Jus (Fach) / Strafrecht (Lektion)
In dieser Lektion befinden sich 29 Karteikarten
.
Diese Lektion wurde von vanessad erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Welche Zwecke können Strafen verfolgen? - Generalpräventation (werden Strafen angedroht/verhängt --> Begehung strafbarer Handlungen durch andere (allgemein) entgegenzuwirken)) - Spezialpräventation (Täter selbst von strafbarern Handlungen abzuhalten) - nicht: Vergeltung
- Wo ist der Großteil des materiellen gerichtlichen Strafrechts normiert? StBG (Strafgesetzbuch)
- Welche Bestimmungen der EMRK sind im Bereich des Strafrechts von besonderer Bedeutung? Art 7 EMRK = nulla poena sine legeinsb Rückwirkungsverbot, Analogieverbot Art 6 EMRK = Recht auf faires Verfahrenua Recht auf Verteidigung, Unschuldsvermutung
- Inwiefern gibt es in Strafverfahren eine Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung? Geschworenen- bei schweren Strafen bedrohten Verbrechen- bei allen politischen Verbrechen- haben über Schuld des Angeklagten zu entscheiden Schöffen- in Strafverfahren wegen anderer strafbarer Handlungen- wenn die zu verhängende Strafe ein vom Gesetz zu bestimmtes Maß überschneitet - nehmen in der Rechtsprechung teil
- Zwischen welchen Strafrechtsformen kann man unterscheiden? - Verwaltungsstrafrecht - gerichtlichem Strafrecht (Strafrecht wird entweder von Verwaltungsbehörden oder von Gerichten vollzogen)
- Was ist das Inquisitionsprinzip und in welchem Verfahren ist es zu finden? Inquisitionsprinzip verfahrenseinleitendes und entscheidendes Organ: IDENT (Verwaltungsbehörde) → Verwaltungsstrafverfahren Anklagegrundsatz verfahrenseinleitendes (idR StA) und entscheidendes Organ (Richter): GETRENNT →gerichtliches Strafverfahren
- Inwiefern gibt es in Strafverfahren eine Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung? Geschworene- bei schweren Strafen bedrohten Verbrechen- bei allen politischen Verbrechen- haben über Schuld des Angeklagten zu entscheidenSchöffe - in Strafverfahren wegen anderer strafbarer Handlungen- wenn die zu verhängende Strafe ein vom Gesetz zu bestimmtes Maß überschneitet- nehmen in der Rechtsprechung teil
- Unter welchen Voraussetzungen ist ein Verhalten grundsätzlich gerichtlich strafbar? - Handlung einen im Gesetz genannten Tatbestand (obj./subj. MM) erfüllt - Rechtswidrigkeit gegeben ist- Täter schuldhaft handelt
- Unter welchen Voraussetzungen kann einer TäterIn im Strafrecht kein Schuldvorwurf gemacht werden? - TäterIn ist minderjährig (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)- Vorliegen von psychischen Störungen (Zurechnungsunfähigkeit)- Vorliegen von Entschuldigungsgründen (z.b. entschuldigender Notstand, irrtümliche Annahme eines entschuldigenden Sachverhaltes)
- Zwischen was ist beim subjektiven Tatbestand zu unterscheiden? Vorsätzlich handelt, wer - Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzl. Tatbild entspricht - dolus eventualis - Abichtlichkeit - Wissentlichkeit Fahrlässig handelt, wer einen Erfolg beiführt, dies aber nicht möchte und nicht einmal ernstlich für möglich hielt
- Was versteht man unter dem Risikozusammenhang? - Nicht jede kausale Handlung führt zur Strafbarkeit- Einschränkung: Es muss Risikozusammenhang zwischen kausalem Handeln und Erfolg bestehen - Nur dann zugerechnet, wenn er sich als Realisierung des Risikos erweist (Verhaltensnorm)
- Wann handelt man Rechtswidrig? Wann entfällt sie? wer einen gesetzl. Tatbestand, der in einer Strafnorm umschrieben ist, erfüllt entfällt: wenn Rechtfertigungsgrund vorliegt: - Notwehr (Verteidigung, die notwendig war um Angriff abzuwehren) - rechtfertigter Notstand (bedeutender Nachteil für ein Rechtsgut der TäterIn oder eines Dritten droht, Eingriff in das fremde Rechtsgut das einzige Mittel darstellt, um höherwertiges Rechtsgut zu schützen)
- Was versteht man unter einer Verjährung? Zeitablauf --> strafbare Handlungen dürfen uU nicht mehr verfolgt, bestraft werden, vollhängte Strafe darf nicht mehr vollstreckt werden
- Was ist im Strafprozess zu entscheiden? - ob jemand eine gerichtliche Straftat begangen hat - wie er dafür zu bestrafen ist
- Wie läuft ein gerichtliches Strafverfahren ab? Wo ist das Strafverfahren hauptsächlich geregelt? - Ermittlungsverfahren- Hauptverfahren- Rechtsmittelverfahren- Geregelt in der Strafprozessordnung StPO
- Beschreiben Sie das Ermittlungsverfahren: - beginnt mit erster Ermittlungshanldung (Hausdurchsuchungen) durch Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft (aufgrund eines Anfangverdachtes) - Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren - oft wird Kriminalpolizei aber selbstständig und schickt Berichte an StA StA entscheidet dann, ob - Ermittlungsverfahren eingestellt wird (keine strafb. Tat / kein ausreichender Verdacht) - Anklage erhebt - bei leichten/mittelschweren Taten: StA kann Beschuldigten anbieten, EMVF gegen Erbringung best. Leistungen (Geld, gemeinnützige Arbeit) zu beenden --> DIVERSION --> nimmt Beschuldigte Vorschlag an: EMVF wird eingstellt, gilt als nicht vorbestraft, wird als kein Geständnis gewertet
-
- Was ist die Diversion? Bei leichten/mitterschweren Taten kann StA dem Beschuldigten anbieten (freiwillig), das Verfahren gegen Erbringung bestimmter Leistungen (gemeinnützige Arbeit, Zahlung Geldbetrag) zu beenden --> Diversion - „dritte Spur“ im Strafrecht - Vorteil: Beschuldigter nicht vorbestraft, gilt nicht als Geständnis (Unschuldsvermutung gilt weiter)
- Beschreiben Sie das Hauptverfahren! - beginnt mit der Anklage des StA findet entweder: a) vor dem Bezirksgericht statt (Einzelrichter) b) vor dem Landesgericht statt (entweder Einzelrichter oder Schöffengericht oder Geschworenengericht zuständig --> abhängig von Art des Delikts, schwere der Strafdrohung) Hauptverhandlung: - öffentlich und mündlich idR - Grundsatz der unmittelbarkeit (Gericht darf nur aG des unmittelbaren persönlichen Eindrucks, den es von dem Angeklagten und den Beweisen gewinnt, sein Urteil bilden), Richter müssen ständig anwesend sein - GS der freien Beweiswürdigung, Parteiengehörs Gericht entscheidet durch Urteil: entweder - Freispruch - Verurteilung (welche Tat, zu welcher Strafe der Täter verurteilt wird) --> bestehen Zweifel, darf keine Verurteilung erfolgen - "in dubio pro reo"
- Wie endet ein Strafverfahren? - Durch rechtskräftiges Urteil (Freispruch/Verurteilung)- Einstellung nach Diversion- Einstellung des Ermittlungsverfahrens
- Erklären Sie das vereinfachte Verfahren! (Strafrecht) - Mandatsverfahren (seit 2015): - Bezirksrichter/Einzelrichter des Landesgerichts kann aG der Anklage und der Ergebnisse des Ermittlungsverfahren OHNE HAUPTVERHANDLUNG eine schriftliche Strafverfügung erlassen - nur bei Geldstrafe oder bedingten Freiheitsstrafe von max 1 Jahr - Angeklagte kann Einspruch erheben --> kommt zu Hauptverhandlung - falls kein Einspruch erhoben wird --> Strafvergügung wirkt wie Urteil, Betr. ist vorbestraft
- Beschreiben Sie das Rechtsmittelverfahren! - Gegen Urteil kann berufen werden:- Gegen Bezirksgericht --> Landesgericht berufen- Landesgericht --> Oberlandesgericht berufen- Schöffensgericht/Geschw.gericht --> Nichtigkeitsbeschwerde an OgH, Berufung wegen der Strafhöhe --> Oberlandesgericht - Verschlechterungsverbot! (Besch. Darf nicht schlechter gestellt werden, als wenn die Entscheidung nicht angefochten worden wäre)
- Was bedeutet das Verschlechterungsverbot? Der Beschuldigte darf nicht schlechter gestellt werden, als wenn die Entscheidung nicht angefochten worden wäre
- Wie endet ein Strafverfahren? - Durch rechtskräftiges Urteil (Freispruch/Verurteilung)- Einstellung nach Diversion- Einstellung des Ermittlungsverfahrens
- Viktor wird vom Strafrichter wegen Diebstahls zu einer zweimonatigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Weil er dieses Urteil nicht hinnehmen will, erhebt Viktor dagegen Berufung. In der Berufungsentscheidung wird Viktor schließlich zu einer dreimonatigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Wie beurteilen Sie diese Geschehnisse? - Verschlechterungsverbot- Darf nicht schlechter gestellt werden, als wenn die Entscheidung nicht angefochten worden wäre
- Erklären Sie das Mandatsverfahren! - =vereinfachtes Strafverfahren- Bezirksrichter/Einzelrichter kann aufgr. Der Anklage und Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens - ohne Hauptverhandlung eine schriftliche Strafverfügung erlassen - nur möglich bei einer Geldstrafe/bedingter Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr Verurteilung - Angeklagter kann Einspruch erheben- Bei Einspruch: Durchführung der Hauptverhandlung- Kein Einspruch: Strafverfügung wirkt wie Urteil, vorbestraft
- Welche Auskünfte gibt das Strafregister? - Über rechtskräftige Verurteilungen (aber keine über Diversion) - Nach gewisser Frist meisten Verurteilungen getilgt
- Welche Strafen kennt das Strafrecht? Gibt es neben Strafen auch andere Maßnahmen? - Freiheitsstrafe- Geldstrafe: Bemessung in Tagessätzen an der Schuld der TäterIn- Vorbeugende Maßnahmen, knüpft nicht an Schuld der TäterIn an, sondern an der besonderen Gefährlichkeit des Täters (z.b. Einweisung in Anstalt für abnorme Rechtsbrecher)
- Jus-Student Marius stößt immer wieder auf verschiedene Besetzungen der strafrechtlichen Gerichte. Erklären Sie ihm, in welchen Zusammensetzungen die Gerichte für Strafsachen zuständig sein können? - Bezirksgericht (Einzelrichter)- Landesgericht:- Einzelrichter- Schöffengericht (ein oder zwei Berufsrichter u. 2 Laienrichter = Schöffen)- Geschworenengericht (Schwurgerichtshof und Geschworenenbank = 3 Berufsrichter u. 8 Laienrichter) Zuständigkeit hängt von der Schwere der Strafandrohung bzw. Art des Delikts ab.
- Erklären Sie das Verbot der reformatio in peius! = Verschlechterungsverbot;Beschuldigte darf nicht schlechter gestellt werden, als wenn die Entscheidung nicht angefochten worden wäre
