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Psychologie (Fach) / E3 (Lektion)
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- Identität Einzigartige Kombination persönlicher Merkmale, denen man sich selbst bewusst ist und mit denen man sich selbst anderen darstellen kann (Schneider & Lindenberg)
- Moral Vorstellungen über Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit, Gut und Böse, Gründe, Gutes oder Schlechtes zu tun (Urhahne, 2019)
- Empathie Mitfühlen mit dem emotionalen Zustand einer anderen Person, wobei man sich klar darüber ist, dass die andere Person primärer Träger der Emotion ist (Urhahne, 2019)
- Mitgefühl Anteilnahme und Sorge um eine andere Person als Reaktion auf einen inneren oder äußeren Zustand (Siegler, 2016)
- Prosoziales Verhalten freiwilliges Verhalten zugunsten anderer, z.B. trösten, helfen, teilen (Siegler, 2016)
- Antisoziales Verhalten eine andere Person schädigendes oder vernachlässigendes Verhalten, es umfasst Aggression, Rücksichtslosigkeit, Ärgern und Schädigung (Schneider & Lindenberger, 2018)
- Aggression Verhalten, dass einem anderen Individuum physisch oder psychisch Schaden zufügt (Gerrig, 2018)
- Aggressivität Disposition zu aggressivem Verhalten gegen Menschen oder Sachen (Schneider & Lindenberger, 2018)
- sozial kompetent sozial kompetent verhält sich eine Person dann, wenn sie ihre eigenen Wünsche und Ziele in der Interaktion mit anderen aufzeigt und vertritt, aber gleichzeitig auch die Bedürfnisse der Sozialpartner bzw. gesellschaftlichen Normen respektieren und berücksichtigen kann (Hinsch & Pfingsten, 2002)
- Soziale Kognition wie wir andere Menschen wahrnehmen, wie wir über sie Denken und wie wir ihre Handlungen verstehen und bewerten beeinflusst die Beziehung zu ihnen (Urhahne, 2019)
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- internales / externales auffälliges Verhalten zurückgezogen, traurig, kränkelnd, interessenlos, ängstlich / aggressiv, impulsiv, hyperaktiv, streitsüchtig
- Gewissen Innerer Regulationsmechanismus, der die Fähigkeit eines Individuums erhöht, Verhaltensstandards zu entsprechen, die in seiner Kultur als verbindlich gelten (Siegler, 2016)
- Prävention von antisozialem Verhalten Alle Maßnahmen zur zukünftigen Verhinderung oder Minderung von aggressiven und gewaltförmigen Handlungen (Schuhbarth, 2019)
- Intervention von antisozialem Verhalten unmittelbares Eingriffshandeln zur Beseitigung von schon existierenden Gewalthandlungen (Schuhbarth, 2019)