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Methoden für EE (Fach) / Netzanschluss (Lektion)

Laura

Diese Lektion wurde von AnnaM286 erstellt.

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  • 1. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten für den Netzanschluss des Projekts aus Sicht des Anlagenbetreibers? Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden durch das EEG, das EnWG, das MsbG, die Richtlinien und Vorgaben des Netzbetreibers (TAB, TAR), sowie durch Normen und Regelwerke von verantwortlichen Institutionen (VDE) gegeben.
  • 2. Welches Gesetz ist für den Netzanschluss am wichtigsten? EEG, EnWG, MsbG → Bundesgesetze (unterschiedlicher Lebenssachverhalte) ; TAB, TAR (Regelwerke)
  • 3. Nennen und beschreiben Sie die Privilegien, die die Erneuerbaren Energien im deutschen Stromnetz genießen. Vergleichen Sie dazu einen Windpark mit einem neu gebauten Kohlekraftwerk in unmittelbarer Nachbarschaft (Windpark 100 MW, Kohlekraftwerk 600 MW, zur Verfügung stehende Netzkapazität 600 MW). Der Windpark genießt beim Netzanschluss den Vorrang und muss unverzüglich angeschlossen werden.Die durch den Windpark erzeugte elektrische Energie muss vorrangig in das Netz eingespeist werden. Bei vorhersehbarer Netzüberlastung (Sturm, großes Fußballspiel. etc.) muss der Netzbetreiber die abgenommene Einspeiseleistung ebenfalls vorrangig einspeisen und muss sofern planbar das KKW herunterregeln/ Blöcke abschalten. Auch bei unvorhersehbarer Netzüberlastung gilt der Vorranggrundsatz, sofern die Netzstabilität gesichert ist
  • Welche Rechte und Vorgaben hat der Windpark hinsichtlich des Netzanschlusses? Erläutern Sie vier Aspekte. Der Netzanschluss des Windparks muss vorrangig vor konventionellen Energieerzeugungsformen an das Netz angeschlossen werden. → Vorrangstellung Der Anlagenbetreiber des Windparks darf einen anderen Netzanschlusspunkt vorschlagen.→Präferenzbekundung Der Anlagenbetreiber hat die Kosten des Netzanschlussvorgangs zu tragen. → Investition Der Netzbetreiber steht in der Pflicht sein Netz für den Anschluss des Windparks bei Bedarf zu optimieren, verstärken oder erweitern. → Anschlusssicherung
  • 5. Welche Rechte und Vorgaben hat der Windpark hinsichtlich Netzabnahme? Erläutern Sie vier Aspekte Die Energieabnahme muss vorrangig vor konventionellen Energieerzeugungsformen geschehen.→Vorrangstellung Die Abnahme der erzeugten Energie muss gesichert sein und wird im Falle der Nichtabnahme durch Ersatz-/ Entschädigungszahlungen vergütet. → Vergütungssicherheit Die erzeugte Ist-Einspeiseleistung muss für die Sicherung der Netzstabilität jederzeit für denNetzbetreiber transparent und zugänglich sein. → Transparenz Die WEA muss durch den Netzbetreiber regelbar sein, für den Fall eines Erzeugungs- oder Lastausbruchs, zur Gewährleistung der Netzstabilität. → Regelbarkeitsübertragung
  • Ein Netzbetreiber verweigert den Netzanschluss, weil sein Netz schon ausgelastet sei. Darf er das? Was muss der Netzbetreiber jetzt machen? Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie Sich dabei? Nein. Der Netzbetreiber darf den Netzanschluss von EE nicht verweigern.Was muss der Netzbetreiber jetzt machen?Der Netzbetreiber ist verpflichtet sein Netz, zur Sicherstellung des Netzanschlusses der EE,auszubauen, zu optimieren und zu verstärken.Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie Sich dabei?EEG (§?)
  • 7. Ein Windpark wird wegen Netzengpässen abgeregelt. Wie wird dies rechtlich gehandhabt? Darf das überhaupt passieren? Der Windpark behält seine Vorrangposition, darf jedoch im Fall einer Netzüberlastung zu Wahrung der Netzstabilität heruntergeregelt werden.
  • 8. Nennen und beschreiben Sie die Anforderungen, die Windparks in Bezug auf den Netzanschluss erfüllen müssen, und wo diese gesetzlich beschrieben sind. Die Vorgaben des EEG müssen erfüllt und eingehalten werden. Der Netzanschluss des Windparks muss vorrangig vor konventionellen Energieerzeugungsformen an das Netz angeschlossen werden. DerAnlagenbetreiber des Windparks darf einen anderen Netzanschlusspunkt vorschlagen. DerAnlagenbetreiber hat die Kosten des Netzanschlussvorgangs zu tragen. Der Netzbetreiber steht in derPflicht sein Netz für den Anschluss des Windparks bei Bedarf zu optimieren, verstärken oder erweitern. Der Netzanschluss muss den notwendigen technischen Forderungen des Netzbetreibers und des EnWGentsprechen. → EEG, EnWG
  • 9. Welche rechtlichen Regelwerke muss der Anlagenbetreiber beachten? Wie hängen diese zusammen? Seit dem 27. April 2019 werden die Technischen Anschlussregeln (TAR) des VDE auf neue Anlagenangewendet. Die TAR bilden die Grundlage für die Technischen Anschluss Bedingungen (TAB) desbetreffenden Netzbetreibers, die die Handlungspflichten der beteiligten Parteien des Netzanschlusses andas öffentliche Energieversorgungsnetz darlegen.
  • 10. Wer ist der Ansprechpartner für den Netzanschluss? Der lokale Verteilnetzbetreiber
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  • 11. Wie kann der Windpark ans öffentliche Netz angeschlossen werden? Der Windpark kann vom Netzbetreiber oder einer Dritten versierten Partei an das Stromnetz, über den inkürzester Entfernung zu Verfügung stehenden bzw. den geografisch und wirtschaftlich günstigstenNetzanschlusspunkt an die jeweils passende Spannungsebene angeschlossen werden.
  • 12. Wie verläuft das Netzanschlussverfahren? Der AB stellt zur Einleitung des Netzanschlusses ein ordentliches Netzanschlussbegehren an den NB. Nach dessen Eingang hat der NB direkt einen Zeitplan zu übermitteln. Dieser umfasst die Arbeitsschritte der Bearbeitung und die Informationsübergabe, welche der AB an den NB, zwecks Ermittlung des günstigsten Verknüpfungspunktes und der Planung, zu leisten hat. Der Netzbetreiber hat dem Anlagenbetreiber innerhalb von acht Wochen nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen einen konkreten Zeitplan über die Installation des Netzanschlusses, die vom Anlagenbetreiber benötigten Informationen um den Netzanschlusspunkt zu prüfen, den Antrag der Daten für eine Netzverträglichkeitsprüfung sowie einen Kostenvoranschlag über die entstehenden Kosten des technischen Netzanschlusses einzureichen. Der Anlagenbetreiber kann wählen, ob der Anlagenanschluss von dem Netzbetreiber selbst oder einer dritten versierten Partei vorgenommen werden soll.
  • 13. Wer bezahlt den Anschluss des Windparks vom Windpark bis zum Anschluss ans öffentliche Netz? Der Anlagenbetreiber hat die Kosten für den eigenen Anschluss bis zum öffentlichen Netz zu tragen. Sollte der Netzbetreiber einen anderen Verknüpfungspunkt zuweisen hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen
  • 14. Welche Kosten sind für den Anlagenbetreiber mit dem Netzanschluss verbunden? Der Anlagenbetreiber trägt die Kosten des Netzanschlusses von der Anlage bis zum Verknüpfungspunkt. Er trägt die Kosten für die technische Herstellung des Netzanschlusses
  • 15. Der Netzbetreiber schlägt vor, den Netzanschluss an einen weiter entfernten Anschlusspunkt zulegen, da er hier keine Umrüstmaßnahmen durchführen müsse. Muss der Anlagenbetreiber das akzeptieren? Der Anlagenbetreiber kann den Vorschlag annehmen, muss es jedoch nicht. Der Netzbetreiber trägt die entstehenden Mehrkosten selbst.
  • 16. Wer bezahlt die Kosten für Netzanschluss, Netzanpassung und –ausbau? Der Netzbetreiber trägt die Kosten für jegliche Netzanpassungen, -ausbaumaßnahmen und -optimierungen.Der Anlagenbetreiber trägt die Kosten für den Netzanschluss.
  • 17. Was passiert, wenn das Netz ausgelastet ist und nicht der komplette EEG-Strom abgenommen werden kann? 17.1. Was bedeutet diese Situation für den Anlagenbetreiber? 17.2. Was bedeutet diese Situation für den Netzbetreiber? Einspeiseleistung muss heruntergeregelt werden. In der Regel werden die Anlagen nicht vollständigabgeschaltet, sondern aus dem Wind gedreht, um die erzeugte Leistung zu verringern.17.1. Was bedeutet diese Situation für den Anlagenbetreiber?Der Anlagenbetreiber hat einen Entschädigungsanspruch, wenn er durch die Einspeiseregulierungeinen finanziellen Nachteil erleidet.17.2. Was bedeutet diese Situation für den Netzbetreiber?Der Netzbetreiber muss das Netz regulieren und die Anlage(n) herunterregeln. Er hatEntschädigungszahlungen an den Anlagenbetreiber zu leisten.
  • 18. Welche Pflichten muss der Anlagenbetreiber hinsichtlich des Netzanschlusses erfüllen? Der Anlagenbetreiber muss seine Anlage mit technischen Einrichtungen zur fernsteuerbarenEinspeiseregulation ausstatten und die Ist-Einspeiseleistung transparent und einsehbar machen. Er hat die Kosten des Netzanschlusses zu tragen.
  • 19. Welche Vorgaben bezüglich Netzeinspeisung, Einspeisemanagement, Network Codes etc. sind zu berücksichtigen? Der Netzbetreiber hat bei Netzüberlastung das Recht die einspeisende Anlage eigenständig zu regulieren,um Schäden am Netz und an diesen angeschlossenen Vorrichtungen zu vermeiden. Die Network Codes formulieren die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss und -betrieb innerhalb der EU
  • 20. Wer gibt diese netztechnischen Anforderungen vor und wie ist dies gesetzlich abgesichert? EEG → EnWG → VDE → BDEW → Transmission code
  • 21. Welche netztechnischen Vorgaben sind seitens WEA zu erfüllen? Auf welchen Gesetzen und Regelungen beruhen diese? Die WEA müssen an ihre erzeugende Leistung angepassten Spannungsebenen angeschlossen werden.Durch Frequenzumrichter lässt sich sicherstellen, dass die WEA mit einer Frequenz von 50 Hz einspeisen,damit sie Teil der Netzstruktur werden und die Versorgungssicherheit gewährleistet ist.➔ EEG, EnWG
  • 22. Welche Vorgaben darf der lokale Netzbetreiber machen? Darf ein lokaler Netzbetreiber individuelle Vorgaben machen, die dem EEG widersprechen (mit Begründung)? Der Netzbetreiber kann einen anderen (bspw. besser zugänglichen und bereits installierten)Netzanschlusspunkt vorschlagen.Im Allgemeinen steht das EEG als Bundesgesetz in seiner Relevanz in jedem Fall über den individuellen Vorgaben des Netzbetreibers und ist somit zu befolgen.
  • 23. Wie wird die netztechnische Eignung der Windturbinen nachgewiesen? Müssen Sie dies als Anlagenkäufer tun? Zur Qualitäts- und Sicherheitsbewertung dienen Zertifikate. Der Hersteller erstellt Einheitszertifikate, welche sich mit den einzelnen Komponenten der WEA befassen. Das Anlagenzertifikat versichert die Erfüllung der geltenden Netzanschlussregeln (BDEW, VDE, FGW, etc.).
  • 25. Warum muss eine Windturbine netzverträglich sein? Die WEA müssen netzverträglich sein, damit die Netzstabilität und -sicherheit auch bei der (vermehrten) Einspeisung von EE gewährleistet werden kann und es nicht zu bedingten Störungen kommt.