerblichen Tätigkeit Ende mit Beendigung der Aktiven gewerblichen Tätigkeit Bei KapG: Beginn grds. mit Eintragung ins HR Ende mit Verteilung des Vermögens an die Gesellschafter
  • Erhebungszeitraum Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr §14 Satz 2 GewStG
  • Besteuerungsgrundlage der Gewerbeertrag §6 GewStG
  • Gewerbeertrag nach den Vorschriften des EStG oder KStG zu ermittelnde Gewinn aus Gewerbebetrieb für den Erhebungszeitraum vermehrt und vermindert um die Hinzurechnungen und Kürzungen nach §8 und 9 GewStG
  • Gewerbeverlust §10a GewStG der maßgebende Gewerbeertrag wird um einen Betrab bis zu 1 Million Euro um die Verluste der Vorjahre gekürzt
  • HInzurechnungsvorschriften §8 GewStG Entgelte für Schulden, Renten und dauernde Lasten Gewinnanteile des stillen Gesellschafters 1/5 der Miet- und Pachtzinsen für bewegliche WG 1/2 der Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche WG 1/4 der Aufwendungen für die Überlassung von Rechten Summe x 1/4 -100.000€ FB Gewinnanteile die nach TEV oder §8b KStG außer Ansatz bleiben (wenn Beteiligung <15%) Verlustanteile an OHG oder KG wenn Mitunternehmer Spenden
  • Kürzungen n. §9 GewStG 1,2 Prozent des Einheitswertes des zum BV gehörigen Grundbesitze (zu Beginn des KJ) Anteile am Gewinn einer OHG, KG Gewinne aus Anteilen einer KapG wenn >15% und bei Ermittlung des Gewerbeertrages angesetzt Spenden
  • §11 GewStG Gewerbeertrag auf volle 100€ abzurunden natürlcihe Personen und PersG Freibatrag 24.500€ multipliziert mit Steuermesszahl (3,5%) = Steuermessbetrag
  • Hebesatz §16 GewStG Steuermessbetrag x Hebesatz = festzusetzende GewSt Hebesatz wird von der Gemeinde bestimmt
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