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Institutionenökonomik (Fach) / Lektion 3 - Grundelemente der Institutionenökonomik (Lektion)
Lektion 3 - Grundelemente der Institutionenökonomik
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- Organisation Gebilde, in denen Personen und Institutionen zusammenkommen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen Organisationen sind (anders als Institutionen) immer das Ergebnis eines planvollen, zweckgerichteten Handelns bilden eine allgemeinverbindliche Struktur und Ordnung zum Zweck der Zielerreichung Pendent zur Organisation --> Individuum im institutionenökonomischen Sinne handeln stets entweder Individuen oder Organisationen
- Unterschied der Orientierung zw. Institution und Organisation Institution --> wertrational, zielt auf Habitualisierung (Einüben und Verbindlichmachen von Handlungsroutinen) ab Organisationen --> zweckrational, zielt auf Funktionalisierung (Erreichen funktionierender Handlungsabläufe) ab
- Beispiele & Voraussetzung für Organisationen Gruppen von Individuen die sich zu einem bestimmten Zweck zusammenschließen auf jeden Fall wird eine Satzung benötigt, die die Verhaltensregeln festschreibt, welche das Handeln in der Organisation determinieren die Satzung stellt für die Organisation die Institution dar, die ihr das Agieren ermöglicht
- Fundamentale Institutionen definieren sehr grundlegende Rechte und Pflichten und schränken somit den Handlungsspielraum für nachgelagerte Ebenen ein i.d.R. evolutionäre Normen, die auch ohne gesetzliche Festlegung ein hohes Maß an Verbindlichkeit erreicht haben --> Bsp. Sprache
- abgeleitete Institutionen geringere Bindungskraft als fundamentale Institutionen beeinflussen die Handlungsoptionen der nachgelagerten Ebenen durch gesetzliche Sanktionierung des Nichtbefolgens der Regeln i.d.R. bewusst gestaltet --> Beispiele: Verträge, Straßenverkehrsordnung
- Arten von Institutionen Unterscheidung nach der Bindungswirkung: - Fundamentale Institutionen - Abgeleitete Institutionen Unterscheidung nach dem Formulierungsgrad: - Formelle Institutionen - Informelle Institutionen - innere Institutionen - äußere Institutionen
- Informelle Institutionen rufen bei den Betroffenen ein hohes Maß an interner Selbstbindung hervor sind nicht kodifiziert, aber determinieren das Verhalten
- formelle Institutionen formgebunden --> fordern formell strukturierte und einklagbare Strukturen (Bsp. Rechtssysteme, Verträge) benötigen zur Durchführung Sanktionen und sind extern gestaltbar
- Innere und Äußere Institutionen Äußere Institutionen = - bilden den formalen Rahmen, innerhalb dessen sich die Akteure bewegen - haben den Charakter einer Infrastruktur - regeln v.a. die Zuordnung der Handlungs- und Verfügungsrechte, die Bedingungen zur Durchsetzung von Verträgen und die Verfahrensregeln zur Konfliktlösung Innere Institutionen = entwickeln sich im Verlauf von Vertragsbeziehungen (Bsp. AGB)
- institutionelle Konsistenz Institutionen als Ganzes sind immer dann funktionsfähig, wenn die formellen Institutionen widerspruchsfrei in die informellen eingebettet sind --> hohes Maß an Konsistenz setzen informelle und formelle Institutionen widersprüchliche Anreize, so wird die gesamte Institution instabil und es entsteht Veränderungsdruck
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- Institutionenhierarchie nach Williamson ordnet alle Institutionen in vier Ebenen (von allgemeinen zu speziellen Regeln) Ebene 1 = Werte, Riten, Bräuche - bilden das gesellschaftliche Umfeld für alle weiteren institutionellen Regelungen - informelle, selbstdurchsetzende Normen Ebene 2 = Formelle Regeln - grundsätzliche Spielregeln, die den institutionellen Rahmen menschlichen Handelns definieren - weisen den Handlungsspielzraum zu Ebene 3 = Steuerungs- und Anreizsysteme Ebene 4 = Verträge
- Definition Institutionen Ordnungs- und Regelsystem, das soziales Verhalten und Handeln von Individuen, Gruppen und Gemeinschaften in einer Weise formt, stabilisiert und lenkt, dass es im Ergebnis für andere erwartbar wird formelle wie informelle Spielregeln einer Gesellschaft, die die Anreizstrukturen für das Zusammenspiel festlegen