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StB (Fach) / Bürgerl Recht Nagy (Lektion)
abgb
Diese Lektion wurde von absinth erstellt.
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- Um was für einen Vertragstypus handelt es sich bei einem WT Vertrag? Um eine Mischform aus Werkvertrag und Auftragsvertrag
- Welche Unterlagen umfasst das Zurückbehaltungsrecht des WT? Nur am eigenen Wert und soweit noch nicht bezahlt Originabelege müssen zurückgegeben werden. zB Wurde BH 1-3 schon bezahlt, aber 4-5 noch nicht, so müssen zumindest die ersten 3 Monate herausgegeben werden. Strafandrohung wegen Fristversäumnis zB wg FB Einreichung unerheblich. Er kann ja zahlen um das abzuwenden
- Verjährung Schadenersatz bei WT - ABGB vs AAB? Grds 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger = relative Verjährung lt. ABGB Spätestens nach 30 Jahren = absolute Verjährung ABGB AAB: 6 Monate ab Kenntnis Schaden, spätestens jedoch nach 3 Jahren
- Grenzen Rechtsberatung des WT? Verträge dürfen nicht zur Gänze erstellt werden, sondern nur strl. relevante Passagen. Ausnahme sind einfache Arbeitsverträge Schickt Klient einen Vertrag zur Durchsicht immer nur die strl relevanten Passagen kommentieren/prüfen. Für den Rest auf Anwalt verweisen!
- Rechtsfolgen beim falschen Bestätigungsvermerk? Haftungsauslösend für WP Nicht nur Aktionären gegenüber, sondern auch Dritten gegenüber, die darauf vertrauend Dispositionen gemacht haben. Haftungsobergrenze lt. § 275 UGB
- Welche Handlungen kann ein WT setzen, wenn er merkt, dass sein Klient illiquide ist, damit seine Honorare später nicht vom Masseverwalter zurückverlangt werden? Entweder auf Zug um Zug umstellen (max. 14 Tage Zeit zw. Leistung und Geld), oder Akonto. Letzteres ist sogar noch besser, da der WT das Geld vor Leistungserbringung erhält. Somit ist er Schuldner und nicht Gläubiger. Die Anfechtungsmöglichkeiten nach der IO richten sich an Gläubigerzahlungen!
- Wie wirkt eine EU RL bzw. eine EU VO? Eine EU RL muss erst durch nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. Eine EU VO wirkt direkt und hat Vorrang vor nationalem Recht.
- Was ist die Rechtsgrundlage für das Verbot der Einlagenrückgewähr? Lt. § 83 GmbHG steht dem Gesellschafter der ausschüttbare Bilanzgewinn zu -> keine fremdunübliche Entreicherung der KapGes!
- Was ist die Rechtsgrundlage für das Verbot der Einlagenrückgewähr? Lt. § 83 GmbHG steht dem Gesellschafter der ausschüttbare Bilanzgewinn zu -> keine fremdunübliche Entreicherung der KapGes!
- Gibt es Formvorschriften für den Kaufvertrag über ein Zinshaus? Grundsatz der Privatautonomie im ABGB -> Titel kann formfrei erfolgen (Modus ist eine ganz andere Sache!!!)
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- Gibt es Formvorschriften für den Eigentumserwerb an einem Zinshaus? Ja, für den Modus benötige ich einen Kaufvertrag mit Aufsandungserklärung, wo die Unterschriften beglaubigt werden. Nur so kommt der Käufer ins GB
- Natürlicher Konsens Der Wille beider Parteien deckt sich Falsa demonstratio non nocet: Auch wenn auf den Urkunden 10.000 steht, gilt 1.000, wenn beide Parteien sich über 1.000 einig waren
- Normativer Konsens Der Wille beider Parteien deckt sich nicht, aber es kommt ein gültiger Vertrag durch Verkehrssitte oder objektiven Erklärungswert zustande. Bsp: Österr. Juwelier kauft in England Uhren um 10.000. Annahme: Verkehrssichtte ist es die Währung vom Ort zu nehmen, wo KV abgeschlossen wurde. Österr. wollte aber in EUR zahlen, hat es jedoch nicht ausgesprochen. Somit eigentlich Dissens, aber es kommt zu einem Vertrag aufgrund Verkehrssitte. Er kann aber bei Gericht den Titel wegen Irrtum anfechten.
- Formvorschriften im ABGB und GmbHG? ABGB:Bürgschaft SchriftformErbverzichtsvertrag NotariatsaktpflichtigSchenkung ohne Übergabe Notariatsaktpflichtig GmbHG:Anteilsübertragungen Notariatsaktpflichtig Gründung Notariatsaktpflichtig (Ausnahme: Ein Mann GmbH, wenn nat. Person und einziger GmbH GF = Geseter) Anteilsverpfändung ist auch nicht Notariatsaktpflichtig, da nur Sicherheit
- Welche Kontrollen müssen jede einzelne der Klauseln unserer AABs bestehen? 1. Einbeziehungskontrolle = Wurden die AABs Teil des Vertrags? Ich muss signalisieren, dass ich nur bereit bin den Vertrag abzuschließen, wenn meine AABs zur Anwendung kommen. Mein Gegenüber muss die Möglichkeit haben Zugang zu den AABs zu bekommen. 2. Geltungskontrolle = § 865a ABGB Eine Klausel ist ungültig, wenn sie nicht dort steht, wo wie vermutet wird und dem gegenüber zum Nachteile ist. 3. Inhaltskontrolle = § 879 ABGB Sittenwidrig? Klausel hält Stand, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist. zB Fristverkürzung von 3 Jahre auf 6 Monate bei StB lt OGH sachl. gerechtfertigt. § 6 (3) KSchG ist eine Klausel schwammig formuliert, so wird sie zum Nachteil des Unternehmers ausgelegt.
- Welches rechtswidrige Verhalten kann bei einem WT klassischerweise zu einem Schadenersatzanspruch führen? Verletzung der im WT Auftrag vereinbarten Pflichten: Schutz Sorgfalt Schadensabwehr Fürsorge Aufklärung
- Welche 3 Alternativen des Geschäftsirrtums gibt es? 1. Der Irrtum wurde durch den Gegner des Irrenden veranlasst (nur kausal nötig, kein schuldhaftes Verhalten) 2. Der Irrtum hätte dem Gegner des Irrenden offenbar auffallen müssen 3. Der Irrende hat über den Irrtum rechtzeitig aufgeklärt
- Wie soll die Ausuferung von Schadenersatzansprüchen vermieden werden? 1. Bei der Prüfung, ob ein Schadenersatzanspruch besteht sucht man nach der verletzten Norm 2. Wen wollte diese Norm schützen? 3. Jeden, den sie nicht schützen wollte, ist außerhalb des schadenanspruchsbereichs
- Gibt es einen Unterschied zwischen ABGB und UGB, wenn jemand aufgrund einer Anscheinsvollmacht einen Vertrag abschließt? Ja. Beim UGB ist der Vertrag gültig, außer der Dritte wusste, dass die Vollmacht nicht mehr aufrecht ist. Im ABGB ist der Vertrag sowohl ungültig, wenn er es wusste, oder wissen hätte müssen.
- Was ist eine Formalvollmacht? Der Umfang der Vollmacht ergibt sich aus dem Gesetz
- Was passiert, wenn jemand seine Vollmacht überschreitet? zB darf KV für 1 Mio abschließen, schließt aber für 1.1 Mio ab. Der Vertrag ist schwebend unwirksam. Kann nachträglich genehmigt werden. Passiert das nicht, so ist der Vertrag ungültig.
- Ist der Mangel definiert? Wenn ja, wie? § 922 ABGB Mangelbegriff stützt sich auf 2 Säulen 1. Die Eigenschaften, die vereinbart wurden 2. Die Eigenschaften, die die Sache üblicherweise im Geschäftsverkehr aufweist (hier werden oft ÖNORMEN o.Ä. herangezogen)
- Wer hat die Beweislast für das Verschulden bei Schadenersatzforderungen? § 1293 ABGB: Grundsätzlich der Geschädigte Bei Vertragsbruch findet eine Beweislastumkehr statt und der Schädiger muss sich frei beweisen (übrig bleiben die deliktischen Schäden f d Geschädigten zu beweisen)
- Was versteht man unter dem gegliederten Schadensbegriff? Wofür ist dieser wichtig? Gilt nur für Vermögensschäden, nicht für Personenschäden! 2 Äste: positiver Schaden und entgangener Gewinn Im ABGB wird der positive Schaden immer ersetzt, auch schon bei leichter Fahrlässigkeit. Der entgangene Gewinn wird erst ab grober Fahrlässigkeit ersetzt." Beides zusammen wird als das "Interesse" bezeichnet, oder im Gesetz als "volle Genugtuung". Im UGB steht die volle Genugtuung bereits ab leichter Fahrlässigkeit zu.
- Kumulative Kausalität? 2 Jäger, 2 Kugeln im Herzen des Opfers. Lt. Sachverständigem von jedem Jäger eine zur gleichen Zeit -> Solidarhaftung, obwohl conditio sine qua non
- Überholende Kausalität? 2 Jäger, 2 Kugeln im Herzen des Opfers. Lt. Sachverständigem von jedem Jäger eine, jedoch mit 1 Sek zeitversetzt -> Nur der erste Jäger muss Schadenersatz leisten, obwohl conditio sine qua non
- Alternative Kausalität? 2 Jäger, 1 Kugeln im Herzen des Opfers. Lt. Sachverständigem kann nicht festgestellt werden, von welchem Jäger die Kugel ist -> Solidarhaftung, obwohl conditio sine qua non