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Jura (Rechtswissenschaften) (Fach) / Recht der Aktiengesellschaft (Lektion)
Schwerpunkt
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- Gesellschaftsvermögen Das Gesellschaftsvermögen der Aktiengesellschaft ist die Summe aller der AG zustehenden Rechte.Zumeist: Barmittel, Guthaben, Eigentum an Grundstücken und anderen Sachen, Forderungen, Beteiligungen, und sontigen Rechten (Patenten) schwankt je nach wirtschaftlicher Situation der AG
- Emittent jemand der Wertpapiere ausstellt und ausgibt
- vinkulierte Namensaktie Das Recht der Übertragung eines Wertpapiers ist an die Genehmigung des Emittenten gebunden.
- one share - one vote Mehrstimmrechte und Höchststimmrechte sind unzulässig
- Bieter Gesellschaft/Einzelperson, die für eine Gesellschaft bietet.
- Zielgesellschaft Gesellschaft, für die ein Übernahmeangebot abgegeben wird.
- Außenstehende Aktionäre Aktionäre, die nicht selbst ein Angebot abgeben.
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