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Medienrecht (Fach) / Allgemein (Lektion)
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- Medienrecht - Mediengesetz existiert nicht - Anwendung „alter“ Gesetze (BGB seit 1900) - Neue Gesetze basieren auf EU-Richtlinien
- Gesetze (Medienrecht) - Gesetze die sich auf Medien beziehen - Die Arbeit der Medienschaffenden bestimmen - Die Rechte der betroffenen dritten Regeln, oder - Die die private und öffentliche Kommunikation betreffen
- Medienfreiheit - Zentrale Norm Artikel 5. GG - Presse- und Rundfunkfreiheit, freie Meinungsbildung und -äußerung
- Probleme - Reißerische Berichterstattung - „Klatsch und Tratsch“ -> Drohende Verletzung der Rechte der Betroffenen
- Aktuelle Streitthemen - Influencer Marketing - Auswertung von Alexa Gesprächen - Verdacht der Beteiligung an Kinderpornographie
- Wichtige Vorschriften - GG Artikel 1 & 2 (Allgemeine Persönlichkeitsrechte, Menschenwürde) - StGB 185 – 193 (Strafverfolgung bei Beleidigung & Co, Unterlassungsansprüche)BGB (Anspruchsgrundlage bei Beleidigung, unwahren Aussagen) - Kunsturheberrechtsgesetz / KUG 22, 23
- Optionen der Betroffenen - Strafanzeige - Unterlassung - Aufforderung Gegendarstellung, Löschung, Widerruf - Gerichtliche Verfolgung der Ansprüche - Aber: Erfolgsaussichten, Kosten, Dauer
- Fragen bei Anzeige - Art der Rechtsverletzung (Äußerung, Veröffentlichung Bild, Video) - Wer hat die Handlung begangen - Was will der Betroffene erreichen (Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf Schmerzensgeld)
- Rechtliche Vorüberlegungen Ermittlung des Angriffsziels: Äußerung / Bildnutzung / Film - Getrennt prüfen: Ist die Aussage 1 zulässig? Ist Aussage 2 zulässig? Suche nach geeigneter Anspruchsgrundlage (AGL) - AGL zur Geltendmachung der Rechte gegen Verlag / Äußerer / Bildnutzer
- Anspruchsgrundlage - Vertrag oder gesetzliche Regelung - Die den Anspruch gegen den Anspruchsgegner bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gewährt (Anspruch auf Übergabe bezahlter Ware -> AGL Kaufvertrag -> Wurde ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen?)
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- Anspruchsgrundlage (Gesetze) - §1004 BGB in Verbindung mit §823 BGB iV.m §XY - 1004 & 823 wichtige Basisnorm
- §1004 - Regelt Eigentumsbeeinträchtigung - Wird analog bei Verletzung anderer Rechtsgüter angewendet (diese sind in §823 geregelt) - „sonstiges Recht“ = das allgemeine Persönlichkeitsrechts (APR), Ehre
- Beispiele für Anspruch auf Unterlassung - §185 StGB Beleidigung - §186 üble Nachrede - §187 Verleumdung - §824 BGB Kreditgefährdung - §22 §23 KUG unzulässige Bildnutzung - Art. 1, Art. 2 GG Verletzung Persönlichkeitsrecht
- Ist Äußerung zulässig? - Suche nach AGL (Art der Äußerung) - Meinungsäußerung, Tatsachenbehauptung? - Mehrere Aussagen, Gemischte Aussagen?
- Meinungsäußerung - Mir schmeckt das Essen nicht weil…. - AKK ist unfähig - X ist ein Arschloch - Nicht beweisbar - Grenze: Rechte Dritter -> Arschloch = Beleidigung
- Tatsachenbehauptung - XY sitzt im Knast - XY hat gesagt, dass… - Beweisbarer Inhalt - Grenze: Unwahre Tatsachenbehauptung (Sind nicht durch Art. 5 geschützt)
- Beleidigung gegeben - Formalbeleidigung (Du Wichser, Du Arschloch) - Schmähkritik = Diffamierung besteht im Vordergrund
- Beleidigung nicht gegeben - Ironie, Satire - Sonstige zulässige Meinungsäußerung - Wahrnehmung berechtigter Interessen §193 StGB
- Prüfungsschema - Liegt Äußerung vor? - Tatsachenbehauptung o. Meinungsäußerung? - Art der Äußerung? Beleidigung? Schmähkritik? Wahre / unwahre Tatsachenbehauptung? - Äußerung durch GG gedeckt?
- Wahre Tatsachenbehauptung - Grundsätzlich Verbreitung zulässig - Ausnahme: Verletzung von Rechten Dritter - Schaden beim betroffenen drohen - Keine Wahrnehmung berechtigter Interessen
- Persönlichkeitsrecht - Recht auf informelle Selbstbestimmung - Schutz vor dem Staat vor Ausforschung, Vertraulichkeit von IT-Systemen - Schutz gegen Einvernahme durch die Öffentlichkeit - Recht der persönlichen Ehre, Privat – Intimsphäre - Recht am eigenen Bild - Postmortal eingeschränkt
- Tatsachenpyramide - Intimspähre (wenn Betroffen, Handlung idR Rechtswidrig, außer Betroffener öffnet selbst Bereich) - Privatsphäre (Enger persönlicher Lebensraum, Rechtswidrigkeit ist indiziert, idR rechtswidrig außer Betroffener wirkt mit) - Sozialspähre (Kontakt mit dritten, Verhalten in Öffentlichkeit)
- § 186 StGB - Wenn Aussage nicht nachweißlich wahr ist (Äußerer muss nachweisen können.
- Wahrnehmung berechtigter Interessen - Überwiegt Persönlichkeitsinteresse - Grundsatz journalistischer Sorgfaltspflicht
- DSGVO - Ist als EU-Verordnung höherrangiges Recht - Gilt für Verarbeitung personenbezogener Daten - Daher dem KUG vorrangig - Wichtig: Artikel 6/2 DSGVO - Strafe bis zu 20 Mio. o. bis 4% Jahresumsatzes
- DSGVO (Journalistische Zwecke) - Art. 85 - Sonderregelung - KUG maßgebend
- Vorgehen bei Bildnutzung - Art 2 DSGVO prüfen - Nutzung zu journalistischen Zwecken? - Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit prüfen - Informationsinteresse?
- Unterlassungsanspruch - Konkret zu formulieren - Es muss für unbeteiligten dritten klar sein, was der Anspruchsgegner nicht mehr tun darf - Erfasst grundsätzlich auch kerngleiche Handlungen des Gegners
- Arten der Berichtigung - Widerruf - Richtigstellung - Distanzierung - Ergänzender / aktualisierter Nachtrag
- Widerruf - Beseitigung der Folgen der Rechtsverletzung - Beseitigung von Rufschäden - Problem: schwierig zu erreichen - Bedeutung für Betroffenen: Hoch - Beeinträchtigung für Äußernden: Hoch
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- Probleme bei Widerruf - Strenge rechtliche Voraussetzung - Rechtskräftiges Urteil nötig - Frühestens nach 6-12 Monaten - Nochmals Veröffentlichung der Aussagen -> Intensivierung
- Richtigstellung - Unwahre Tatsachenbehauptung oder - Irreführender Eindruck einer Behauptung - Rechtswidrig
- Distanzierung - Selten - Bei Verbreitung einer falschen, erheblichen Aussage Dritter
- Gegendarstellung - Darstellung der Sichtweise des Betroffenen - Veröffentlichungspflicht bei Einhaltung bestimmter Formalien - Geringe Kosten - Erscheinen der Gegendarstellung da, wo die Verletzung der Rechte auch tatsächlich eingetreten ist (gleicher Leser kann erreicht werden)
- Gegendarstellung (gesetzliche Grundlagen) - Landesgesetze: Anspruchsgegner = Presse - §56 Rundfunkstaatsvertrag: Anspruchsgegner = Anbieter von Telemedien mit redaktionell gestalteten Angeboten - Bsp: Online Zeitung
- Gegendarstellung Landesrecht - Nur bei periodisch erscheinenden Druckwerken - Gerichtet gegen eine Tatsachenbehauptung - Erkennbarkeit des Betroffenen - Vorgehen: schriftlich geltend machen, eigenhändig unterschreiben, unverzüglich (<3 Monate nach Veröffentlichung)
- Gegendarstellung (Vorgehen Verleger) - Muss Gegendarstellung veröffentlicht werden? - Wie ist diese zu veröffentlichen? - Verweigerte Veröffentlichung durch einstweilige Verfügung
- Schmerzensgeld (Voraussetzungen) - Schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (bei schweren Vorwürfen, erfunden Interviews..) - Nicht in anderer Weise zu befriedigen - Verschulden des Handelnden
- Privatrecht - Rechtsverhältnisse gleichwertiger Rechtssubjekte - Allgemeines Privatrecht, Sonderprivatrecht - Zivilprozessrecht - BGB, HGB etc.
- Ö-Recht - Über/Unterordnungsverhältnis - Verfassungsrecht - Verwaltungsrecht - GG, Gewerbeordnung
- Strafrecht - Über/Unterordnungsverhältnis - Teilbereich des Ö-Rechts - Strafrecht - Strafprozessrecht
- Immaterialgüterrechte - Gewerbliche Schutzrechte - Urheberrecht - Recht an unkörperlichen Gegenstand, der einem Berechtigten ausschließlich rechtlich zugeordnet ist (absolutes Recht) - Abgrenzung zur Sache = körperlicher Gegenstand
- Verschiedene Immaterialgüterrechte - Urheberrecht -> Werk -> §§ 97 ff. - Patent -> Erfindung -> § 9 PatG - Markenrecht -> Kennzeichen -> §14 MarkenG - Designrecht -> Äußere Formgebung -> § 38 DesignG
- Registerrechte - Marke (+) – Ausnahme Benutzungsmarke - Design (+) – Ausnahme nicht eingetragenes europäisches Gemeinschaftsgeschmackmjster) - Patent (+) - Urheberrecht (-)
- Schutz von Marken - Nationaler Schutz (Schutz in D, Anmeldung bei d. Patentamt) - Europäischer Schutz ( Schutz in EU, Anmeldung bei Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) - Internationaler Schutz (Schutz in bestimmten Ländern, Anmeldung bei World Intelectual Property Organization)
- Urheberrecht (Entstehung) - Urheberrecht entsteht mit Schöpfungsakt - Keine Eintragung in Verzeichnis o. Register - Kennzeichnung des Inhalts nicht notwendig
- Inhalt des Urheberrechts Urheber Persönlichkeitsrechts Verwertungsrechte Veröffentlichungsrecht Vervielfältigungsrecht Schutz vor Einstellung Recht auf Zugänglichmachung Bearbeitungsrecht Bearbeitungsrechts
- Urheberpersönlichkeitsrecht - Recht auf Anerkennung der Urheberschaft - Recht auf Namensnennung - Verzicht auf Urhebernennung - Festlegung von Art und Weise der Urheberbenennung - Entstellung des Werkes verbieten
- Verwertungsrechte - Vervielfätigungstücke des Werkes herstellen (Kopieren, Scannen etc.) - Verbreitungsrecht (werk öffentlich Anbieten -> bezieht sich auf körperliche Werke) - Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (Hauptanwendung: Bereitstellung im Internet)
- Framing - Einbindung Werk in Webseite durch Verlinkung - Öffentliche Zugänglichmachung? - Unbenanntes Verwertungrecht? - Zulässig wenn Foto/Video sich nicht an neues Publikum richtet, Keine anderen Mittel zur Einbettung verwendet werden, Zustimmung des Urhebers vorhanden ist)