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Jura (Rechtswissenschaften) (Fach) / Verwaltungsrecht (Lektion)

Basics

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  • nichtverfassungsrechtlicher Art Eine Streitigkeit ist dann verfassungsrechtlicher Art, wenn eine sog. doppelte Verfassungsunmittelbarkeit vorliegt. Dazu ist zum einen erforderlich, dass zwei unmittelbar am Verfassungsleben Beteiligte (Verfassungsorgane) streiten. Zum anderen muss um deren Rechte und Pflichten unmittelbar aus der Verfassung gestritten werden. 
  • öffentlich-rechtliche Streitigkeit Eine Streitigkeit ist öffentlich-rechtlich, wenn die streitentscheidenden Normen öffentlich-rechtlich sind.