Jus (Fach) / Rechtswissenschaften (Lektion)
In dieser Lektion befinden sich 6 Karteikarten
-
Diese Lektion wurde von vanessad erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Nenne die verschiedenen Wissenschaftszweige! Rechtstheorie - Ziel: unabhängig vom Inhalt allgemeine Aussagen über Wesen, Struktur und Anwendung von Rechtsnormen zu machen Rechtsphilosophie - phylosophischen Grundlagen - Frage nach dem Zweck, Notwendigkeit, Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit, Recht und Moral Rechtssoziologie - Erforschung sozialer Rahmenbedingungen - Wirkungsweisen von "Recht" (Effektivität von Rechtsnormen) Rechtsgeschichte - beschäftigt sich mit Rechtsnormen, die nicht mehr in Geltung sind - Entwicklung von Rechtsgebieten Rechtspolitik - Vorschläge zur Verbesserung des Rechts Rechtsvergleich - untersucht und vergleicht, stellt Regelungen in verschiedenen Rechtsornungen gegenüber Rechtsdogmatik - Auslegung, Interpretation, Analyse der Rechtsnormen
- Erklären Sie die Begriffe Wissenserklärung und Willensakt! Setzen Sie die Begriffe in ein Verhältnis! • über den durch Auslegung ermittelten Inhalt des Rechts gibt der Jurist eine Wissenserklärung ab (→ Rechtsdogmatik) • Normsetzung = Willensaktgilt für Gesetzgebung und Vollziehung
- Was wird als Sachverhalt bezeichnet? das tatsächliche Geschehen
- Was wird als Tatbestand bezeichnet? Das in der Norm umschriebene verbotene Handeln, auf das sich die Strafbarkeit vollzieht
- Welche drei Sachen muss das staatliche Organ, das die Strafe verhängen soll, überprüfen? - muss den gesamten Sachverhalt feststellen - Inhalt des Tatbestandes durch Auslegung ermitteln - prüfen, ob der Sachverhalt die gesetzl. normierten Tatbestandselemente erfüllt --> Subsumtion
- Was ist eine Subsumtion? Das staatliche Organ, das eine Strafe verhängen soll, muss unter anderem: - prüfen, ob der Sachverhalt die gesetzl. normierten Tatbestandelemente erfüllt