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Grundlagen der Rechtsanwendung (Fach) / Recht 1. Semester, Prüfungsfragen. 3. Teil. Handelsrecht (Lektion)

Prüfungsfragen. 3. Teil. Handelsrecht

Diese Lektion wurde von mali1994 erstellt.

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  • Sind folgende Personen Kaufleute? a. Bildhauer b. Steinmetz (Grabsteine) c. GmbH d. Stadt Hof e. Landwirt f. Architekt g. Steuerberater, der eine gut florierende Kanzlei betreibt? h. Ein Unternehmer, der ein früher großes Textilunternehmen hatte und mittlerweile seine Tätigkeit eingestellt hat, aber noch im Handelsregister (HR) eingetragen ist? i. Rechtsanwalt, der im HR eingetragen ist? Antwort:a. Bildhauer: nein, Künstlerb. Steinmetz: (Grabsteine) ja, Handwerkc. GmbH: ja, § 6 HGB Formkaufmannd. Stadt Hof: nein, juristische Person des öffentlichen Rechts – kein Gewerbee. Landwirt: ja, wenn eingetragen § 3 HGB Kann-Kaufmannf. Architekt: nein, Freiberuflerg. Steuerberater: Freier Beruf (§ 1 Abs. 2 Steuerberatungsgesetz) kein Gewerbe;h. Früherer Unternehmer: auch ohne Gewerbebetrieb ohne Streichung im HRScheinkaufmanni. Rechtsanwalt: nein, Freiberufler, also kein Gewerbe und somit auch nichtScheinkaufmann (§ 5)
  • L betreibt für 2 Wochen eine Brathendlstation auf dem Hofer Volksfest. Kann er sich ins Handelsregister als Kaufmann eintragen lassen? Antwort: Voraussetzung für die Kaufmannseigenschaft ist eine gewerblicheTätigkeit, und damit eine planmäßige auf Dauer angelegte Tätigkeit.Gelegentliche Tätigkeiten reichen nicht aus. 
  • Der Landwirt Z hat 1000 Mastschweine und 100 Mastbullen im Stall, die er ausnahmslos mit Fremdfuttermitteln füttert. Kann er sich ins Handelsregister eintragen lassen? Antwort: Mit der Eintragung wird der Kann-Kaufmann nach § 3 wie einKaufmann behandelt. Dazu ist er berechtigt, nicht aber verpflichtet.
  • Kann man seine Firma vertreten? Antwort: Nein, da nur ein Name (§ 17 HGB) und niemand kann sich selbstvertreten. 
  • Der T betreibt ein kleines Einzelhandelsgeschäft, das er Izmir-Großmarkt nennt. Zu Recht? Antwort: Es handelt sich hier um täuschende Zusätze und damit um einenVerstoß gegen die Firmenwahrheit.
  • Eine Model-Agentur nennt sich Model-Agentur à la Claudia Schiffer GmbH. Zulässig? Antwort: Verstoß gegen die Firmenwahrheit, da Missbrauch eines bekanntenNamens
  • Karl Emsig gründet ein Mietwagenunternehmen als Einzelkaufmann und nennt dieses, nur in Bayern operierende Firma, Emsig Mietauto international. Antwort: Verstoß gegen die Firmenwahrheit, da keine internationale Tätigkeit,und Verletzung des § 19 Abs. 1 Nr. 1, da die Bezeichnung eingetragenerKaufmann oder eine entsprechende Abkürzung fehlt.
  • In Plauen ist das alte Elektrogeschäft Firma Meier Elektromarkt KG im Handelsregister eingetragen. Eine Elektrohandelskette mit dem gleichen Namen zieht später nach Plauen und verschickt vor Eintragung in das Handelsregister schon Werbedrucke mit dem Namen Firma „Meier-Markt GmbH“. Was kann die alte Firma tun? Antwort: Nach § 30 HGB darf es am gleichen Ort keine Verwechslungsgefahrgeben; Deutliche Unterscheidung; Entscheidend ist Gesamteindruck desNamens und Klangbild, auch die gleiche Branche ist wichtig; DieUnterscheidung durch die Gesellschaftsform genügt nicht. Die alte Firma kannnach § 37 Abs. 1 oder Abs. 2 HGB vorgehen.
  • Wirksamkeit einer formlosen Bürgschaft eines a. Anwalts b. Diplom-Betriebswirts c. Prokuristen einer GmbH d. Pächters eines größeren Lebensmittelmarktes als Einzelunternehmer? Antwort: Nur im Fall d) ist eine formlose Bürgschaftserklärung nach § 350HGB möglich, da nur Pächter Kaufmann
  • Der Sportgeräteverkäufer Hügel (H) erwirbt 100 neue Turnmatten beim Hersteller Schwarz (S). Nach der Lieferung werden die Matratzen in der Originalplastikverpackung zunächst in einer Halle zwischengelagert und in den nächsten Tagen z.T. auf der Grundlage von Vorbestellungen verkauft. 3 Tage nach der Lieferung werden bei 15 Matten Schäden an der äußeren Hülle festgestellt. H will von S Ersatz. S weigert sich. Prüfen Sie nur, ob handelsrechtlich etwas entgegensteht. Der Mangel ist unstrittig. Antwort: Möglicherweise greift dabei hier der Ausschluss nach § 377 Abs. 2HGB. H und S sind Kaufleute im Sinne des § 1 HGB. Zwischen beiden liegtein beidseitiger Handelskauf vor. Die Fehlerhaftigkeit der Ware wurdefestgestellt. H hätte die Ware unverzüglich kontrollieren müssen (§ 377 Abs. 2HGB). Da dies nicht geschehen ist, gilt die Ware so genehmigt (§ 377 Abs. 2HGB). Damit ist der Gewährleistungsanspruch des H gegen den Sausgeschlossen.
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  • Der Bankkaufmann A und der selbständige Versicherungskaufmann B schließen einen Kaufvertrag über den PKW des A. Hat B eine unverzügliche Untersuchungspflicht? Antwort Nein, § 377 HGB gilt nicht, da kein beidseitiger Handelskauf vorliegt.A ist kein Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB, denn er ist nichtselbständig.
  • Var.: Wie ist die Rechtslage, wenn A versehentlich im Handelsregister eingetragen wurde? Antwort: Da § 377 HGB in diesem Fall A begünstigen würde, ist die Vorschriftgleichwohl nicht anwendbar, da ihm die Eigenschaft des Scheinkaufmannsnach § 5 HGB nicht zu Gute kommen soll.
  • Der Gastwirt G bestellt bei dem Schlossbesitzer S, der eine Brauerei als Nebenbetrieb führt, 5 Fässer Bier. Das Bier ist sauer, was G nach einer Woche reklamiert. Rügepflicht verletzt? Antwort: Da S nicht im Handelsregister nach § 3 HGB eingetragen ist, geltendie § 377 ff nicht.
  • Das Autohaus S widerruft die Prokura ihres Prokuristen B. Aus Versehen unterbleibt die Löschung der Prokura im Handelsregister. B schließt mit X einen Vertrag über den Erwerb eines Gebrauchtwagens ab. Muss S zahlen? Antwort: Nach § 15 Abs. 1 HGB gilt die negative Publizitätswirkung; eineeintragungspflichtige Tatsache, die nicht eingetragen wurde, kann einemDritten nicht entgegengehalten werden. Die Löschung ist nach § 53 Abs. 3HGB eintragungspflichtig. Gegenüber X ist die Prokura noch wirksam. S musszahlen.
  • Müller, Inhaber der Müller e.K. erklärt seinem Angestellten P. bei einer Betriebsfeier: „Ab heute unterschreiben sie mit ppa.“ Ist diese Prokura wirksam erteilt? Antwort: M hat als Inhaber eines kaufmännischen Handelsgewerbesausdrücklich und persönlich P. zum Prokuristen bestellt. Die Eintragung imHandelsregister ist lediglich deklaratorisch (§ 53 Abs. 1 HGB).
  • Der Prokurist P veräußert im Namen seines Geschäftsherrn ein brachliegendes Grundstück, um den Erlös in Maschinen und Geräte zu investieren. War er dazu berechtigt? Antwort: Nein, gemäß § 49 Abs. 2 HGB bedurfte er dazu einer gesondertenErmächtigung.
  • Prokurist P erteilt seinem Kollegen K, um sich zu entlasten, Handelsvollmacht und beauftragt ihn, einige Maschinen und Geräte zu kaufen. Kann K diese Käufe durchführen? Antwort: Eine Prokura kann nur vom Geschäftsinhaber erteilt werden, jedocheine Handlungsvollmacht im Sinne des § 54 kann auch der Prokurist erteilen,weil er eine sehr umfassende gesetzliche Vertretungsmacht inne hat. Insoweitkann K die Käufe tätigen.