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Betriebswirtschaft BWL (Fach) / Basis zur Kauffrau im Gesundheitswesen (Lektion)
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- Betriebswirtschaftslehre BWL -zeigt die Zusammenhänge und Abläufe im Unternehmen auf -stellt die Wirkungsweisen und Beziehungen zwischen Unternehmen und Stakeholder dar -zeigt die Stellung der Unternehmen im gesamtwirtschafltichen Markt auf -konkreter und praxisnäher
- Unterschied zwischen Betrieb und Unternehmung? -Betrieb ist der konkrete Ort der Leistungserstellung, in dem die Produktionsfaktoren sinnvoll miteinander kombiniert werden. -Unternehmen ist der Rahmen, der den Betrieb einschließt - Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe haben
- Produktionsfaktoren der BWL ? - Betriebsmittel (Maschinen, Anlagen) - Werkstoffe - Rohstoffe wie Holz - Hilfsstoffe wie Leim , Schrauben oder Nägel - Betriebsstoffe wie Strom, Öl, Sprit Arbeit - Ausführende Arbeit -> Tischler ,Handwerker - Dispositiver Faktor -> Meister / Chef wirkt leitend , steuernd Rechte - Patente, Lizenzen
- Stakeholder ? sind alle Teilhaber am Wirtschaftsgeschehen, die mit dem U. verknüpft sind -Mitarbeiter - Unternehmensleitung / Eigentümer - Lieferanten - Öffentlichkeit / Konkurrenz - Staat - Shareholder / Gläubiger - Kunden Die Stakeholder sorgen dafür, dass das Unternehmen am Markt dauerhaft agieren kann. Sie sorgen dafür, dass das Unternehmen und der Betrieb innovativ und flexibel agieren müssen, um die Existenz zu sichern
- Shareholder Shareholder sind Anteilseigner (finanziell) am Unternehmen, sind gewinnorientiert - Aktionäre - Banken - private Gläubiger
- Betriebliche Funktionen ? Grundfunktion-> Beschaffung , Einkauf , Produktion, Absatz , Vertrieb, Verwaltung, Leitung (Wertschöpfung) Unterstützungsfunktionen-> Logistik, Personalwesen , Marketing, Rechnungswesen, intern, extern, Finanzierung, Forschung und Entwicklung Alle Funktionen im Unternehmen wirken zusammen. Die Koodination ist wichtig, um ein optimales Zusammenspiel dauerhaft zu gewährleisten. Die Grundfunktionen (Wertschöpfungsprozess) sidn immer vorhanden, damit das Unternehmen als solches funktioniert. Die unterstützungsfunktionen ergänzen diese. Je nach Größe und Position des U. sind mehr oder weniger der Unterstützungsfunktionen vorhanden bzw. ausgeprägt.
- Ziele im Unternehmen - müssen klar formuliert sein, damit sie umsetzbar sind (SMART) Unterteilt wird in strategisch - Oberziele -> meist langfristig z.b neues Produkt entwickeln taktisch - Zwischenziele -> Meilensteine z.b Testdurchlauf , Einführung operativ - Unterziele -> meist kurzfristig
- Unternehmens Philosophie Unternehmens Leitbild Unternehmenskultur UP - Sollzustand der Gedanken , Vorstellung des Unternehmers UL - Sollzustand, verbalisiert also die schriftlich fixierte UP UK - Istzustand, die gelebte Realität im Unternehmen
- Unternehmens Identität -> CORPORATE IDENTITÄT -> CI ein definiertes Sollimage, Verbindung von IST und SOll in 3 Säulen CORPORATE BEHAVIOUR (gemeinsames Verhalten) CORPORATE COMMUNICATION (gemeinsame Kommunikation) CORPORATE DESIGN (gemeinsame Gestaltung)
- Zielbildung nach SMART S-spezifisch M- messbar A- attraktiv R- realistisch T terminiert
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- Die Rechtsformen von Unternehmen und ihre Gesetzliche Grundlage Jedes Unternehmen agiert in einer Rechtsform am Markt. Durch die Rechtsfrom wird die Führungsverantwortung, Haftung , Kapitaleinlagen, Gewinnverteilung und vieles mehr geregelt. Gesetzliche Grundlagen sind dafür das Bürgerliche Gesetzbuch - BGB. Handelsgesetzbuch - HGB GmbH Gesetz Aktiengesetz und viele andere
- Unterteilung zwischen Einzel / Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften Einzelunternehmen & Personengesellschaft -> natürliche Personen (Menschen) -> persönliche Haftung -> kein Mindestkapital Kapitalgesellschaft -> juristische Person - exestiert durch Kapital und rechtliche Bestimmung -> Mindestkapital ist vorgeschrieben -> Haftung nur durch das eingelegte Kapital
- 3 Kaufmannsarten Istkaufmann - muss aufgrund der Größe in das Handelsregister eingetragen sein (kaufmännischer Geschäftsbetrieb) § 1 HGB Kannkaufmann - muss nicht eingetragen sein, da die Größe nicht gegeben ist, kann freiwillig sich eintragen lassen, zur Steigerung der Seriosität, bei eintragung alle Rechten und Pflichten § 2 HGB Formkaufmann - formell vorgeschrieben durch die Rechtsform (Kapitalgesellschaft, juristische Person , Handelsgesellschaften) § 6 HGB
- Erzähl mir vom Handelsregister > HR Verzeichnis aller Kaufleue einer Region, Gemeinde Durch die Eintragung in das Handelsregister erhält das Unternehmen die Kaufmannseigenschaft Führung des Registers beim Amtsgericht (regelmäßige veröffentlichung) Durch das Eintragen in das Handelsregister erhält ein Unternehmen eine "Firma" Dient zur Transparenz für Geschäftspartner Im HR steht der Geschäftssitz, Tätigkeitsgebiet, Inhaber oder Geschäftsführer, Kapitaleinlage Unterteilt in abteilung A -> Personengesellschaften und abt. B -> Kapitalgesellschaften
- Die Eintragung in das Handelsregister folgt Konstitutiv oder Deklaratorisch Konstitutiv - rechtsErzeugend / das heißt erst mit dem eintrag ins das Handelsregister fängt die Gesellschaft / der Kaufmann an, zu exestieren Deklaratorisch - rechtsBezeugend / das heißt die Gesellschaft / Kaufmann exestiert undwird durch den eintrag im Handelsregister nur bestätigt
- Erkläre die 4 wichtigen Punkte nach § 17 HGB, "Firma" - Firma ist nur der Name eines Kaufmanns unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibgt. - Kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden - Muss Unterscheidungskraft besitzen und zur Kennzeichnung geeignet sein - Firmengrundsätze wie zb. Firmenwahrheit, Firmenklarheit, müssen eingehalten werden.
- Nenne die 8 Firmengrundsätze - Firmenzusatz > es muss die Rechtform ersichtlich sein (gmbH, OHG, AG ectr.) - Firmenklarheit > die Kennzeichnugn muss geeignet sein, Aussagekraft - Firmenwarheit > keine Irreführung - Firmenausschließlichkeit > Unterscheidung zu anderen Firmen am gleichen Ort - Firmenbeständigkeit > Weiterführungauch unter anderem Inhaber - Firmenöffenltichkeit > Handelsregistereintragung - Firmeneinheit > nur eine Firma für das dasselbe Unternehmen - Veräußerungsverbot > Firma nur inklusive Unternehmen verkaufen
- Rechtfsorm : Einzelunternehmen ,ihre Merkmale Zweck: gesetzlich zulässige Unternehmen Anzahl der Gründer: ein Inhaber Mindestkapital: keine Untergrenze Haftung nach außen: persönlich und unbeschränkt Geschäftsführung und Organe: Inhaber Einzelkaufmann allein Gewinnverteilung: Einzelkaufmann erhält Gewinn allein Rechtsgrundlage: § 14 BGB,§ 19 HGB Gründungskosten: 30 Euro V: einfach überschaubar, geringe rechtsformkosten, durch Privathaftung eher Kreditwürdig, alleinige Geschäftsführung N: ohne Eintragung in das Handelsregister keine Firma und Prokura , riskant , Leitung nur durch Inhaber
- Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) , ihre Merkmale Zweck: einfachste Form einer Mehrpersonengesellschaft Name der Firma : Name der Gesellschafterevt. mit zusatz GbR Merke-> die GbR wird durch eintragung in das Handelsregister zur OHG Anzahl der Gründer : mindestens 2 Gesellschafter, kein Mindeskapital Haftung nach außen: persönlich und unbeschränkt, solodarisch Geschäftsführung und Organe: alle Gesellschafter verpflichtet, im innenverhältnis Beschränkung möglich Gewinnverteilung: Gewinn/ Verlustteilung nach Köpfen Rechtsgrundlage § 705 ff. BGB V: unkompliziert ,per Vertrag auch mündlich geschlossen N: keine eigene Firma, keine Prokuraerteilung möglich. Bei Gewerbebetrieb nur für Kleingewerbe.
- Rechtsform : Offene Handelsgesellschaft OHG , ihre Merkmale §19, 105 HGB Zweck: Betrieb eines Handelsgewerbes, kein Mindestkapital Name frei Wählbar mit zusatz OHG oder & Co. Anzahl der Gründer: mindestens zwei Gesellschafter , auch eine juristische Person möglich Haftung nach außen : persönlich und uneingeschränkt Solidarisch Gewinnverteilung: soweit keine vertraglichen Regelungen: 4% der Kapitaleinlage, Rest nach Köpfen Gründungskosten 500€ V: durch Privathaftung eher Kreditwürdig N: hohes Risiko durch Privathaftung
- Rechtsform: Kommanditgesellschaft KG § 161 ff. HGB, ihre Merkmale Zweck : Betrieb eines Handelsgewerbes Name der Firma: Min. Familiennamen eines Volhafters und den Zusatz KG Anzahl der Gründer: mindestens einen Vollhafter (KOMPLEMENTÄR haftet auch Privat), auch jurustische Person, Teilhafter (KOMANDITIST, beträgt nur die summe die investiert wurde) 500 Gründungskosten Haftung nach außen: Komplementär wie bei der OHG und der Kommanditist mit Einlage Merke, der Komplementär hats schwer, der Kommanditist bleibt so reich wie er ist. Gewinnverteilung : 4 % der Kapitaleinlage, rest im angemessenem Verhältnis V: gut wenn Teilhhafter nicht in die Geschäftsführung möchten N: Vollhafter haftet mit Privatvermögen, (gut für Teilhafter)
- Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Zweck: nicht auf ein Handelsgewerbe festgelegt Name frei wählbar mit zusatz "GmbH" mindestens ein Gesellschafter und 25.000 Euro Stammkapital Nur die Gesellschaft haftet also die "GmbH" mit ihrem WERT Geschäftsführung und Organe: der Geschäftsführer, bei großer GmbH auch der Aufsichtsrat Gründungskosten: 1250 Euro Vorteile: Haftungsbeschränkung, die GmbH haftet Nachteile: Steuerlich benachteiligt gegenüber Personengesellschaft, Gründungs und Verwaltungsaufwand höher.
- Rechtsform: Aktiengesellschaft AG und ihre Merkmale Zweck: ncith auf Handelsgewerbe festgelegt Gründer: mindestens ein Aktionär. Mindestkapital: 50.000 Euro Grundkapital Haftung nach außen: nur die Gesellschaft haftet Geschäftsführung und Organe: Hauptversammlung der Aktionäre -> Aufsichtsrat > betsellter Vorstand Gewinnverteilung: Dividende im Verhältnis der Aktienanteile Nicht jede AG ist auch an der Börse notiert Gründungskosten: 1.500 Euro Vorteile: Kapitalbeschaffung Nachteile: aufwändige Rechtsform (Organe, Mitbestimmung , Wirtschaftsprüfung)
- Rechtsform Unternehmergesellschaft UG , Merkmale vereinfachte Gründung möglich mind. 1 max. 3 Gründer Mindeskapital 1 Euro 25 % des Jahresüberschusses muss als Rücklage gebildet werden bis 25.000 Euro - rechtliche Grundlage ist das GmbH Gesetz § 5a geringe Kreditwürdigkeit in Deutschland
- Mermale der Rechtsform / Mischform von GmbH & Co KG Kommanditgesellschaft auf Aktien ( KGaA) Mischform von GmbH & Co KG - Mischform aus GmbH (juristische Person, Kapitalgesellschaft) und KG ( natürliche Personen, Personengesellschaft -auch " Mantel-GmbH" genannt Kommanditgesellschaft auf Aktien ( KGaA) wie eine AG , anstelle des Vortsandes der Kapitagesellschaft ist ein Vollhafter als Komplementär. Aktionäre sind Teilhafter
- Wir unterscheiden rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit von Unternehmen, erkläre Kooperation und Konzentration Kooperation: - (temporäre) Zusammenarbeit von Unternehmen für einen Auftrag oder in einem Bereich - wirtschaftliche und juristische Selbstständigkeiten bleiben vollständig erhalten. Konzentration: - dauerhafter Zusammenschluss von Unternehmen. - mindestens eine Selbstständigkeit wird aufgegeben. Bei einer Konzentration unterscheiden wir in Konzern: eine Selbstständigkeit geht verloren, Name und Marke bleiben bestehen (suggeriert dem Verbraucher Vielfalt auf dem Markt) Fusion: beide Selbstständigkeiten gehen verloren, das große unternehmen schluckt das kleinere oder beide Unternehmen verschmelzen zu einem komplett neuen Unternehmen.