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Recht (Fach) / Insolvenzrecht (Lektion)

Jura

Diese Lektion wurde von tali91 erstellt.

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  • Sachliche Zuständigkeit Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat § 2 InsO
  • örtliche Zuständigkeit Wo der Schuldner seinen Wohnsitz hat § 3 Inso
  • Funktionelle Zuständigkeit Richter (bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag), kann das Verfahren ganz für sich vorbehalten, hält er dies nicht für nötig, wird das Verfahren dem Rechtspfleger übertragen