11
Falck (Fach) / 1 Klausur (Lektion)
Themen der 1. Klausur
Diese Lektion wurde von LinceDorado erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
Anzeige
- Betriebsrat Wahlen und Zusammensetzung Alle 4 Jahre (Fußball WM)Anzahl der Mitglieder abhängig von Wahlberechtigten Mitarbeitern des UnternehmensMindestens 5 Mitarbeiter; 3 davon Wählbar
- Aktives Wahlrecht Alle Mitarbeiter die das 18. Lebensjahr vollendet haben (auch Azubis)
- Passives Wahlrecht Alle Mitarbeiter mit Aktiven Wahlrecht, die mindestens 6 Monate im Betrieb sindKeine Leiharbeiter
- Allgemeine Aufgaben - Sicher gehen das zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Normen eingehalten werden- Belange der Arbeitnehmer anzunehmen und Maßnahmen im Sinne der Arbeitnehmer zu beantragen- Wahl der JAV durchführen- Alle viertel Kalenderjahr eine Betriebsversammlung einberufen
- Rechte des Betriebsrats - Info + Beratungsrecht in wirtschaftlichen Angelegenheiten- Mitwirkungsrecht in personellen Angelegenheiten (Enstellung, Kündigung, etc.) :Der BR kann bei Nichteinigung auf Antrag das Arbeitsgericht entscheiden lassen - Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelgenheiten (Betriebsvereinbarung, Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaub, Gesundheits- und Umweltschutz)Die zustimmung des Betriebsrat ist notwendig. Bei Nichteinigung wird die Eingungsstelle eingeschaltet- Informationsrecht: Betriebsrat hat das Recht vom Arbeitgeber über alle für ihre Aufgaben relevanten Umstände informiert zu werden
- JAV Wahlen - Vertritt alle Arbeitnehmer unter 18, sowie Auszubildende unter 25- Wahlen alle 2 Jahre- Aktives Wahlrecht: (siehe oben)- Passives Wahlrecht: Alle Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- JAV Rechte und Aufgaben Rechte:- Teilnahme an BRsitzung- Durchführung der Jugend und Auszubildendenversammlung- Freistellung für Ausführung des Amts- Anspruch auf Nutzung eines eigenen Büroraums------------------------------------------------------------------------------------------------------------Aufgaben:- Wahrnehmung der Belange der Auszubildenden- Überwachung von Gesetzen, Vorschriften, Tarifverträgen usw.- Integration ausländischer Auszubildender
- Betriebsvereinbarung - Vertrag zwischen BR und Arbeitsgeber- Die Betriebsvereinbarung ergänzt gesetzliche Bestimmungen nur positiv- muss schriftlich abgefasst werden und im Betrieb ausgehängt werden.- Die Betriebsverienbarung ist von allen Arbeitnehmern zu befolgen
- Einigungsstelle - Wir nur bei Bedarf zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten begildet- Besteht aus gleicher Anzahl von Beisitzern beider Seiten, sowie einem geählten unparteiischen Vorsitzendem. Falls kein Vorsitzender gewählt werden kann, wir er vom Arbeitsgericht gestellt - Die Kosten der Einigungsstelle trägt der Arbeitgeber- Beschlussfassung nach Abstimmung bei der sich der Vorsitzende vorerst enthält; bei Patt erneute Wahl mit Beteiligung des Vorsitzdenden
- Wirtschaftsausschuss - Wird in Unternehmen mit merh als 100 Mitarbeitern gebildet- Mitlglieder vom Betriebsrat gegründet- Berichtet an BR- kümmert sich um Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Anzeige
- Betriebsversammlung - Wird alle viertel Kalenderjahr vom Betriebsrat organisiert- Geleitet vom Betriebsratvorsitzenden- Alle Arbeitnehmer des Unternehmens nehmen Teil - Besprochen werden alle Betrieblich relevanten Themen - Anwesenheitszeit sowie Fahkosten werden vom Arbeitgeber vergütet