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Markt und Staat (Fach) / Lektion 6 - Kollektiv-/Mischgüter und andere Marktunvollkommenheiten (Lektion)

Lektion 6 - Kollektiv-/Mischgüter und andere Marktunvollkommenheiten

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  • Überfüllungskosten Nichtrivalität gilt bei vielen Gütern/Leistungen bis zu einer bestimmten Kapazitätsgrenze wird diese Grenze überschritten fallen Überfüllungskosten an (Beispiel: Straße --> Stau) besondere Probleme wenn Nichtrivalität mit technologisch externen Effekten zusammentrifft
  • Versagen des Ausschlussprinzips bei technologisch externen Effekten bei technologisch externen Effekten fallen Kosten oder Nutzen nicht ausschließlich beim Verursacher an --> das Ausschlussprinzip gilt nicht, da andere Akteure entstehende Nutzen/Kosten nicht verhindern können Ob das Ausschlussprinzip gilt, hängt von den Eigentumsrechten (Property Rights) und ihrer Durchsetzbarkeit ab
  • Eigentumsrechte Eigentumsrechte = die Möglichkeit, ein Gut selbst zu nutzen, anderen daran Nutzungsrechts einzuräumen sowie sonstige vertragliche Abmachung über die Nutzung mit Dritten einzugehen fehlende Exklusivität, also die Einschränkung des Ausschlussprinzips, ist Ausdruck einer suboptimalen Ausgestaltung und Verteilung von Eigentumsrechten
  • Durchsetzbarkeit von Eigentumsrechten zur Durchsetzung der Eigentumsrecht entstehen häufig Durchsetzungskosten sind diese unvertretbar hoch, treten technologisch externe Effekte auf Durchsetzungskosten entstehen bei der Verhinderung einer unentgeltlichen Mitnutzung (positiver externe Effekt) oder für die Abwehr einer Schädigung (negativer externer Effekt) bei unendlich hohen Durchsetzungskosten ist eine Verhinderung gänzlich unmöglich   --> externe technologische Effekte sind Ausdruck unzureichender bzw. unzureichend durchsetzbarer Eigentumsrechte
  • Konstellationen von Nichtrivalität und Nichtausschließbarkeit 1) Rivalität der Nutzung: Ja Ausschlussprinzip: Ja --> Individualgut (uneingeschränkt marktfähig - Beispiel: Brötchen) 2) Rivalität der Nutzung: Ja Ausschlussprinzip: Nein --> Allmendegut (Mischgut bzw. unechtes Kollektivgut - Beispiel: Heringsbestand in der Nordsee) 3) Rivalität der Nutzung: Nein Ausschlussprinzip: Ja --> Klub- oder Mautgut (Mischgut bzw. unechtes Kollektivgut - Beispiel: PayTV) 4) Rivalität der Nutzung: Nein Ausschlussprinzip: Nein --> echtes Kollektivgut (führt zu allokativem Marktversagen! - Beispiel: innere und äußere Sicherheit)
  • Problematik echter Kollektivgüter führen zu allokativem Marktversagen: - Güter können wegen Nichtrivalität von mehreren genutzt werden - durch das Fehlen des Ausschlussprinzips kann der Bereitsteller die übrigen Nutzer nicht an den Kosten beteiligen --> jeder möchte profitieren, aber keiner zahlen Wenn die Gesamtkosten den individuellen Nutzen übersteigen, kommt am Markt kein Angebot zustande, wodurch eine staatliche Bereitstellung unumgänglich wird
  • Güter nach Art der Bereitstellung am Markt --> Privatgut durch den Staat --> öffentliches Gut Aber!: viele öffentliche Güter sind keine Kollektivgüter
  • andere Marktunvollkommenheiten das neoklassische Modell unterstellt vollständige Information (Markttransparenz) und perfekte Anpassung da dies in der Realität nicht gegeben ist, entstehen Unvollkommenheiten, die zu Marktversagen führen können: - Inhaltliche Informationsmägel - Informationsmängel in Form von Unsicherheit - Anpassungsmängel
  • vollständige Information bzw. Markttransparenz bei vollständiger Information kennt jeder Akteur alle für seine Entscheidungen relevanten Informationen und kann die Folgen seiner Entscheidungen jeweils mit Sicherheit vorhersagen
  • Inhaltliche Informationsmängel fehlendes Wissen (Unkenntnis bestimmter Sachverhalte, z.B. Handlungsmöglichkeiten, Wirkungszusammenhänge) oder falsches Wissen (Irrtum) Unkenntnis stellt vor allem ein Problem dar, wenn sie asymmetrisch auftritt eine asymmetrische Informationsverteilung zwischen den Marktteilnehmern beeinträchtigt die allokative Effizienz und kann sozialpolitische Folgen haben
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  • Informationsasymmetrie zu Lasten der Nachfrager: tritt bei Erfahrungs- und Vertrauensgütern auf (z.B. langlebige Konsumgüter, soziale Dienstleistungen, Finanzprodukte), bei denen der Anbieter Informationsvorsprünge hat  Beispiel: Gebrauchtwagenhandel zu Lasten der Anbieter: resultiert aus unvollständigem Wissen über den Nachfrager (Bonität, Schadensrisiken) tritt vor allem auf Versicherungsmärkten auf
  • Marktversagen bei asymmetrischer Information - adverse Selektion: gute Qualität oder gute Risiken werden verdrängt (bei Versicherungen kann es zu Risikoentmischung kommen, wenn vorwiegend Personen mit hohem Schadensrisiko eine Versicherung anfragen) - moralisches Risiko: die Möglichkeit einer Marktseite das Ergebnis einer Transaktion aus nicht erkennbaren, verborgenen Handlungen nachträglich einseitig zu beeinflussen (Bsp. ungesunder Lebenswandel nach Abschluss einer Versicherung) - Hold up: wie bei moralischem Risiko, das unerwünschte Verhalten ist allerdings bekannt, jedoch nicht vorhersehbar (Täuschung, Betrug) --> alle Fälle haben die Unterlassung nützlicher Transaktionen zur Folge  - Preisunkenntnis - Nutzenunkenntnis
  • Informationsmängel in Form von Unsicherheit bei Unsicherheit (auch: unvollkommene Information) sind die entscheidungsrelevanten Sachverhalte zwar bekannt, es besteht jedoch das Risiko, dass ein erwartetes Ereignis nicht eintritt die zu optimierende Zielgröße für den Akteur ist nicht mehr einfach der Gewinn oder Nutzen, sondern der Erwartungswert des Gewinns bzw. Nutzens ein allokatives Problem entsteht dadurch, dass die Beschaffung von Informationen Kosten- und Zeitaufwand verursacht die meisten Informationsmängel sind über den Markt lösbar
  • Bereitstellung von Informationen bei Informationen besteht keine Rivalität der Nutzung können kollektiv (z.B. Verbraucherschutz) oder auch freiwillig-altruistisch (z.B. Bewertungen im Internet) bereitgestellt werden
  • Anpassungsmängel drei verschiedene Fälle: - Nichtexistenz eines Gleichgewichts - Instabilität des Gleichgewichts - verzögerte Anpassungsreaktion
  • Nichtexistenz eines Gleichgewichts Angebots- und Nachfragekurve schneiden sich nicht; die Pläne der Marktteilnehmer kommen nicht zur Deckung kann an Informations- und Koordinationsdefiziten, einem anormalem Verlauf einer der beiden Kurven oder an einer geringen Preiselastizität einer Marktseite liegen es kommt selten vor, dass Angebot und Nachfrage gleichzeitig starr sind, so dass kein dauerhaftes Marktversagen aus diesen Gründen zu erwarten ist
  • Instabilität des Gleichgewichts liegt vor, wenn die Marktanpassung bei Abweichung vom Gleichgewicht nicht hin zum Gleichgewicht sondern weg von diesem führt Gründe: Elastizität der Marktfunktionen, annomale Kurvenverläufe und überschießende Marktreaktionen  überschießende Marktreaktionen entstehen u.a. durch Spekulationen bei Unsicherheit spekulative Überhitzungen können zu gesamtwirtschaftlichen Schäden (Finanzkrise) führen
  • Verzögerte Anpassungsreaktionen sind kein Ausdruck von Marktversagen, da Informations- und Anpassungsprozesse in der Realität fast immer Zeit benötigen und mit Kosten verbunden sind verzögerte Anpassungsreaktionen bspw. auf Suchmärkten
  • Suchmärkte Märkte auf denen Produkte mit ausgeprägten individuellen Eigenschaften angeboten werden verursachen hohe Kosten für Suchprozesse (Bsp.: Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt) es kann zu Friktion (z.B. Sucharbeitslosigkeit) kommen, da die Akteure die Kosten der Informationsbeschaffung in ihre Entscheidungen miteinbeziehen erst in Verbindung mit technologisch externen Effekten (z.B. unentgeltliche Nutzung der Informationen durch Dritte) oder Unteilbarkeiten (z.B. fixe Informationsbeschaffungskosten) kann es zu Marktversagen kommen
  • Verzögerte Anpassung in Verbindung mit Marktmacht und sunk costs kann dazu führen, dass leistungsstärkere Unternehmen auf einem schrumpfenden Markt zuerst verdrängt werden --> falsche Reihenfolge beim Marktaustritt --> kann zu gesamtwirtschaftlichen Effizienzeinbußen führen --> kein Marktversagen, da dies nicht zu einem Marktungleichgewicht führt