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Rechtsphilosophie (Fach) / Kapitel 1 (Lektion)
Kapitel 1
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- Gewohnheitsrecht - historisch älteste Form des Rechtes - bis zum Beginn der Neuzeit: zentrale Rechtsquelle Voraussetzungen für die Entstehung von Gewohnheitsrecht: 1. obj./zeitlicher Faktor: tatsächliche langjährige Übung innerhalb einer Rechtsgemeinschaft 2. norm./subj. Faktor: damit verbundene Überzeugung - opino iuris (vertreten von Staatakteure) --> würde Überzeugung fehlen, wäre es reine Gewohnheit spielt heute Rolle in: - insb. traditionell geprägten Gesellschaften - Common Law - Völkergewohnheitsrecht
- Voraussetzungen für Entstehung von Gewohnheitsrecht - obj./zeitlicher Faktor: tatsächliche langjährige Übung innerhalb einer Rechtsgemeinschaft - subj./norm. Faktor: die damit verbundene Überzeugung- opino iuris (vertreten von staatlichen Akteure) --> würde Überzeugung fehlen, wäre es reine Gewohnheit
- Welche Faktoren führen zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht? - objektiver Faktor: ausgedehnte, dauernde, einheitliche Praxis der betroffenen Staaten/anderen Völkerrechtssubjekte - subjektiver Faktor: in dieser Praxis muss die Überzeugung zum Ausdruck kommen, eine völkerrechtliche Regel zu befolgen --> gewinnt in der Gegenwart zunehmend an Bedeutung Vorteile: - flexibleres Mittel (um auf neue Rechtsentwicklungen und Herausforderungen zu reagieren) - greift als subsidäre Rechtsquelle auch dort, wo es keine völkerrechtl. Verträge gibt / Staaten diesen nicht beigetreten sind --> seit 19. JH gibt es deutlichen Trend zur Kodifikation von Völkergewohnheitsrecht, v.a. durch mutlilaterale völkerrechtl. Verträge
- Vorteile des Völkergewohnheitsrecht - flexibleres Mittel (um auf neue Rechtsentwicklungen und Herausforderungen zu reagieren) - greift als subsidäre Rechtsquelle auch dort, wo es keine völkerrechtlichen Verträge gibt/Staaten diesen nicht beigetreten sind --> ab 19. JH Trend zur Kodifikation von Völkergewohnheitsrecht (v.a. durch multilaterale völkerrechtliche Verträge)
- Gesetzesrecht allgemein - Ab Beginn der NZ: wird zur zentralen Rechtsquelle im kontinentaleuropäischem Raum- In Folge der politischen/sozialen Umbrüche:Im Zusammenhang mit der Ausbildung des Souveränitätsbegriffs infolge vom stufenweisen Säkularisierungsprozess a) Ausbildung des Begriffs der Souveränitätb) Das allgemeine Gesetz als Garant für Freiheit und Gleichheitc) Aktuelle Entwicklungen
- Inwiefern ist die Ausbildung des modernen Gesetzesrechts das Resultat eines Säkularisierungsprozesses? Erläutern Sie den Zusammenhang zwischen der Ausbildung des Konzepts der (Herrscher-)Souveränität und dem Aufstieg des Gesetzesrechts zur zentralen Rechtsquelle im neuzeitlichen Staat! Ursache: stufenweiser Prozess der Säkularisierung:- Beginn: Investiturstreit (11./12. JH)- Höhepunkt: Religionskriege (16./17. JH) (ß als Ergebnis von Reformation/Gegenreformation) - im MA: Recht als Ausdruck eines Konzepts „religiöser Wahrheit“ -- --> Reformation, Gegenreformation--> Glaubenskriege --> ab Reformation: unterschiedliche „konkurrierende Heilswahrheiten“ führt zur Auflösung der „religiös-politischen Einheitswelt“ des MA Religion wird durch Religionskriege zur radikalen Bedrohung des gesellschaftl. Friedens Grundlagen von Herrschaft und Recht werden völlig neu konzipiert:- Sicherung des Friedens (steigt durch religiöse Streitigkeiten) zur zentralen Aufgabe des modernen Staates auf --> dies erfordert grundsätzliche Trennung von Religion und Politik Notwendigkeit einer über den Parteien stehende Instanz Machtvollkommenheit des Fürsten, um Bürgerkriegparteien zum Frieden zu zwingen Souveränität: umfassendes staatliches Machtmonopol „auctoritas non veritas facit legem“
- Welche Bedeutung besitzt der Souveränitätsgedanke für die Entwicklung des Gesetzesrechts? - Gesetzesrecht wird im souveränen Staat der Neuzeit zur zentralen Rechtsquelle - Konnte gezielt als Instrument staatlicher Politik eingesetzt werden- War gemäß seinem politischen Willen verfügbar und wieder abänderbar - Eigenes rechtliches Instrument zur Erfüllung der Staatsaufgaben
- Nennen Sie Konsequenzen der frühneuzeitlichen Religionskriege für die Entwicklung von Recht und Staat in Europa. - führte zur Auflösung der religiös-politischen Einheitswelt - Herrschaft und Recht wurde völlig neu konzipiert - Sicherung des Friedens wird zur zentralen Aufgabe des moderenen Staates - Trennung von Religion und Politik - der damit neu entstandene Begriff der Souveränität, welcher zunächst als Herrschaftssouveränität verstanden wurde, bildet die Grundlage dafür, die Streitparteien zum Frieden zu zwingen
- Skizzieren Sie die Rolle des allgemeinen Gesetzes für die Verwirklichung von Freiheit und Gleichheit. - Bruch des Gesetzes = Verletzung der Souveränität - Souveränität bezeichnet zunächst nur die Souveränität des Fürsten --> Herrschersouveränität - Volkssouveränität <-- in Folge: Gesetz als Ausdruck des Volkswillens verstanden --> Gleichheit(formal) und Freiheit Gesellschaftliche und wirtschaftl. Veränderungen:- Auflösung alter sozialer Einheiten, Aufschwung der Städte, Tauschwirtschaft --> Geldwirtschaft Aufstieg des Bürgertums Gesetz als Schranke gegen:a) ständiger Ungleichheitenb) absolutistischer Bevormundung - allgemeine Normen zum Schutz gleicher Freiheit – formale Gleichheit - Entwicklung zum Rechts- und Verfassungsstaat: Bindung allen staatlichen Handelns an die Gesetze- Kodifikationen (ab Ende des 18. JH) Veränderte Staatsaufgaben im modernen Sozialstaat: - Sicherung materieller Gleichheit (Chancengleichheit) --> sozialgestaltende Aufgaben--> staatliche Schutzpflichten--> Steuerungsfunktionen des Rechts à greift regulierend in soziale Wirklichkeit ein
- Erläutern Sie die aktuellen Entwicklungen im Gesetzesrecht! Einerseits: - Zunehmende Verrechtlichung: neue Technologien, bürokratische Anforderungen- Präventation als gesetzgeberische Strategie (Kriesenabwehr, Gefahrenabwehr) --> Tendenz zur Einschränkung von Freiheit bzw. Rechtsstaatlichkeit Andererseits:- Erosion des klassischen Souveränitätsbegriffes Zurückdrängung staatlicher Gesetzgebungskompetenz: Bedeutungszunahme Machtgewinn Selbstregulierung durchIntern. u. supranation. Intern. Märkte Unternehmen Normen (EU Recht) (Globalisierung) (New Approach)
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- Erläutern Sie aktuelle Tendenzen der „Erosion“ des klassischen Souveränitätsbegriffs. - Bedeutungszunahme des intern. u. supranationalen Normen (EU Recht)- Machtgewinn internationaler Märkte (Globalisierung)- Selbstregulierung durch Unternehmen (New Approach)
- Wodurch unterscheiden sich rechtliche Regen von Rechtsprinzipien? Regeln: Prinzipien:- Alles-oder-Nichts Prinzip - relatives Gewicht- Subsumtion --> Rechtsfolge - Optimierungsgebot/ Abwägung - Prinzipien fehlt der klassische Normaufbau- haben eine „Dimension des Gewichts“ d.h. relative Wichtigkeit - inhaltlich deutlich allgemeiner als Regeln - enthalten zumeist die fundamentalen Grundsätze einer Rechtsordnung (Grundprinzipien, Menschenrechte etc) - als Rechtsprinzipien versteht ALEXY v.a. die Grund- und Menschenrechte
- Welche Funktionen haben Rechtsprinzipien? 1. Integrierende Funktion: P dienen zur Lösung von Fällen, für die es keine ausdrückl. Regeln gibt2. Interpretierende Funktion: Interpretation von Regeln3. Programmatische Funktion: bestmögliche Umsetzung durch den Gesetzgeber (Optimierungsgebot)
- Zentrale Rechtsquelle des Richterrechts - kontinentaleuropäischem Rechtssystem: Gesetze- angelsächsischen Raum (Case Law): richterliche Entscheidungen
- Unterscheiden Sie die zentralen Rechtsquellen im kontinentaleuropäischen Raum und angelsächsischen Raum! zentraleuropäischen Raum: Gesetze angelsächsischen Raum: richterliche Entscheidungen
- Worauf stützt sich die Verbindlichkeit von Präjudizien im Case Law? Präjudizien:= Richterliche Entscheidungen über den Einzelfall hinaus haben Bedeutung für spätere Fälle, die in allen relevanten Gesichtspunkten gleich gelagert sind
- Case Law in Österreich? im Normalfall keine normative Verbindlichkeit - sondern freie Autorität
- In welchem Prinzip/Grundsatz kommt sie zum Ausdruck? Bindungswirkung (normative Verbindlichkeit) der Präjudizien im Prinzip/Grundsatz des stare decisis (bei der Entscheidung stehen bleiben) 1. Verbindlichkeit- haben nur Entscheidungen best. Obergerichte / jene des eigenen Gerichts- allen anderen Entscheidungen: bloß eine „persuasive authority“ = sie gelten auf Grund ihrer argumentativen Überzeugungskraft 2. Im Case Law ist anderes Rechtsquellenverständnis als im kontinentaleurop. Recht:- leitenden allg. Rechtsprinzipien: zentrale Bedeutung - Verbindlichkeit von Vorentscheidungen (die im Grundsatz des „stare decisis“ zum Ausdruck kommt) beruht nicht auf formalen Erzeugungsakt- Richter ist kein „Ersatzgesetzgeber“ à kommt auf richterliche Argumentation an - Präjudizien gelten demnach, weil sie als nachvollziehbare Konkretisierungen eines fundamentalen Rechtsprinzips angesehen werden 3. Nicht das gesamte Präjudiz hat Bedeutung über den Einzelfall hinaus, sondern nur jener Anteil, der das „Holding“ einer Entscheidung ausmacht:- Holding = Entscheidung selbst mit der wesentlichen Begründung Davon zu unterscheiden:- Dictum = Argumentation/Herleitung aus der Entscheidungà nicht entscheidungsrelevant 4. Abstimmungsverhältnis im Richtersenat bedeutsam:- Kann Unterschiede hinsichtlich der Entscheidungsbegründung geben, die die Entscheidung entweder stärken oder schwächenAbstimmungsverhältnis: a) sowohl Entscheidung, als auch Begründung einheitlich: einheitliche Entscheidungsbegründung b) einheitliches Ergebnis, unterschiedliche Begründung:Unterschiedliche Entscheidungsbegründung: „concurring opinions“à diese Entscheidungen können leichter durch „distinguishing“ geändert werden à dem Ergebnis stimmen aber alle Richter zu c) Ein bei Abstimmung unterlegener Richter distanziert sich inhaltlich vom Ergebnis durch die Abgabe einer abweichenden Meinung: „dissenting opinion“à Entscheidungsbegründung wird angeschlossen und bietet Ansatzpunkt für ein zukünftiges „overruling“
- Was ist zu tun, wenn der zu entscheidene Fall mit den vorliegenden Präjudizien nicht gelöst werden kann? Welche Methoden der Rechtsfortbildung gibt es im Case Law? - Größere Bedeutung: „distinguishing“ Methode:--> bestehendes Präjudiz wird nicht aufgehoben, sondern nur nicht in einem neuen Fall herangezogen --> Begründung: es passt nicht auf den vorliegenden Fall --> rechtserheblichen Unterschiede zwischen den beiden Fällen werden aufgezeigt --> das „holding“ wird durch die Interpretation verengt, sodass es auf den vorliegenden Fall nicht mehr anwendbar ist --> Folgen: Rechtsverfeinerung - Schwierigere Methode: „overruling“ Methode:--> ursprüngliche Entscheidung juristisch falsch argumentiert, veraltet --> altes Präjudiz wird durch neues ersetzt
- distinguishing = Methode der Rechtsfortbildung im Case Law/ Fall mit vorliegenden Präjudizien kann nicht gelöst werden Begründung: rechtserhebliche Unterschiede zwischen den Fällen Folgen: Rechtsverfeinerung
- overruling = Methode der Rechtsfortbildung im Case Law, Fall mit vorliegenden Präjudizien kann nicht gelöst werden Begründung: ursprüngliche Entscheidung ist falsch/veraltet Folgen: altes Präjudiz wird durch neues ersetzt
- Grundsatz des Stare decisis Stare decisis = bei den ratio decidendi der Präzedenzfälle stehenbleiben => Bindung an eigene Präzedenzfällen und jenen von bestimmten Obergerichten Holding und Dictum bei Bezugnahme (Klarstellen worauf genau Bezug genommen wird) Holding = Regel und Kern der juristischen Ableitung für dieFallentscheidung = an Ergebnis vom Holding wird festgehalten Dictum = zusätzliche Erwägungen; keine Bindung Distinguishing = Will ein Richter dem Holding nich folgen =>rechterehbliche Unterschiede feststellen und zeigen =>Verfeinerung und Fortbildung des Rechts Overruling = Richter entscheidet Präjudiz ist sachlich unrichtigund verwirft es; seine Entscheidung gründet sich auf neue Begründungen (Richter = Wahrer der pos. Rechtsprinzipien) concurring opinions/dissenting opinion = stärke des Präzedenzfalls hängt von der Übereinstimmung der Richter ab (unterschiedlichejuristische Meinung aber gleiches Ergebnis = concurring op; völligandere Meinung wird überstimmt = dissenting op)