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Falck (Fach) / 1 Klausur (Lektion)

Themen der 1. Klausur

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  • Betriebsrat Wahlen und Zusammensetzung Alle 4 Jahre (Fußball WM)Anzahl der Mitglieder abhängig von Wahlberechtigten Mitarbeitern des UnternehmensMindestens 5 Mitarbeiter; 3 davon Wählbar
  • Aktives Wahlrecht Alle Mitarbeiter die das 18. Lebensjahr vollendet haben (auch Azubis)
  • Passives Wahlrecht Alle Mitarbeiter mit Aktiven Wahlrecht, die mindestens 6 Monate im Betrieb sindKeine Leiharbeiter
  • Allgemeine Aufgaben - Sicher gehen das zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Normen eingehalten werden- Belange der Arbeitnehmer anzunehmen und Maßnahmen im Sinne der Arbeitnehmer zu beantragen- Wahl der JAV durchführen- Alle viertel Kalenderjahr eine Betriebsversammlung einberufen
  • Rechte des Betriebsrats - Info + Beratungsrecht in wirtschaftlichen Angelegenheiten- Mitwirkungsrecht in personellen Angelegenheiten (Enstellung, Kündigung, etc.) :Der BR kann bei Nichteinigung auf Antrag das Arbeitsgericht entscheiden lassen - Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelgenheiten (Betriebsvereinbarung, Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaub, Gesundheits- und Umweltschutz)Die zustimmung des Betriebsrat ist notwendig. Bei Nichteinigung wird die Eingungsstelle eingeschaltet- Informationsrecht: Betriebsrat hat das Recht vom Arbeitgeber über alle für ihre Aufgaben relevanten Umstände informiert zu werden
  • JAV Wahlen - Vertritt alle Arbeitnehmer unter 18, sowie Auszubildende unter 25- Wahlen alle 2 Jahre- Aktives Wahlrecht: (siehe oben)- Passives Wahlrecht: Alle Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • JAV Rechte und Aufgaben Rechte:- Teilnahme an BRsitzung- Durchführung der Jugend und Auszubildendenversammlung- Freistellung für Ausführung des Amts- Anspruch auf Nutzung eines eigenen Büroraums------------------------------------------------------------------------------------------------------------Aufgaben:- Wahrnehmung der Belange der Auszubildenden- Überwachung von Gesetzen, Vorschriften, Tarifverträgen usw.- Integration ausländischer Auszubildender
  • Betriebsvereinbarung - Vertrag zwischen BR und Arbeitsgeber- Die Betriebsvereinbarung ergänzt gesetzliche Bestimmungen nur positiv- muss schriftlich abgefasst werden und im Betrieb ausgehängt werden.- Die Betriebsverienbarung ist von allen Arbeitnehmern zu befolgen
  • Einigungsstelle - Wir nur bei Bedarf zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten begildet- Besteht aus gleicher Anzahl von Beisitzern beider Seiten, sowie einem geählten unparteiischen Vorsitzendem. Falls kein Vorsitzender gewählt werden kann, wir er vom Arbeitsgericht gestellt - Die Kosten der Einigungsstelle trägt der Arbeitgeber- Beschlussfassung nach Abstimmung bei der sich der Vorsitzende vorerst enthält; bei Patt erneute Wahl mit Beteiligung des Vorsitzdenden
  • Wirtschaftsausschuss - Wird in Unternehmen mit merh als 100 Mitarbeitern gebildet- Mitlglieder vom Betriebsrat gegründet- Berichtet an BR- kümmert sich um Wirtschaftliche Angelegenheiten
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  • Betriebsversammlung - Wird alle viertel Kalenderjahr vom Betriebsrat organisiert- Geleitet vom Betriebsratvorsitzenden- Alle Arbeitnehmer des Unternehmens nehmen Teil - Besprochen werden alle Betrieblich relevanten Themen - Anwesenheitszeit sowie Fahkosten werden vom Arbeitgeber vergütet