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LFU (Fach) / 2te Klausur (Lektion)
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- Was ist ein Verband? ein von mehreren kleineren Vereinigungen oder von vielen einzelnen Personen zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen gebildeter größerer Zusammenschluss
- AUMA Messe
- FKM Kontrolle & Kriterien von Messe & Ausstellung
- GCB Marketing für Deutschland, vermarkten
- FAMAB Messe- & Ausstellungsbau
- DPRG PR (Öffentlichkeitsarbeit)
- Dehoga Hotel & Gastro
- EVVC Veranstaltungslocations
- BDKV Konzert
- VLPT Licht & Tontechnik
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- DTHG Theater/Kultur
- VDVO VA-Organisatoren, Veranstaltungsplaner
- Personengesellschaft - Zusammenschluss von mind. 2 Personen - natürliche Person - unbeschränkt - Gesellschafter stehen im Mittelpunkt - Geschäftsführung & Vertretung durch Gesellschafter - Gewinn nach Gesellschafter bzw. Beitrag
- Kapitalgesellschaft - Kapital im Vordergrund - Gewinn steht entsprechend Kapitaleinlagen zu - Eigentümer leiten im Normalfall nicht - beschränkt
- e.K. - eingetragener Kaufmann - Einzelunternehmen - kein Startkapital - eine natürliche Person - unbeschränkte Haftung (Geschäft & Privat) - Geschäftsführung: alleine - Vertretung: alleine - Gewinn&Verlust: allein an e.K.
- OHG - offene Handelsgesellschaft - Personengesellschaft - kein Mindestkapital - mind. 2 Gesellschafter - alle haften unbeschränkt (Privat & Geschäft) - Geschäftsführung: bei gewöhnlich: jeder allein, außergewöhnlich: zusammen - Vertretung: jeder allein - Gewinn&Verlust: 4% auf Kapitalanteil, Rest nach Köpfen, Verlust nach Köpfen
- KG - Kommanditigesellschaft - kein Mindestkapital - mind 2. Gesellschafter (Komplementär&Kommanditist) - Komplementär haftet unbeschränkt (Privat & Geschäft) - Kommanditist haftet nur bis zur Höhe der noch nicht geleisteten Einlagen - Geschäftsführung: Komplementär - vertretung: Komplementär - Gewinn&Verlust: 4% auf Kapital, Rest in angemessenen Verhältnissen
- GmbH & Co. KG - Personengesellschaft - 25.000€ Kapital - mind. 2 Gesellschafter (Komplementär= GmbH, Kommanditit: KG) - Komplementär haftet mit Geschäftsvermögen der GmbH - Kommanditist haftet mit Einlagen - Geschäftsführung: Geschäftsführer der GmbH - Vertretung: Geschäftsführer der GmbH - Gewinn&Verlust: 4% auf Kapitalanteil, Rest in angemessenen Verhältnissen
- UG - Unternehmergesellschaft - Kapitalgesellschaft - Stammkapital muss mind. 1€ sein - mind. 1 Gesellschafter - haften mit dem Gesellschaftsvermögen - Geschäftsführung: Geschäftsführer, Kontrolle durch Gesellschafterversammlung & Aufsichtsrat - Vertretung: Geschäftsführer - Gewinn&Verlust: im Verhältnis der Geschäftsanteile
- GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - 25.000€ Kapital - mind. 1 Gesellschafter - haften mit dem Gesellschaftsvermögen - Geschäftsführung: Geschäftsführer, Kontrolle durch Gesellschafterversammlung - Vertretung: Geschäftsführer - Gewinn&Verlust: im verhältnis der Geschäftsanteile
- AG - Aktiengesellschaft - Kapitalgesellschaft - mind 50.000€ - mind. 1 Aktionär - haften mit Gesellschaftsvermögen - Geschäftsführung: Vorstand, Kontrolle durch Hauptversammlung & Aufsichtsrat - Vertretung: Vorstand - Gewinn&Verlust: im Verhältnis der Aktiennennbetrage oder Stückanteile
- GbR - Gesellschaft bürgerl. Rechts - Personengesellschaft - kein Kapital - mind. 2 Gesellschafter - jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt (Gesellschaft & Privat) - Geschäftsführung: Geschäftsführer - Vertretung: Stellvertretung - Gewinn&Verlust: jeder hat gleichen Anteil --> Tun sich zwei oder mehrere Personen zusammen und verfolgen einen gemeinsamen Zweck, ist das bereits eine GbR
- Organe der Kapitalgesellschaften: Geschäftsführer/Vorstand: leitet das Unternehmen & vertritt nach außen Gesellschafterversammlung: beschließendes Organ, besteht aus allen Aktionären Ausichtsrat: überwacht die Geschäftsführung & ist das bestimmende Kollegrium
- Firmenwahrheit- & klarheit muss zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein & Unterscheidungskraft besitzen, darf keine Angaben enthalten, die irreführen können
- Firmenausschließlichkeit muss sich von den bereits am Ort vorhandenen Handelsnamen unterscheiden
- Firmenbeständigkeit bei Wechsel des Inhabers darf die Firma weiter beibehalten werden, dafür muss er/ erben zustimmen
- Firmenöffentlichkeit jeder Kaufmann ist verpflichtet, die Firma zur Eintragung ins HR anzumelden
- B2B Events - Business to Business Events - Corporate Events - Zielgruppe: Geschäftspartner, Händler, Mitarbeiter - Ziel: Vermittlung von Informationen - Produktpräsentationen, Jubiläen, Messen, Ausstellungen - Incentives & Schulungen
- B2C Events - Business to Customers - Consumer Events - Zielgruppe: Kunden - Ziel: Präsentation von Produkten - Ausstellungen, Messen, Tag der offenen Tür
- B2P Events - Business to Public - Public-Events - Zielgruppe: Presse & breite Öffentlichkeit - Ziel: Imagesteigerung des Unternehmens - Presse-Events, Darstellung des Unternehmens im öffentlichen Raum
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- Stelle kleinste organisatorische Einheit, "Arbeitsplatz" den man in einem Unternehmen hat, eine Reihe von Aufgaben, die durch eine Person erledigt werden
- Instanz "Vorgesetzter", kann Anweisungen an untergeordnete Stellen geben, hat die Möglichkeit, eigene Entscheidungen zu treffen
- Stabstelle versorgen Instanzen mit wichtigen Informationen, Ratschläge für die richtigen Entscheidungen geben, keine Entscheidungsmacht, nur unterstützen, in der Regel immer genau einer Instanz zugeordnet
- Aufgabenanalyse - Teilbarkeit & Wiederholbarkeit der Aufgaben - alle Aufgaben des Unternehmens werden analysiert, um die Hauptaufgabe ermitteln zu können - diese werden zerlegt & in Teilaufgaben gemacht 1. Gesamtaufgabe 2. Hauptaufgaben 3. Teilaufgaben 4. weitere Aufteilungen
- Aufgabensynthese - Bildung von Aufgaben & Stellen - Synthese der Teilaufgaben - Aufgaben werden zusammengelegt & damit Stellen bzw. Abteilungen gebildet
- Aufgabenverteilung - einzelne Personen werden aufgrund ihrer Qualifikationen bestimmte Stellenaufgaben zugewiesen
- Ablauforganisation - notwendige einzelne Arrbeitsvorgänge werden so geordnet, dass ein möglichst reibungsloser Betriebsablauf gewährleistet werden kann - soll eine sinnvolle Gestaltung der einzelnen Arbeitsprozesse ermöglichen, indem inhaltliche, zeitliche & räumliche Abfolge von Arbeitsschritten & damit das Zusammenwirken von Mitarbeitern, Betriebsmitteln & Arbeitsgegenständen festgelegt wird - Ziel ist es, eine möglichst kurze Durchlaufzeit für einen Bearbeitungsvorgang im Betrieb zu erreichen --> setzt voraus, dass ein Bearbeitungsobjekt nahtlos von Stelle zu Stelle weitergeleitet wird
- Handelsgewerbe Gewerbebetrieb, welches dem HR unterliegt und von einem Kaufmann geleitet wird dauerhaft angelegt Ziel: Gewinn kaufmännische Einrichtung
- Ist-Kaufmann Gewerbetreibender mit kaufmännische eingerichtetem Geschäftsbetrieb gilt automatisch & unmittelbar als Kaufmann verpflichtet, sich in HR anzumelden HR jedoch für Entstehung der Kaufmannseigenschaft nicht notwendig, da deklatorische Bedeutung
- Kannkaufmann Kleingewerbetreibende sind im handelsrechtlichen Sinne keine Kaufleute können zum Kaufmann werden --> HGB Möglichkeit --> Firma ins HR eintragen zu lassen keine Pflicht, sondern Wahlrecht, die Kaufmannseigenschaft durch die Eintragung herbeizuführen konstitutive Wirkung
- Formkaufmann juristische Personen, die aufgrund ihrer Rechtsform (Kapitalgesellschaften & Genossenschaften) vom Gesetz als Kaufleute eingestuft werden konstitutiv --> werden durch HR Eintragung zu Kaufleuten
- deklaratorisch rechtsbezeugend Rechtswirkung schon vor HR
- konstitutiv Rechtswirkung tritt mit HR ein
- Vollmacht - werden vergeben, um besondere Aufgaben im Unternehmen selbstständig & eigenverantwortlich wahrnehmen zu können - handelt im Namen & für Rechnungen seines Unternehmens - Generalhandlungsvollmacht - Arthandlungsvollmacht - Spezialhandlungsvollmacht - i.A. i.V.
- Prokura - besonders weitgefasste Vollmacht - berechtigt, Unternehmen voll zu vertreten - auch außergewöhnliche Geschäfte - Ausnahmen: --> Verkauf, Änderung, Löschung, Insolvenz, Prokuraerteilung, Anmeldung HR, Bilanzen & Steuererklärungen, Leisten des Eides, Belastung von Grundstücken - Einzelprokura - Gesamtprokura - Filialprokura - Gemischte prokura
- Gewerbe - jede wirtschaftliche Tätigkeit, die dauerhaft unter einer eigener Verantwortung & auf eigene Rechnung zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird
- inhaltsorientierte organisation Arbeitsabläufe in einzelne Arbeitsschritte zerlegt, welche Tätigkeiten in welcher Reihenfolge auszuführen sind
- zeitorientierte Organisation Beginn und das Ende sowie die Gesamtdauer eines Arbeitsschrittes bzw. eines Projektes
- raumorientierte Organisation Raumanordnung und der Arbeitsplatzgestaltung.