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Jura (Rechtswissenschaften) (Fach) / Recht der Aktiengesellschaft (Lektion)

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  • Gesellschaftsvermögen Das Gesellschaftsvermögen der Aktiengesellschaft ist die Summe aller der AG zustehenden Rechte.Zumeist: Barmittel, Guthaben, Eigentum an Grundstücken und anderen Sachen, Forderungen, Beteiligungen, und sontigen Rechten (Patenten) schwankt je nach wirtschaftlicher Situation der AG
  • Emittent jemand der Wertpapiere ausstellt und ausgibt
  • vinkulierte Namensaktie Das Recht der Übertragung eines Wertpapiers ist an die Genehmigung des Emittenten gebunden.
  • one share - one vote Mehrstimmrechte und Höchststimmrechte sind unzulässig  
  • Bieter Gesellschaft/Einzelperson, die für eine Gesellschaft bietet.
  • Zielgesellschaft Gesellschaft, für die ein Übernahmeangebot abgegeben wird. 
  • Außenstehende Aktionäre Aktionäre, die nicht selbst ein Angebot abgeben. 
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