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Naturschutz (Fach) / Naturschutz (Lektion)

Naturschutz

Diese Lektion wurde von TobiasMeyer erstellt.

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  • Beschreibe kurz die Ramsar-Konvention Gründung: 1971 in Ramsar (Iran) Vertragsparteien: 169 Ziel: Schutz von Feuchtgebieten Gesamtgröße: > 2Mio. Km² Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich mindestens ein "Feuchtgebiet internationaler Bedeutung" zu benennen und die Erhaltung und Förderung zu sichern. Auch die übrigen Feuchtgebiete innerhalb ihrer Grenzen sollen nachhaltig genutzt werden. Weiterhin sind die Vertragsstaaten zur internationalen Zusammenarbeit aufgefordert. Alle drei Jahre muss eine ausführliche Berichterstattung erfolgen. Die Konvention ist rechtlich verbindlich im Sinne des Völkerrechts, aber es gibt keine Sanktionen bei Nichterfüllung.
  • Beschreibe kurz das MAB (Man and Biosphere) Programm Gründung: 1971 von der UNESCO Vertragsparteien: über 150 Ziel: auf natur- und gesellschaftswissenschaftlicher Grundlage die nachhaltige Nutzung und die Erhaltung biologischer Vielfalt zu fördern Gesamtgröße: 669 Biosphärenreservate in 120 Ländern Das MAB-Programm wurde von der UNESCO ins Leben gerufen und hat als zentralen Schwerpunkt die Errichtung eines globalen Netzwerkes repräsentativer Biosphärenreservate (World Network of Biosphere Reserves). Diese stellen Modelllandschaften zur Demonstration nachhaltiger, dauerhaft umweltgerechter Lebens-und Wirtschaftsweisen dar.
  • Beschreibe kurz Cites Gründung: 1973 Vertragsparteien: 183 Ziel: Schutz bestimmter frei lebender Tiere und Pflanzen vor übermäßiger Ausbeutung durch den internationalen Handel Je nach Schutzstatus unterliegen Exemplare der entsprechenden Arten bei der Ein- oder Ausfuhr bestimmten Restriktionen, z.B. Handelsverboten, Exportquotenregelungen oder zusätzlicher Genehmigungspflichten. Jeder Vertragsstaat ernennt Vollzugsbehörden, die für die Umsetzung zuständig sind. Sanktionen sind nur auf nationaler Ebene möglich.
  • Beschreibe kurz die Bonner Konvention Gründung: 1979 Vertragsparteien: 127 Ziel: Artenschutz Das Übereinkommen enthält die Verpflichtung der Vertragsstaaten, Maßnahmen zum weltweiten Schutz und zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten zu treffen, einschließlich ihrer nachhaltigen Nutzung. Für einzelne Arten oder Gruppen, die gefährdet, jedoch nicht notwendigerweise vom Aussterben bedroht sind, ist die Ausarbeitung von Regionalabkommen vorgesehen
  • Beschreibe kurz die CBD Gründung: 1992 in Rio de Janeiro Vertragsparteien: 196 (USA nicht Vertragspartei aber Unterzeichner) Ziele: 1. Erhalt der biologischen Vielfalt 2. Nachhaltige Nutzung der Bestandteile biologischer Vielfalt 3. Verknüpfung von ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten
  • Beschreibe kurz Natura 2000 Gründung: 1992 Vertragsparteien: EU-Richtlinie Ziel: Länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. In das Schutzgebietsnetz werden auch die gemäß der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Gebiete integriert. Gesamtgröße: 18% der Landesfläche, 7% der Meeresfläche der EU Deutschland: 15,4% der Landesfläche, 45% der Meeresfläche Natura 2000 bezeichnet ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der EU, das nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitats-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG, kurz FFH-Richtlinie) errichtet wird. Ein Finanzierungsprojekt davon ist LIFE. Im Gegensatz zu den meisten anderen Konventionen ist die FFH-Richtlinie verbindlich und kann sanktioniert werden. Daher gilt sie als relativ wirkungsvoll.
  • Walche Anhänge von Natura 2000/FFH gibt es und was sagen sie aus? Anhang I    Natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen Anhang II Tier und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen Anhang III Kriterien zur Auswahl der Gebiete Anhang IV Streng zu schützende Tier und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse Anhang V Tier und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können Anhang VI Verbotene Methoden
  • Naturschutz von staatlicher Seite Was ist die Rolle der EU? Richtlinien, Entwicklung von Standards, (Rechts-)Kontrolle, Sanktionen Abteilungen: EU-Kommission DG (Generaldiektion) Umwelt - Habitatausschuss - Ornisausschuss
  • Naturschutz von staatlicher Seite Was ist die Rolle des Bundes? Gesetzgebungs-kompetenz, Kontaktstelle zur EU, Fachtechnische Standards Abteilungen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Fachämter: Umweltbundesamt, Bundesamt f. Naturschutz
  • Naturschutz von staatlicher Seite Was ist die Rolle der Länder Umsetzung von Maßnahmen, tw. Übertragung an Kommunen Abteilungen: Oberste Naturschutzbehörde: Umweltministerien (Land) Obere Naturschutzbehörde (i.d.R. Regierungspräsidien) Untere Naturschutzbehörde (i.d.R. Landkreise/Städte) Sonderbehörden für Großschutzgebiete
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  • Naturschutz von staatlicher Seite Was ist die Rolle der Kommunen Ausführung der ihnen übertragenen Aufgeben Abteilungen: Untere Naturschutzbehörden
  • Was sind Rechte und Pflichten von Nautrschutzverbänden? Naturschutzverbände (z.B. WWF, Nabu, BUND, Greenpeace...) nehmen eine wichtige Rolle im Naturschutz ein. Zu ihren Aufgaben zählen u.a.: Service-Leistungen: Erarbeitung fachlicher Grundlagen (z.B. Bestandserfassungen, Programme)Öffentlichkeitsarbeit BildungsarbeitGestaltungs-Leistungen in der Gesellschaftspolitik Agieren (Probleme thematisieren, Demonstrationen...) LobbytätigkeitBeratungs- und Mitwirkungsaufgaben (z.B. Anhörungsrechte, Mitwirkung in Beiräten...).Verbände haben dabei das Recht auf Einsicht in z.B. Gesetze, Planfeststellungsverfahren etc. und kann gegen Entscheidungen klagen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass auch ein Verband bei einer Niederlage vor Gericht die Kosten aus eigener Tasche zahlen muss.
  • Wen betrifft das Artenschutzrecht und was ist sein Ziel? alle wildlebenden Tierarten (keine Haustiere) mit Schutzstatus (Rote Liste) und hat die Erhaltung der Art als Gesamtheit zum Ziel
  • Was sind die Aufgaben des Artenschutzes nach BNatSchG Schutz von wildlebenden Arten und Lebensgemeinschaften und ihrer Lebensbedingungen vor menschlichen Beeinträchtigungen Schutz von Lebensstätten und Biotopen Wiederansiedlung bedrängter wild lebender Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet
  • Was ist die Rote Liste und ist sie rechtswirksam? Als Rote Liste gefährdeter Arten oder nur Rote Liste, im Original ursprünglich Red Data Book, bezeichnet man die von der Weltnaturschutzunion International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) veröffentlichten Listen weltweit vom Aussterben gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und, von dieser Verwendung abgeleitet, andere Verzeichnisse gefährdeter Arten mit ähnlicher Zielsetzung. Sowohl von der IUCN als auch von anderen internationalen Organisationen, Staaten, politischen Gliederungen wie Bundesländern oder von Naturschutzverbänden werden Listen mit geographischer oder taxonomischer Beschränkung veröffentlicht, die ebenfalls Rote Liste genannt werden. Heute gibt es, neben Roten Listen gefährdeter Arten, auch solche gefährdeter Biotoptypen. Rote Listen gelten als wissenschaftliche Fachgutachten zum Aussterberisiko von Arten, die Gesetzgebern und Behörden als Grundlage für ihr Handeln in Bezug auf den Arten-, Natur- und Umweltschutz dienen sollen. Nur in wenigen Staaten, so in der Schweiz, sind sie rechtswirksam.