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Unternehmensrecht (Fach) / Stille Gesellschaft (Lektion)
stille Gesellschaft
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- Was ist die Stille Gesellschaft? §179 UGB eine Gesellschaft, in der sich jemand 1) am Vermögen oder Unternehmen 2) eines anderes 3) mit einer Vermögenseinlage beteiligt. (die Vermögenseinlage geht über in das Eigentum des anderen) 4) der stille Gesellschafter erhält dafür einen Anteil am Gewinn und Verlust §181 die Verlustzuweisung kann abbedungen werden im GesV