Abgabenordnung (Fach) / AO (Lektion)

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Grundlagen

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  • Stufen des Besteuerungsverfahrens 1. Entstehung der Ansprüche 2. Konkretisierung der Ansprüche 3. Realisierung der Ansprüche
  • Entstehunge der Ansprüche sobald der Tatbestand verwirklicht ... § 38 AO
  • Konkretisierung der Ansprüche Festsetzungsverfahren §155 ff. AO Einspruchsverfahren §347 ff AO
  • Realisierung Erhebungsverfahren §218 ff. AO Vollstreckungsverfahren §249 ff. AO
  • materiell korrekte Steuer DIe Steuer besteht vom Gesetz her immer in der Korrekten den Vorschriften entsprechenden Höhe.
  • Verwaltungsakt Hoheitliche Maßnahme einer Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen.
  • §119 AO - Form und Inhalt von VwAs Abs. 1 - VwA muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (Ergänzung in §157 Abs. 1 AO Form und Inhalt der Steuerbescheide) Abs. 2 - grds. formfrei (Außnahme Steuerbescheid §157 Abs. 1 S. 1 AO) Abs. ...
  • Bekanntgabe von VwAs §122 AO Abs. 1 - Bekanntgabe an Inhaltsadressat oder Bekanntgabeadressat (Bevollmächtigter) Abs. 2 - übermittlung per Post im Inland - Bekanntgabe am dritten Tag nach Aufgabe zur Post Beweislast das ...
  • Voraussetzung der Ordnungsgemäßen Bekanntgabe Bekanntgabewille des Finanzamtes Adressat (§122 Abs. 1 S. 1 AO) (Inhaltsadressat, Bekanntgabeadressat, Empfänger) Zugang beim richtigen Empfänger (Machtsbereichtheorie §130 BGB) erforderliche und ...
  • Gründe für die Nichtigkeit und Unwirksamkeit eines ... - erlassene Behörde nicht erkennbar - Erlassen an einen Verstorbenen
  • Heilung rechtswidriger VwAs §126 Abs. 1 AO Nr. 1 erforderlicher Antrag wird nachträglich gestellt Nr. 2 erforderliche BEgründung wird nachträglich gegeben Nr. 3 erforderliche Anhörung wird nachgeholt
  • Folgen von Verfahrens - und Formfehlern §127 AO bei Verletzung von Vorschriften über Verfahren, Form oder zuständige Behörde, keine Aufhebung wenn keine Andere Entscheidung hätte getroffen werden können.
  • Ermessensverwaltungsakte 1 Formulierung im Gesetz (kann / Darf) 2. Entschliessungsermessen  (ob) 3. Auswahlermessen (wie) Ermessenreduzierung auf Null §122 Abs. 1 S. 4 Bekanntgabe bei Empfangsvollmacht §129 S. 2 AO - offenbare ...
  • Steueranmeldung Steuerberechnung durch Stpfl.(§150 (1) S.3 AO Festsetzung nur bei Abweichender Steuer oder Nichtabgabe §167 Abs. 1 S. 1 AO Bsp. USt-Voranmeldung, LSt-Anmeldung, KapSt-Anmeldung, USt-Erklärung Wirkt ...
  • Feststellungsverfahren gesonderte Feststellung §179 Abs. 1 und 2 S. 1 AO - feststellung betrifft einen Beteiligten gesonderte u. einheitliche Feststellung §179 ABs. 1 und 2 S. 2 AO - mehrere Beteiligte §180 (1) S.1  Nr. ...
  • Festsetzungsverjährung/Feststellungsverjährung Beginn: grds. mit Ablauf des Jahres in dem die Steuer entstanden ist §170 Abs. 1 AO Anlaufhemmung: wenn Erklärung oder Anmeldung einzueichen ist, mit Ablauf des Jahres in dem die Erklärung eingereicht ...
  • Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist §171 Abs. 3 - Bei Änderungsantrag nicht vor Unanfechtbarkeit der Entscheidung Abs. 3a - Einspruch oder Klage nicht vor Unanfechtbarkeit der Entscheidung Abs. 4 - bei Außenprüfung nicht vor Unanfechtbarkeit ...
  • Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines VwA §129 AO Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten - grds. kann erfolgen bei berechtigtem Interesse des Beteililgten Ermessensentsscheidung auf null - Änderung muss erfolgen
  • Vorbehalt der Nachprüfung §164 AO bei Vorauszahlungsbescheiden und Steueranmeldungen kraft Gesetz - sonst durch Vermerk (Selbstständige Nebenbestimmung) darf noch nicht abschließend geprüft sein. Änderung vom FA oder auf ...
  • Wegfall des VdN §164 ABs. 3 AO - durch Aufhebung Im Änderungsbescheid nach PRüfung besteht Aufhebungspflicht § 164 Abs. 4 AO - mit Ablauf der Festsetzungsfrist bei USt wegfall eines Kraft Gesetzes geltenden Vorbehalts ...
  • Vorläufige Steuerfestsetzung §165 AO bei vorrübergehender Ungewissheit über tatsächliche Voraussetzungen des Steueranspruchs Grund und Umfang sind Anzugeben Bsp: Unvereinbarkeit Steuergesetz mit Grundgesetz         Vereinbarkeit ...
  • Antrag auf Schlichte Änderung §172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchstabe a Korrekturantrag ist formfrei Änderung zu gunsten des Stpfl. nur innerhalb der Einspruchsfrist
  • Obersatz Änderbarkeit von Bescheiden Der Bescheid ist noch änderbar, solange keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist und eine Korrekturnorm erfüllt ist.
  • Änderung wegen neuer Tatsachen §173 AO Änderung muss erfolgen wenn neue Tatsachen und Beweismittel nachträglich bekannt werden, die Nr. 1 -führen zu einer höheren Steuer oder Nr. 2 - führen zu niedrigerer Steuer - kein Grobes ...
  • Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden ... §175 AO Abs. 1 Nr. 1 Erlass, Aufhebung oder Änderung von Grundlagenbescheiden Abs. 1 Nr. 2 rückwirkendes Ereignis
  • Berücksichtigung materieller Fehler § 177 AO Abs. 3 - materielle Fehler: alle Fehler die zur Festsetzung einer Steuerführen die von der Kraft Gesetztes entstandenen Steuer abweicht Abs. 1 - Änderung des Steuerbescheides zuungunsten ...
  • Zulässigkeit von Außenprüfungen §193 AO Abs. 1 - bei Stpfl. die gewerblichen oder LuF Betrieb unterhalten, freiberuflich tätig sind und Stpfl. i.S.d. §147a AO (Einkunftsmillionäre - SdE >500.000€) Abs. 2 Nr. 1 Steuerabzug (LSt, ...
  • Prüfungsumfang §194 Abs. 1 AO 1. subjektiv - wessen Steuerliche Verhältnisse werden geprüft? 2. objektiv - welche Steuerarten werden geprüft? 3. zeitlich - Welche Zeiträume werden geprüft?
  • Prüfungsanordnung §196 AO Bestimmung des Umfangs der Außenprüfung in einer schriftlichen oder elektronisch zu erteilenenden Prüfngsanordnung §197 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung, sowie des voraussichtlichen Prüfungsbeginns ...
  • Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen §200 AO Abs. 1 - Mitwirkungspflicht Abs. 2 - Vorlage der Unterlagen am Prüfungsort
  • Zulässigkeit des Einspruchs §358 S.1 AO Statthaftigkeit des Einspruchs n. § 347 Abs. 1 S.1 Nr. 1 AO Form des Einspruchs n. §357 Abs. 1 AO (schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift, Unterschrift und Benennung nicht notwendig) ...
  • Begründetheit des Einspruchs §367 Abs. 2 Satz 1 vollständige erneute Prüfung ob der VwA rechtswidrig und der Einspruchsführer in seinen Rechten verletzt ist.
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand §110 AO ohne Verschulden an der Einhaltung einer gesetzlichen Frist verhindert (Abs. 1) auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren, wenn antrag und Nachholung innerhalb vin 1 MOnat nach ...