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StB (Fach) / Basis Recht (Lektion)

ABGB, UGB, IO

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  • Die wichtigsten Merkmale der Privatstiftung Die Privatstiftung ist KEINE Gesellschaft! Rechtsfähig eigentümerlose Vermögensmasse
  • Absonderungsrechte zB Pfandrechte Absonderungsrechte werden von der Insolvenzeröffnung nicht berührt § 11 (1) IOAbsonderungsberechtigte haben das Recht auf Befriedigung aus bestimmten Sachen § 48 (1) IO
  • Aussonderungsrechte zB Leasing KFZ Schuldner ist nicht Eigentümer (komplett, oder teilweise) -> Aussonderung gem. § 44 (1) IO gilt für: körperliche und unkörperliche Sachen § 292 ABGBbewegliche und unbewegliche Sachen § 293 ABGB Aussonderungsrechte werden außerhalb der Insolvenz geltend gemacht zB außergerichtlich beim Insolvenzverwalter oder durch Klage bei Gericht
  • Ausgeschlossene Ansprüche iZm Insolvenz § 58 IO -) laufende Zinsen auf Insolvenzforderungen ab IE-) Geldstrafen gegen Schuldner-) Ansprüche aus Schenkungen
  • Billigkeitshaftung Ausnahmsweise Haftung des Schuldunfähigen. Wird vom Richter im Einzelfall erworgen, ob das unrechtmäßige Verhalten dem Kind schon erkennbar war. § 1310 ABGB
  • Wurzelmängel Vor Vertrag -> man schuldet Vertauensschaden -) Scheingeschäft: Liegenschaft wird lt Vertrag f 250.000 verkauft, gegeben werden 500.000-) Irrtum § 871: Es reicht wenn einer der Irrtumsarten greift.-) List § 33-) Drohung § 34-) Anfängliche Unmöglichkeit: Reitstunden auf Einhorn § 878 faktisch unmöglich oder Verstoß gegen die guten Sitten § 879 sittlich unmöglich Zusätzlich müssen Formvorschriften eingehalten werden! Zusätzlich gilt laesio enormis (Wert und Gegenleistung stehen in auffälligem Missverhältnis)
  • Leistungsstörung 1 Übergabe i.O? Man schuldet Erfüllungsinteresse (Austausch/Diff) Nachträgliche Unmöglichkeit-) Sphäre Schuldner: Ming Vase fällt vor Übergabe-) Sphäre Gläubiger: ÖAMTC Bsp-) Höhere Gewalt: Zufälliger Untergang der Sache Verzug
  • Leistungsstörung 2 Nach Übergabe Garantie = Unabhängig von Zustand bei Übergabe Gewährleistung = das verschuldensunabhängige Einstehen für einen Mangel, den die Ware od Leistung bei Übergabe gehabt hat (Frist bei bewegl: 2 Jahre bei unbewegl: 3 Jahre, Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Rechts- oder Sachmangel möglich)
  • Zession Die Übertragung einer Forderung von einem Alt- auf einen Neugläubiger Beteiligte:Alt- und Neugläubiger sowie Schuldner Muss Schuldner zustimmen? Nein vgl gesetzliche Zession
  • Prüfungsschema Schadenersatz 1.) Was für ein Schaden ist entstanden? -) real-) entgangener Gewinn-) Mangel Folgeschaden auf die letzten beiden kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadenersatz gefordert werden 2.) Kausalität  War Verhalten ursächlich für Schaden? 3.) Rechtswidrigkeit Wurde gegen ein absolut geschütztes Rechtsgut verstoßen? -) Freiheit-) körperliche Unversehrtheit-) Eigentum-) Leben 4.) Verschulden -) vorsätzlich-) grob Fahrlässig-) leicht Fahrlässig unbedingt begründen!
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  • Schadenersatz des Chefs, wenn Erfüllungsgehilfe keine Schadenersatz pflicht triff? Nein! Deswegen immer zuerst prüfen, ob der Erfüllungsgehilfen überhaupt Schädiger ist. § 1313a, § 1315
  • Versteigerungsverfahren. Wie werden die Werte festgesetzt? Gib ein Beispiel Schätzwert zB 500 Rufpreis 250 (50% des Schätzwerts) Vadium 100 (20% des Schätzwerts in Form von Bankgarantie)
  • Was ist eine Kollosion? In einem 3 Personenverhältnis wirken zwei so miteinander, dass sie den Dritten schädigen
  • Verjährung nach ABGB Bereicherung 30 Jahre Schadenersatz 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger Gewährleistung 2 Jahre bei bewegl. , 3 Jahre bei unbewegl. Gegenständen
  • Erfüllungsgehilfe vs. Besorgungsgehilfe Beim Erf.geh. ist der Schaden beim Vertragspartner des DG eingetreten Beim Bes.geh. ist der Schaden beim fremden Dritten eingetreten. Voraussetzung: habituell ungeeignet oder wissentlich gefährlich §§ 1313a u 1315
  • Welche § sind zu beachten bei einem Unternehmenskauf? § 38 UGB: legt grds fest, dass alle Verb + Ford auf Erwerber übergehen. Ausschluss durch (4) möglich, wenn Mitteilung an Vertragspartner ergeht. Diese haben Widerspruchsrecht binnen 3 Monaten nach in Kenntnis setzen mittels Einschreiber. § 39 UGB: Veräußerer haftet für Verb, welche vor Ablauf von 5 Jahren nach dem Unternehmensübergang fällig werden. Ansprüche daraus verjähren innerhalb der für die jeweilige Verbindlichkeit geltenden Verjährungsfrist, längstens jedoch in drei Jahren. § 12 MRG: Wenn neuer Vertragspartner, hat Vermieter 6 Monate ab Mitteilung Zeit die Miete zu erhöhen auf angemessenen Hauptmietzins
  • Unterschiede im Schadenersatzrecht ABGB vs UGB Anspruch auf entgangenen Gewinn? ABGB: grobe Fahrlässigkeit, oder Vorsatz nötigUGB: ab leichter Fahrlässigkeit laesio enormis kann im UGB ausgeschlossen werden Mängelrüge wichtig, weil Gewährleistungsrecht  Gläubigerverzug Notverkauf Zinsunterschiede
  • Die wichtigsten Merkmale der OG Anmeldung der OG: Alle Gesellschafter gemeinsam Form OG: Keine Vorschrift Ein- oder Mehrstimmigkeit: Einstimmigkeit bei Gründung Entstehung: Bei Eintragung im FB
  • Was ist das sogenannte Haftungstrias im Schadenersatzrecht? Schadenersatz kann gefordert werden bei  • Verletzung eines absolut geschützten Rechtsgutes (§§ 1293, 1295 (1) ABGB)zB Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Eigentum, dingl. Rechte, Verkehrssicherung • Schutzgesetzverletzung (§ 1311 Satz 2 Fall 2 ABGB)zB WTBG schützt Klienten, StVO schützt Verkehrsteilnehmer, GmbHG schützt Gläubiger • vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 1295 (2) ABGB)